U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Absatz 5…
Vollständigen Titel anzeigen
U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Absatz 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Bericht behandelt die U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" und die Notwendigkeit zusätzlicher Treppenaufgänge. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage und der regelmäßigen Kontrolle des Fahrgastaufkommens wird eine Nachrüstung nicht als notwendig erachtet.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Die Station "Holzhausenstraße" wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der BOStrab im Jahr 2008 mit 2 Aufzügen nachgerüstet. Die Inbetriebnahme der Aufzüge erfolgte durch die Technische Aufsichtsbehörde, TAB, basierend auf Sachverständigenprüfungen, ohne Einschränkungen. Somit wurde auch die lokal begrenzte Unterschreitung der Bahnsteigbreite akzeptiert und der Betrieb genehmigt.
Die Station wurde zusätzlich brandschutztechnisch nachgerüstet und die Maßnahmen wurden von einer Brandschutzsachverständigen sowie der TAB abgenommen. Das steigende Fahrgastaufkommen wird regelmäßig kontrolliert und es besteht kein Sicherheitsrisiko. Eine Nachrüstung von zusätzlichen Treppenhäusern ist aktuell nicht notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2021OFOF 153/2U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. September 2021OAOA 79U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechenAnregung
- 9. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 54 WochenBB 340U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Absatz 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)