Abriss trotz Denkmalschutz: Verschwindet wieder lautlos ein Stück Frankfurter Heimat?
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Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 318
Betreff: Abriss trotz Denkmalschutz: Verschwindet wieder lautlos ein Stück Frankfurter Heimat? Vorgang: A 503/19 FRANKFURTER Zu 1: Der Abbruchantrag für die Garage und den Anbau aus der Nachkriegszeit wurde durch die Bauaufsicht unter Zustimmung der Denkmalbehörden genehmigt.
Zu 2: Der Abbruch wurde mit Bescheid der Bauaufsicht vom 21.3.2019 genehmigt. Das Objekt Kleine Spillingsgasse 3 ist als Teil einer Gesamtanlage gemäß § 2 (3) Hessisches Denkmalschutzgesetz im Denkmalverzeichnis erfasst. Der Abbruchantrag betrifft lediglich den hinteren Anbau und die Garage. Die zum Abbruch vorgesehenen Gebäude besitzen keinen eigenen Denkmalwert innerhalb der Gesamtanlage. Das giebelständige verputzte Fachwerkwohnhaus an der Straße ist von der Maßnahme nicht betroffen.
Zu 3: Der zuständige Ortsbeirat wurde im Vorfeld durch das Denkmalamt nicht informiert.
Zu 4: Die E-Mail wurde ordnungsgemäß beantwortet. Zu 5 und 6: Die Frankfurter Kulturdenkmäler sind im Denkmalverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main erfasst, unterliegen den Bestimmungen des Hessischen Denkmalschutzgesetzes und werden in diesem Sinne gleich behandelt.
Zu 7: Es ist ein Ersatzneubau für das Hinterhaus und die Garage geplant.
Zu 8: Fehlanzeige
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2019AA 503Abriss trotz Denkmalschutz: Verschwindet wieder lautlos ein Stück Frankfurter Heimat?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 23. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 318Abriss trotz Denkmalschutz: Verschwindet wieder lautlos ein Stück Frankfurter Heimat?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung)