Einrichten eines Abenteuerspielplatzes und Bolzplatzes im Bereich des Grazer Weges
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 02.09.2011, B 344
Betreff: Einrichten eines Abenteuerspielplatzes und Bolzplatzes im Bereich des Grazer Weges Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 218 - EA 40/10 OBR 5, B 201/11 - Zwischenbericht: Zu dieser Anregung liegt kein neuer Sachstand vor. Für die Errichtung eines Abenteuerspielplatzes wurde ein geeignetes Gelände gefunden, das aus Mitteln des Grünflächenamts hergerichtet werden kann. Voraussetzung für die Einrichtung des Abenteuerspielplatzes ist allerdings, dass der Betrieb bzw. die Finanzierung der pädagogischen Betreuung einer solchen Einrichtung sichergestellt werden kann. Die Mittel hierfür stehen im städtischen Haushalt derzeit nicht zur Verfügung und müssten zunächst bereitgestellt und dauerhaft verankert werden. Für den Bolzplatz ist die Recherche nach einem geeigneten Grundstück derzeit noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2009OFOF 930/5Einrichten eines Abenteuerspielplatzes und Bolzplatzes im Bereich des Grazer WegesOrtsbeiratsantrag · FAG
- 15. Januar 2010EAEA 40Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Einrichten eines Abenteuerspielplatzes und Bolzplatzes im Bereich des Grazer WegesEtatanregung
- 25. Juni 2010BB 402Einrichten eines Abenteuerspielplatzes und Bolzplatzes im Bereich des Grazer WegesMagistratsbericht
- 18. April 2011BB 201Einrichten eines Abenteuerspielplatzes und Bolzplatzes im Bereich des Grazer WegesMagistratsbericht
- 2. September 2011Sie sind hierBB 344Einrichten eines Abenteuerspielplatzes und Bolzplatzes im Bereich des Grazer WegesMagistratsbericht
- 9. März 2012Antwort des Magistrats · nach 121 WochenBB 122Einrichten eines Abenteuerspielplatzes und Bolzplatzes im Bereich des Grazer WegesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)