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Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten

Vorlagentyp: B
152 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren9 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu errichten. Dies ist Teil eines integrierten Mobilitätskonzepts, das die Nachhaltigkeit und Mobilität in den Pilotquartieren fördert. Ziel ist es, die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu unterstützen und die öffentliche Ladeinfrastruktur auszubauen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Bericht

Der Magistrat steht mit den beiden Wohnungsbaugesellschaften in engem Austausch. Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (NHW) hat bereits 2015 ein integriertes Mobilitätskonzept erstellt. Als eines von acht Handlungsfeldern ist die Mobilität wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der NHW. Die NHW hat fünf Pilotquartiere festgelegt (Frankfurt Niederrad, Frankfurt Boskoopstraße, Kelsterbach Mainhöhe, Langen Südliche Ringstraße und Wiesbaden Häherweg), in denen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-PKW, E-Carsharing, E-Lastenradsharing und wettergeschützte Fahrradabstellanlagen. Seit Frühjahr 2020 stehen die genannten Maßnahmen den Mieter:innen der NHW sowie Dritten in den Pilotquartieren zur Verfügung. Weitere Standorte mit öffentlicher Ladeinfrastruktur befinden sich aktuell in Frankfurt (Hausen) und Offenbach (Goethequartier). Auf Grund hoher Investitions- und Betriebskosten für öffentliche Ladeinfrastruktur ist eine Rentabilität solcher Anlagen aus Sicht der NHW aktuell nur schwer darstellbar. Die bisher erfassten Nutzungszahlen an den Ladestationen in den Pilotquartieren bestätigen nach Angaben der NHW diese Annahme. Nicht zu vernachlässigen sind hohe potenzielle Folgekosten durch ggf. notwendige Netzerweiterungen und/oder die Ertüchtigung der gesamten elektrotechnischen Anlage der betreffenden Liegenschaft. Ein Konzept zur unternehmensweiten Umsetzung von Ladeinfrastruktur (insbesondere zur privaten Nutzung) wird aktuell durch die Unternehmenstochter MET erstellt. Die NHW hat im Mai 2021 einen Rahmenvertrag zur Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur mit der Süwag AG geschlossen. Mit diesem Partner sind aktuell mehrere zusätzliche öffentliche Ladepunkte, vor allem in Frankfurt, in Planung. Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) teilt mit, dass der Gesetzgeber in § 554 BGB eine Regelung dafür geschaffen hat, dass auch bei Wohnraummietverhältnissen bauliche Veränderungen zur Erlangung der E-Mobilität durchgeführt werden müssen, wenn dies technisch machbar ist. Der Magistrat wird unabhängig davon auf beide Gesellschaften zugehen und die bereits bestehenden Anstrengungen zu intensivieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2021OFOF 12/11Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. Mai 2021OAOA 4Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtenAnregung
  3. 1. Oktober 2021Sie sind hier
    BB 355Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten
    Magistratsbericht
  4. 15. März 2024Antwort des Magistrats · nach 152 WochenBB 112Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 11
Sitzung 5 · 25.10.2021
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 355 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
1 CDU
Enthaltung:
2 CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU (= Zurückweisung); 2 CDU und FDP (= Enthaltung)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 3 · 23.11.2021
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 355 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 3 · 30.11.2021
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 355 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis mit der Bitte, über das Ergebnis der intensivierten Gespräche mit den Wohnbaugesellschaften noch einmal zu berichten. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht ohne Zusatz)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 7 · 03.05.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 355 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 10 · 13.09.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 355 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 14 · 24.01.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 355 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 17 · 02.05.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 355 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 20 · 19.09.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 355 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 24 · 20.02.2024
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 355 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

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