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Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856

Vorlagentyp: B
27 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Idee
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Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 335

Betreff: Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2760 - NR 554/18 FDP - Der angesprochene Bereich (Flur 560, Gemarkung Frankfurt Bezirk 33 (485) Flurstücke 2/4, 2/6, 2/2, 3/2, 3/4, 3/6, 4/2, 5/2, 13/3, 17/1, 19/2 und 20/2) wird aus stadtplanerischer Sicht nicht als im Zusammenhang bebauter Ortsteile beurteilt, sondern gemäß § 35 BauGB als Außenbereich. Dies ist auch in Verbindung mit dem Regionalen Flächennutzungsplan zu sehen. Gemäß der Rechtsprechung des BVerwG endet der Zusammenhang bebauter Ortsteile mit der letzten Bebauung. Dies wird von Seiten des Stadtplanungsamtes ebenfalls so bewertet. Der Hinweis, dass der Sachsenhäuser Landwehrweg beidseitig bebaut ist und hier der Zusammenhang zu sehen ist, ist nicht erkennbar. Im Bereich des Sachsenhäuser Landwehrwegs ab der Hausnummer 51 liegt keine straßenseitige Bebauung mehr vor, vielmehr orientiert sich die Bebauung entlang der vorhandenen Seitenstraßen und hat keinen Einfluss auf die gegenüberliegenden Grundstücke. Des Weiteren liegt dieser Bereich innerhalb eines im Verfahren befindlichen Bebauungsplans. Der Magistrat hat am 16.10.1997 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 784, mit der Zielsetzung, die bestehenden Freizeitgärten planungsrechtlich zu sichern, beschlossen. Die Bürgeranhörung fand am 07.11.1997 und die öffentliche Auslegung vom 17.12.1997 bis 01.01.1998 statt. Der Magistrat hält an den Zielen des Bebauungsplans Nr. 784 fest. Der rechtverbindliche Bebauungsplan Nr. 856 hat sich an den Grundzügen des Regionalen Flächennutzungsplans 2010 orientiert und hier lediglich den Siedlungsbestand erfasst. Der Geltungsbereich orientierte sich an der vorhandenen Siedlungsentwicklung und hatte das Ziel, diese planungsrechtlich zu sichern und weitere Verdichtungen aus städtebaulichen und ökologischen Gründen zu verhindern. Der angrenzende Bereich, der die angesprochenen Flurstücke beinhaltet, wird im Regionalen Flächennutzungsplan als Grünfläche - Vorranggebiet regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion und Siedlungsbeschränkungsgebiet (Lärmschutzbereich des Flughafens Frankfurt am Main (Verordnung vom 30.09.2011)) dargestellt. Die Festlegung des Siedlungsbeschränkungsgebiets dient dem vorbeugenden Schutz vor Fluglärm, in diesen Gebieten ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig. Auch wenn die Darstellung des Landschaftsschutzgebietes noch nicht an dem RegFNP angepasst wurde, ist dieser zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan Nr. 856 war eine rein bestandsorientierte Sicherungsmaßnahme, dies auch aufgrund der Lage im Siedlungsbeschränkungsgebiet, eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplan Nr. 856 war somit nicht möglich. Aus diesen vorgenannten Gründen wurde seinerzeit der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 856 so festgesetzt und der angesprochene Bereich nicht mit einbezogen. Auch wenn derzeit ein erheblicher Bedarf an dringend benötigte Wohnbauflächen besteht, sind die planungsrechtlichen Regelungen (Bebauungsplanverfahren Nr. 784, RegFNP und Siedlungsbeschränkungsgebiet) zu berücksichtigen. Aus Sicht des Magistrat kann aufgrund der rechtlichen Vorgaben keine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung für die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 856 erarbeitet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. April 2018NRNR 554Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856STVV-Antrag · FDP
  2. 8. Oktober 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    BB 335Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 26 · 02.11.2018
TO I, TOP 78
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 26 · 03.12.2018
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Zurückweisung)

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