Bemalte Stromkasten in Bergen-Enkheim
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Bericht des Magistrats vom 12.09.2014, B 354
Betreff: Bemalte Stromkasten in Bergen-Enkheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4200 - OA 448/13 OBR 16 - Bei den umgangssprachlich Stromkasten genannten Anlagen handelt es sich um Kabelverteilerschränke. Diese befinden sich im Eigentum der Mainova AG. Die Mainova AG kann dem Streichen bzw. Lackieren der Kabelverteilerschränke nicht zustimmen. Die Oberflächen der Niederspannungsverteiler werden als Werbeflächen vermarktet. Dem aktuellen Rechteinhaber ist durch den abgeschlossenen Vertrag gestattet, an den Niederspannungsverteilern Werbeträger anzubringen. Gegenstand des Vertrags sind grundsätzlich alle Niederspannungsverteiler. Darüber hinaus sind die Gehäuse der Kabelverteilerschränke mit einem umweltverträglichen Antihaftmittel gegen Plakatierungen lackiert. Diese Lackierung dient zugleich als Alterungsschutz (Verbesserung der Witterungs- und UV-Beständigkeit). Der Farbton der Lackierung entspricht dem Farbton des Materials, Klarlacke sind nicht zulässig. Die Anregung des Ortsbeirats kann daher nicht umgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2013OFOF 206/16Bemalte Stromkasten in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2013OAOA 448Bemalte Stromkasten in Bergen-EnkheimAnregung
- 12. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenBB 354Bemalte Stromkasten in Bergen-EnkheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)