Campingplatz Niederrad - .Blaues Haus.
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 15.07.2013, B 356
Betreff: Campingplatz Niederrad - "Blaues Haus" Vorgang: A 352/13 FDP Zu Frage 1 Das "Blaue Haus" wird durch den eingetragenen Verein "Blaues Haus e.V." betrieben. Gemäß dem in der Satzung dokumentierten Vereinszweck steht die Schaffung einer Begegnungsstätte im Vordergrund. Ziel ist dabei die Förderung und Organisation künstlerischer, wissensfördernder und handwerklicher Aktivitäten. Dichterlesungen, Workshops (Malerei, kreatives Schreiben, Cajon) aber auch Musikveranstaltungen werden angeboten. Im Jahr finden ca. 30 kleinere Veranstaltungen (inkl. Workshops) statt. Regelmäßig formieren sich montags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr die Tänzer der Gruppe "Main-Tango" im Außenbereich. Es handelt sich dabei um eine freie Gruppe, die Spaß am Tanzen hat. Eine Bewirtung findet nicht statt. Die Tänzer bringen ihre Getränke von zu Hause mit. Zu Frage 2 Der Verein Blaues Haus organisierte in den letzten 2 Jahren zwei Musikveranstaltungen, welche nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass) angezeigt wurden. Die erste fand bereits am 29.07.2012 statt. Die zweite Veranstaltung wurde am 09.05.2013 durchgeführt. Beide Veranstaltungen fanden im Außenbereich statt. Zu Frage 3 Auf den Vereinsveranstaltungen werden Getränke oder Speisen durch Spenden erworben. Kindern und Jugendlichen werden Säfte & Wasser kostenlos angeboten. Nur bei genehmigungspflichtigen und insofern angemeldeten Veranstaltungen wurden Getränke und Speisen verkauft. Zu Frage 4 Zu den angemeldeten Veranstaltungen erging eine Auflagenverfügung des Ordnungsamtes gemäß § 24 in Verbindung mit § 22 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes. Danach war der Betrieb der Verstärkeranlage sowie Instrumente für Musik- und Tondarbietungen zeitlich bis 22.00 Uhr beschränkt. Regelmäßige Beschallungspausen (15 Minuten) nach einer maximalen Spielzeit von 45 Minuten wurden verfügt. Beim Betreiben von Lautsprechern, Instrumenten und Tonwiedergabegeräten war zu gewährleisten, dass an den nächstgelegenen Gebäuden der Immissionsrichtwert von 60dB(A) nicht überschritten wird. Die Verstärkeranlage wurde auf die verfügten Richtwerte eingemessen und versiegelt. Bei einer Überprüfung durch die Stadtpolizei am 09.05.2013 wurden die Vorgaben eingehalten. Zu Frage 5 Eine Beschwerde wurde dem Ordnungsamt von einer Anwohnerin vorgetragen, da sie befürchtete, dass die Veranstaltung auch nach 22.00 Uhr fortgesetzt würde. Als sie die Information erhielt, dass lediglich bis 22.00 Uhr musikalische Darbietungen erfolgen, zeigte sie sich zufrieden und äußerte keine weiteren Bedenken. Nach Kenntnisstand des Ordnungsamtes handelt es sich lediglich um einen Beschwerdeführer. Dieser Beschwerdeführer tritt dem Ordnungsamt gegenüber bereits "präventiv" in Erscheinung. Dabei wird deutlich, dass es ihm nicht um eine mögliche Störung der Anwohner durch Veranstaltungen am und im "Blauen Haus" geht, sondern vielmehr der Naturschutzaspekt stark in den Vordergrund gestellt wird. So spricht der Beschwerdeführer immer wieder von "Naturschutzgebiet". Eine unmittelbare Störung des Beschwerdeführers durch Veranstaltungen im Blauen Haus kann darüber hinaus ausgeschlossen werden, da seine Meldeanschrift nicht im direkten Umfeld liegt. Ein aktives Einschreiten durch das Ordnungsamt war in der Vergangenheit nicht erforderlich. Zu Frage 6 In einem Zeitraum von einem Jahr fanden zwei Veranstaltungen im Blauen Haus statt, welche im Ordnungsamt, Service-Center-Veranstaltungen, angezeigt wurden. Das Blaue Haus wird nur gelegentlich für Musikveranstaltungen genutzt. Beide Veranstaltungen fanden im Außenbereich statt. Die Bauaufsicht wurde über mögliche Veranstaltungen im Blauen Haus informiert. Die Räumlichkeiten werden gemäß den Veröffentlichungen des Vereins vordringlich für kulturelle Veranstaltungen genutzt. Eine Gewinnerzielungsabsicht steht nicht im Vordergrund. Einrichtungen, die zum Verweilen in den Räumlichkeiten im Sinne eines Gaststättenbetriebes, wie z.B. Thekenbereich mit regelmäßigem Ausschank von Getränken oder Speisenangebote sind nicht vorhanden. Aus der Sicht des Ordnungsamtes liegt hier kein Gaststättenbetrieb vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2013AA 352Campingplatz Niederrad - .Blaues Haus.STVV-Anfrage · FDP
- 15. Juli 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 356Campingplatz Niederrad - .Blaues Haus.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)