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Über die neue Möglichkeit bei den Integrationskursen für afghanische Geflüchtete informieren

Vorlagentyp: B
22 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über die neue Möglichkeit für afghanische Geflüchtete, bereits während des Asylverfahrens an Integrationskursen teilzunehmen. Dies soll die Integration in die Gesellschaft erleichtern und den Zugang zu wichtigen Informationen über Integrationsangebote verbessern.

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Bericht

Integrationskurse sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Kurse. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs und schließt mit dem "Deutschtest für Zuwanderer" (DTZ) auf dem Sprachniveau B1 bzw. dem Test "Leben in Deutschland" ab. Keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben Geflüchtete, die gerade erst nach Deutschland gekommen sind und noch nicht als solche anerkannt sind oder eine unsichere Bleibeperspektive haben. Der Magistrat begrüßt es ausdrücklich, dass nach Beschluss der Bundesregierung nun afghanische Asylbewerber:innen künftig früher, d.h. bereits während des laufenden Asylverfahrens, zu Integrationskursen zugelassen sind. Um an einem Integrationskurs teilnehmen zu können, wird in der Regel ein dauerhafter Aufenthalt vorausgesetzt. Personen im Asylverfahren erhalten nur dann Zugang zum Integrationskurs, wenn sie aus einem Herkunftsland mit guter Bleibeperspektive kommen. Dies war bislang bei Afghanistan nicht der Fall. Dieser Schritt wurde nun durch die Einstufung Afghanistans als Herkunftsland mit guter Bleibeperspektive ermöglicht. Durch eine frühzeitige Teilnahme an einem Integrationskurs wird das Ankommen in unserer Gesellschaft für neuzugewanderte Personen erleichtert. Als zentrales Instrument zur Beratung erhalten Neuzugewanderte qualifizierte Informationen zu Integrationskursen über die Migrationsberatungsstellen (MBE) und Jugendmigrationsdienste (JMD). Die neuen Informationen sind in den Beratungsstellen bekannt. Das AmkA - Ihr Amt für Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt - moderiert die gemeinsamen Netzwerktreffen und wird im Zuge des nächsten Treffens die Neuerung ebenfalls ansprechen. Das AmkA informiert darüber hinaus zu dieser Neuerung zielgruppenspezifisch über verschiedene Medien und Kanäle: Der AmkA-Flyer "Willkommen in Frankfurt am Main" informiert mehrsprachig, auch auf Dari, über die o. g. MBE und JMD. Der Flyer wird an ersten Anlaufstellen, wie z. B. der AmkA.Info, dem Jobcenter oder anderen Einrichtungen, die mit Neuzugewanderten in direktem Kontakt stehen, ausgegeben. Die Information, dass nun Afghan:innen früher Zugang zu Integrationskursen haben, wird außerdem unter www.amka.de/wegweiser in der Rubrik "Deutsch lernen" ergänzt. Ebenfalls wird die Information über die dem AmkA bekannten Kommunikationskanäle, wie www.vielfalt-bewegt-frankfurt.de etc., verteilt. Außerdem werden auch bekannte migrantische Selbstorganisationen in Kenntnis gesetzt, die in ihrer Multiplikator:innenfunktion die Zielgruppe informieren können. Auch andere Ämter, wie beispielsweise das Wohnungsamt, informieren über die Amtsseite sowie die Themenseite Planen, Bauen, Wohnen auf www.frankfurt.de in Form einer aktuellen Meldung über die Neuerung. Im Sinne der Gleichbehandlung und aufgrund der internen Arbeitsabläufe ist es z. B. im Bürgeramt nicht möglich, spezifische Zielgruppen, wie in diesem Fall Afghan:innen, gesondert über die neuen Möglichkeiten zum Besuch von Integrationskursen zu informieren. Durch die Information über bzw. den Verweis an die MBE/JMD können afghanischen Neuzugewanderte allerdings zielgerichtet hinsichtlich Integrationskursen beraten werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. März 2022KK 89Über die neue Möglichkeit bei den Integrationskursen für afghanische Geflüchtete informierenKAV-Anregung
  2. 8. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    BB 311Über die neue Möglichkeit bei den Integrationskursen für afghanische Geflüchtete informieren
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 10 · 15.09.2022
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 10 · 19.09.2022
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

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