Corona-Krise: kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und Solo-Selbstständige unterstützen
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat Maßnahmen zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Freiberuflern und Solo-Selbstständigen während der Corona-Krise vorgeschlagen. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die Stundung von Gewerbesteuervorauszahlungen und die Bereitstellung finanzieller Zuschüsse für Projekte in den Stadtteilen. Ziel ist es, die lokale Wirtschaft zu stabilisieren und zu fördern.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Bereits seit Mitte März werden auf der Website der Wirtschaftsförderung Informationen zu gesetzlichen Regelungen, Förderinstrumenten und Finanzhilfen sowie Unterstützungsmaßnahmen, die von verschiedenen Stellen infolge der Corona-Krise angeboten wurden bzw. werden, gebündelt und in Form von Linksammlungen und einem Fragen-Antwort-Katalog (FAQ) zum Abruf bereitgestellt. Diese Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Speziell an Selbständige gerichtete Informationen und Förderinstrumente wurden ebenso wie solche für andere Zielgruppen teils gesondert aufgeführt. Die Einrichtung einer Hotline bei der Wirtschaftsförderung wurde geprüft und verworfen, da die Abwicklung von Anfragen über die bestehenden Ansprechpartner gut abgebildet werden konnte und zentral eingehende Anrufe an die jeweils zuständigen Personen im Haus weitergeleitet wurden. Notwendige Formulare werden von den zuständigen Stellen selbst erstellt. Teilweise sind Formulare online bearbeitbar, teilweise stehen diese als Download abrufbereit. Auf die Verfügbarkeit in unterschiedlichen Sprachen hat der Magistrat keinen Einfluss. Auf der Website der Wirtschaftsförderung waren bzw. sind alle relevanten Webseiten, auf denen Formulare verfügbar sind, verlinkt. Der Magistrat hat unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben der HGO und GemHVO, sowie der städtischen Beschlüsse und Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes 2020 und zur Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen in verschiedenen Bereichen überprüft, wie die Stadt Frankfurt am Main die lokale Wirtschaft während und nach der Corona-Krise unterstützen kann. Die Möglichkeit zur Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen wurde realisiert. Auf Antrag kann ohne tiefergehende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Stundung der Steuerschuld nach § 222 AO für zunächst 6 Monate gewährt werden. Auf die Festsetzung von Stundungszinsen wird in diesen Fällen nach § 234 II AO verzichtet. Neben der Stundung kann auch eine Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlung beantragt werden, die auch die Vorauszahlung für das
- Quartal 2020 umfasst. Sollte infolge einer Verlustsituation in 2020 ein Verlustrücktrag wahrscheinlich werden, ist die nachträgliche Anpassung von Vorauszahlungen für 2019 ebenfalls möglich. Eine temporäre Senkung oder Aussetzung von Gebühren konnte nicht realisiert werden. Für die Gastronomie konnten bestehende Sondernutzungserlaubnisse um zwei Monate verlängert werden. Für die automatische Verlängerung und die zwei zusätzlichen Monate müssen keine zusätzlichen Gebühren gezahlt werden. Außerdem wird bis zum 31.10.2020 eine selbstständige Erweiterung der Außengastronomie unter Einhaltung von Auflagen allgemein geduldet. Die Regelungen zur Stundung von Forderungen wurden bis zum 31.12.2020 gelockert. Sicherheitsleistungen müssen nicht verlangt werden; auf die Erhebung von Stundungszinsen kann verzichtet werden. Die ABG hatte bereits am 23.03.2020 erklärt, Mietern, die aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, auf Antrag verschiedene Ratenzahlungsmodelle und die Stundung von Mietzahlungen anzubieten. Mit 84 Gewerbetreibenden wurden bisher Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen, mit weiteren befindet man sich in Verhandlungen. Zinsen werden auf die gestundeten Beträge nicht erhoben. Beim Amt für Bau und Immobilien (ABI) wurde von Gewerbetreibenden und Solo-Selbständigen, welche Liegenschaften von der Stadt Frankfurt am Main anmieten, eine Vielzahl von Anträgen auf Erlass und Stundung der fällig werdenden Mieten gestellt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat sich darauf verständigt, einheitlich eine Stundung der Mieten für die Monate März bis Mai 2020 zu gewähren. Die Miete ist vom Gewerbetreibenden bis Ende des Jahres 2020 nachzuzahlen. Ein Erlass von Mietforderungen durch die Stadt Frankfurt am Main ist nicht vorgesehen. Ein solcher wäre insbesondere vor dem Gebot der Hessischen Gemeindeordnung zum wirtschaftlichen Umgang mit Haushaltsmitteln kritisch zu betrachten. Bezüglich der Rückzahlung gestundeter Mieten ist vorgesehen, auf Mahnungen für fällig werdende Rückzahlungen längstens bis zum 31.12.2020 zu verzichten. Nach Antragstellung über ein formloses Schreiben inkl. einer Projektbeschreibung, Kostenkalkulation, Finanzierungsplan und der Anerkennung der städtischen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen können Mittel aus dem vorgesehenen Budget der Wirtschaftsförderung bzw. des Dezernats IX - Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr - bewilligt werden. Den Gewerbevereinen stehen aktuell weiterhin ausreichend finanzielle Zuschüsse für Projekte in den Stadtteilen zur Beantragung zur Verfügung. Die Bereitstellung eines virtuellen Marktplatzes entspricht weder der Zielsetzung des Portals "FRANKFURT FRAGT MICH" noch stehen die technischen Funktionalitäten für einen virtuellen Marktplatz in der App zur Verfügung. Für den Betrieb einer Online-Plattform für den Handel ist die Wirtschaftsförderung Frankfurt oder eine andere städtische Gesellschaft auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht der geeignete Ansprechpartner. Die Wirtschaftsförderung hat den Auftrag, die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken und zu unterstützen, aber nicht als Anbieter in den Markt einzugreifen. Die Wirtschaftsförderung unterstützt jedoch bereits einige stadtteil- und branchenbezogenen Initiativen mit verschiedenen Online-Angeboten (Angebotsübersichten, Gutscheinbestellungen, Lieferservices, etc.). Diese Initiativen konnten sich bei der Wirtschaftsförderung für eine finanzielle Förderung bewerben. Zur Weiterentwicklung und Bewerbung dieser Angebote hat die Wirtschaftsförderung insgesamt 10.000 € zur Verfügung gestellt. Alle entsprechenden Seiten werden zudem auf der Website "www.frankfurt-am-start.de" (Marke der Wirtschaftsförderung zur Stärkung des Gewerbes in den Stadtteilen) in einer Übersicht dargestellt. Frankfurter Händler und Dienstleister hatten bzw. haben somit die Möglichkeit zu prüfen, ob - neben der Einrichtung eigener Online-Shops oder der Nutzung etablierter Plattformen - eine Präsenz auf einer dieser Seiten für sie eine sinnvolle Ergänzung der Absatzwege oder zur Erhöhung der Sichtbarkeit darstellen könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2020NRNR 1152Corona-Krise: Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und SoloSelbstständige unterstützenSTVV-Antrag · FDP
- 3. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 337Corona-Krise: kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und SoloSelbstständige unterstützenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER