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Benennung eines bisher unbenannten Weges in Bornheim

Vorlagentyp: B
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.08.2011, B 340

Betreff: Benennung eines bisher unbenannten Weges in Bornheim Vorgang: OI 2/11 OBR 4 Der Magistrat kann die Motive des Ortsbeirats zu einer weiteren Würdigung des Wirkens des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. gut nachvollziehen, Die Stadt Frankfurt am Main hat bereits durch die Verleihung des

  1. Preises des Nachbarschaftspreises für das Jahr 2004 ihre besondere Wertschätzung für das Engagement und die besondere Leistung bei der Planung des Projektes, einen Senioren-/Gemeinschaftsgarten einzurichten, zum Ausdruck gebracht. Der Magistrat hält im vorliegenden Fall die Benennung einer Straße oder eines Weges allerdings nicht für geeignet, die zweifelsfrei anzuerkennenden Verdienste eines Vereins für die Bedeutung des Kleingärtnerwesens für den Frankfurter Grüngürtel angemessen zu würdigen. Im Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main ist festgelegt, dass Straßen und Wege nur dann zu benennen sind, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist. Die Benennung des Fußweges zum Vereinshaus des Kleingartenvereins Buchhang e. V. ist aber aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen nicht erforderlich. Die Auffindbarkeit des Vereins für Lieferanten und Besucher von Veranstaltungen kann mit einfachen Mitteln verbessert werden. Die Zuordnung zur Straße "Am Bornheimer Hang" und die damit einhergehende, einvernehmliche Vergabe der Hausnummer 1 gewährleistet eine eindeutige Adressierung des Vereinshauses. Darüber hinaus ist der Magistrat auch deshalb gegen die vorgeschlagene Benennung, weil nach Abschnitt 2.1.2 des Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main die Anzahl der Straßennamen zu beschränken ist. Die Benennung des Zugangs zu der Kleingartenanlage Buchhang e. V. wäre ein Präzedenzfall, der zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle im Stadtgebiet nach sich ziehen würde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2011OFOF 13/4Benennung eines bisher unbenannten Weges in BornheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 31. Mai 2011OIOI 2Benennung eines bisher unbenannten Weges in BornheimInitiative
  3. 29. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    BB 340Benennung eines bisher unbenannten Weges in Bornheim
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 5 · 01.11.2011
TO II, TOP 5
Beraten
a) Die Vorlage B 340 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 6 · 29.11.2011
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Zurückweisung)

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