Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bemalte Stromkasten in Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: B
44 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.09.2014, B 354

Betreff: Bemalte Stromkasten in Bergen-Enkheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4200 - OA 448/13 OBR 16 - Bei den umgangssprachlich Stromkasten genannten Anlagen handelt es sich um Kabelverteilerschränke. Diese befinden sich im Eigentum der Mainova AG. Die Mainova AG kann dem Streichen bzw. Lackieren der Kabelverteilerschränke nicht zustimmen. Die Oberflächen der Niederspannungsverteiler werden als Werbeflächen vermarktet. Dem aktuellen Rechteinhaber ist durch den abgeschlossenen Vertrag gestattet, an den Niederspannungsverteilern Werbeträger anzubringen. Gegenstand des Vertrags sind grundsätzlich alle Niederspannungsverteiler. Darüber hinaus sind die Gehäuse der Kabelverteilerschränke mit einem umweltverträglichen Antihaftmittel gegen Plakatierungen lackiert. Diese Lackierung dient zugleich als Alterungsschutz (Verbesserung der Witterungs- und UV-Beständigkeit). Der Farbton der Lackierung entspricht dem Farbton des Materials, Klarlacke sind nicht zulässig. Die Anregung des Ortsbeirats kann daher nicht umgesetzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2013OFOF 206/16Bemalte Stromkasten in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. November 2013OAOA 448Bemalte Stromkasten in Bergen-EnkheimAnregung
  3. 12. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    BB 354Bemalte Stromkasten in Bergen-Enkheim
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 16
Sitzung 34 · 04.11.2014
TO I, TOP 22
Beraten
a) Die Vorlage B 354 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 35 · 02.12.2014
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 354 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUWBESPDFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 35 · 09.12.2014
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 354 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen