Horte und Erweiterte Schulische Betreuung erhalten
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Der Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung wird in Frankfurt am Main ab dem Jahr 2026 über Ganztagsschulen und Horte sichergestellt. Dabei ist es Ziel, dass die Umsetzung stadtweit zu 1/3 über Horte und zu 2/3 über Ganztagsgrundschulen erfolgt. Es ist anzumerken, dass diese Aufteilung nicht 1 zu 1 auf die einzelnen Schulbezirke übertragen werden kann.
Da die Stadt Frankfurt bereits sehr lange in der Ganztagsschulentwicklung aktiv ist, ist sie über Ganztagsgrundschulen und Horte gut auf den Rechtsanspruch vorbereitet. Werden die Betreuungsplätze in Horten und Erweiterten Schulischen Betreuungen zugrunde gelegt und darüber hinaus die weiteren Ganztagsangebote über den Pakt für den Ganztag und Ganztagsschulen nach Profil 3, kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine stadtweite Versorgungsquote von fast 80 % konstatiert werden (Quelle: Eigene Berechnungen des Stadtschulamtes 2023/2024).
Für detaillierte Ausführungen zu den Kosten der Kommune für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote und zum Forschungsdesign sei auf den Forschungsbericht des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung "Entwicklung und Erprobung einer Methode zur Abschätzung der kommunalen Kosten des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) am Beispiel der Stadt Frankfurt a.M." verwiesen. Während auf Basis des Forschungsberichts bauliche Investitionen für Hort-Neubauten höhere Kosten verursachen als die bauliche Erweiterung von Schulen verhält es sich bei den laufenden Kosten so, dass die Kosten in den Schulen höher liegen als in den Horten (vgl. S. 13 der Kurzfassung des Forschungsberichts).
Der Pakt für den Ganztag in Verbindung mit dem Gesamtkonzept Ganztag ist die Grundlage für die Realisierung des Rechtsanspruchs in Ganztagsgrundschulen.
Der Pakt für den Ganztag setzt sich aus Landesressourcen und kommunalen Ressourcen zusammen, die über die Ganztagsangebote von 07.30 Uhr bis 17 Uhr inklusive Ferienbetreuung bei derzeit max. 25 Schließtagen verteilt werden. Die Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule wird über die Angebote in der Schule und die umliegenden Horte sichergestellt. Das Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) ist kommunaler Bestandteil des Paktes für den Ganztag.
Im Hinblick auf die Angebotsvielfalt im Ganztag sind Schulen, ESB und Horte dazu angehalten, gemeinsam an einem inhaltlichen Konzept zu arbeiten und die jeweiligen Ressourcen effizient zu nutzen. Vorhandene Räumlichkeiten sollen hierbei im gesamten Quartier betrachtet, anders oder erweitert genutzt werden, sodass Raumpotenziale neu ausgelotet werden.
Das Stadtschulamt berät die Schulen, die Ganztagsträger und die Horte zur gegenseitigen Kooperation und empfiehlt ihnen die Kooperation aktiv zu suchen und kooperativ für die Kinder des Quartiers zu gestalten.
Das Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung wird auf Basis des Ganztagsförderungsgesetzes und der Ergebnisse des Gesamtkonzepts Ganztag und zugunsten einer integrierten Ganztagsschulentwicklung weiterentwickelt.
Die Kommune ist für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Grundschulkindbetreuung verantwortlich. Die Realisierung des Rechtsanspruchs kann nur unter Beibehaltung und Fortführung der kommunalen Finanzierung von Bildungs- und Betreuungsangeboten sichergestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2024NRNR 900Horte und Erweiterte Schulische Betreuung erhaltenSTVV-Antrag · CDU
- 12. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 307Horte und Erweiterte Schulische Betreuung erhaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)