Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu errichten. Dies ist Teil eines integrierten Mobilitätskonzepts, das die Nachhaltigkeit und Mobilität in den Pilotquartieren fördert. Ziel ist es, die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu unterstützen und die öffentliche Ladeinfrastruktur auszubauen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBericht
Der Magistrat steht mit den beiden Wohnungsbaugesellschaften in engem Austausch. Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (NHW) hat bereits 2015 ein integriertes Mobilitätskonzept erstellt. Als eines von acht Handlungsfeldern ist die Mobilität wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der NHW. Die NHW hat fünf Pilotquartiere festgelegt (Frankfurt Niederrad, Frankfurt Boskoopstraße, Kelsterbach Mainhöhe, Langen Südliche Ringstraße und Wiesbaden Häherweg), in denen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-PKW, E-Carsharing, E-Lastenradsharing und wettergeschützte Fahrradabstellanlagen. Seit Frühjahr 2020 stehen die genannten Maßnahmen den Mieter:innen der NHW sowie Dritten in den Pilotquartieren zur Verfügung. Weitere Standorte mit öffentlicher Ladeinfrastruktur befinden sich aktuell in Frankfurt (Hausen) und Offenbach (Goethequartier). Auf Grund hoher Investitions- und Betriebskosten für öffentliche Ladeinfrastruktur ist eine Rentabilität solcher Anlagen aus Sicht der NHW aktuell nur schwer darstellbar. Die bisher erfassten Nutzungszahlen an den Ladestationen in den Pilotquartieren bestätigen nach Angaben der NHW diese Annahme. Nicht zu vernachlässigen sind hohe potenzielle Folgekosten durch ggf. notwendige Netzerweiterungen und/oder die Ertüchtigung der gesamten elektrotechnischen Anlage der betreffenden Liegenschaft. Ein Konzept zur unternehmensweiten Umsetzung von Ladeinfrastruktur (insbesondere zur privaten Nutzung) wird aktuell durch die Unternehmenstochter MET erstellt. Die NHW hat im Mai 2021 einen Rahmenvertrag zur Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur mit der Süwag AG geschlossen. Mit diesem Partner sind aktuell mehrere zusätzliche öffentliche Ladepunkte, vor allem in Frankfurt, in Planung. Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) teilt mit, dass der Gesetzgeber in § 554 BGB eine Regelung dafür geschaffen hat, dass auch bei Wohnraummietverhältnissen bauliche Veränderungen zur Erlangung der E-Mobilität durchgeführt werden müssen, wenn dies technisch machbar ist. Der Magistrat wird unabhängig davon auf beide Gesellschaften zugehen und die bereits bestehenden Anstrengungen zu intensivieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2021OFOF 12/11Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Mai 2021OAOA 4Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtenAnregung
- 1. Oktober 2021Sie sind hierBB 355Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtenMagistratsbericht
- 15. März 2024Antwort des Magistrats · nach 152 WochenBB 112Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU (= Zurückweisung); 2 CDU und FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG