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Lärmbelastung Frankfurter Norden

Vorlagentyp: B
9 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 02.10.2017, B 325

Betreff: Lärmbelastung Frankfurter Norden Vorgang: A 234/17 FRAKTION Zu den Fragen 1 und 2: Lärmmessungen sind nicht geeignet, um die tatsächliche Belastung durch den Straßenverkehrslärm repräsentativ zu ermitteln. Die Verkehrsbelastung der Bundesautobahn 661 (BAB 661) verändert sich sowohl im Tagesverlauf als auch durch unterschiedliche Einflüsse wie zum Beispiel die Witterung oder Störungen im Verkehrsablauf (Unfälle, Umleitungen). Alle den Straßenverkehr betreffenden Rechtsnormen, insbesondere die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), lassen daher nur berechnete Lärmpegel zur Beurteilung zu. Diese Werte überschätzen in aller Regel leicht die tatsächliche Belastung. Dem Magistrat liegt keine Lärmmessung für den Bereich der BAB 661 aus dem Jahr 2010 vor. Wenn eine Lärmmessung damals vorgenommen wurde, dann wäre diese aus den oben genannten Gründen nicht geeignet, Maßnahmen einzufordern. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erstellt im Auftrag des Landes Hessen alle fünf Jahre sogenannte Lärmkartierungen, unter anderem auch für den Straßenverkehr. Diese Lärmkarten sind öffentlich verfügbar über den Lärmviewer Hessen auf der Internetseite des HLNUG: http://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/in dex.html?lang=de Zu Frage 3: Nein. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) ist nur beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen anzuwenden. Die BAB 661 wurde im Bereich Eschersheim, Heddernheim, Kalbach und Riedberg nicht wesentlich verändert, so dass kein Rechtsanspruch auf weitergehende Lärmminderungsmaßnahmen ausgelöst wurde. Zu Frage 4: Derzeit besteht kein Rechtsanspruch, um gegenüber der für die BAB 661 verantwortlichen Behörde, Hessen Mobil, lärmmindernde Maßnahmen durchzusetzen. Der Magistrat hat sich bisher beim Land Hessen erfolglos dafür eingesetzt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen im Stadtgebiet abzusenken, um so schnell und kostengünstig die Lärmbelastung zu reduzieren. Im kommenden Jahr 2018 wird das Regierungspräsidium Darmstadt den Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr fortschreiben. Der Magistrat wird in diesem Rahmen lärmmindernde Maßnahmen vorschlagen. Der Lärmaktionsplan als Teil der Lärmminderungsplanung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) stellt notwendige lärmmindernde Maßnahmen auf, ohne dass allerdings ein Rechtsanspruch auf Umsetzung ausgelöst wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Juli 2017AA 234Lärmbelastung Frankfurter NordenSTVV-Anfrage · FRAKTION
  2. 2. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 Wochen
    BB 325Lärmbelastung Frankfurter Norden
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 15
Sitzung 16 · 26.10.2017
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 325 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 16 · 02.11.2017
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 325 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 16 · 03.11.2017
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 325 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 16 · 07.11.2017
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 325 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 16 · 09.11.2017
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 325 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 16 · 30.11.2017
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 325 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTION
Sonstige:
FDP (Kenntnis)BFF (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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