Das Kanalnetz und Starkregenereignisse in Frankfurt
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Bericht des Magistrats vom 03.09.2021, B 307
Betreff: Das Kanalnetz und Starkregenereignisse in Frankfurt Vorgang: A 5/21 AfD Zum besseren Verständnis der Einzel-Antworten wird auf folgende grundsätzlichen Zusammenhänge beim Thema Starkregen hingewiesen: Starkregen entstehen meist durch lokale Gewitterzellen und betreffen zufällig und ohne Vorwarnung begrenzte Bereiche, manchmal nur einzelne Ortsteile. Der Temperaturanstieg durch den Klimawandel führt zur Veränderung des Niederschlagsgeschehens mit Auswirkungen auf die jahreszeitliche Verteilung, das Auftreten von Hochwasserereignissen und das Grundwasser. Es wird angenommen, dass es zu stärkeren und häufigeren Starkregenereignissen kommt, insbesondere im Sommerhalbjahr. Die Vorsorge vor Überflutungsschäden ist eine gemeinsame Aufgabe der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Daseinsvorsorge (Kanal, Straßen, Grünflächen, Feuerwehr, Stadtplanung usw.) und den Grundstückseigentümer*innen, die auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes zum eigenverantwortlichen Schutz verpflichtet sind. Das Kanalnetz und die Sinkkästen der Straßenentwässerung sowie die Fallrohre der Gebäude sind für außergewöhnliche oder extreme Starkregen nicht ausgelegt. Dies ist technisch und wirtschaftlich nicht möglich. Die großen Regenmengen in kurzer Zeit ("Sturzfluten") fließen dann direkt oberflächig entsprechend des Geländegefälles ab und sammeln sich in Geländesenken, soweit sie nicht den Weg in Gewässer oder Freiflächen finden. Zusätzlich kann es an einzelnen Kanalschächten zum Überstau, d.h. Wasseraustritt aus dem lokal überlasteten und unter Druck geratenen Kanalnetz kommen. Dabei können auch Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. In vielen Fällen ist der Kanal aber bei kurzen, starken Regenereignissen nur zum Teil gefüllt, weil die Sturzfluten so schnell nicht durch Fallrohre und Straßen-Sinkkästen in den Kanal gelangen können und oberflächig als Sturzflut ablaufen. Das Kanalnetz wird nach den technischen Regeln für Bemessungsregen mit einer 2- bis 5-jährlichen statistischen Wiederkehrzeit ("Jährlichkeit") ausgelegt. Die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes und die Einleitung in die Gewässer wird von der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) in Abstimmung mit der Oberen Wasserbehörde mit Kanalnetz- und Schmutzfrachtberechnungen nachgewiesen. Es werden zukünftige Entwicklungen berücksichtigt, z. B. geplante Neubaugebiete. Soweit sich Mängel ergeben ("Engstellen"), werden Sanierungslösungen erarbeitet und im Rahmen von Sanierungskonzepten, die auch die Kanalschäden einbeziehen, umgesetzt. Zusätzlich werden aufgrund von Betriebserfahrungen und Hinweisen Studien veranlasst und sich ergebende Optimierungen des Kanalnetzes realisiert. Dies sind Standardaufgaben der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Seltene Starkregenereignisse, die in den letzten Jahren zu größeren Überflutungen geführt haben, hatten Jährlichkeiten von 30, 70 oder über 100 Jahren. Beim Ereignis am 29. Juni 2021 wurden bei einem Regenmesser 66 mm in 45 Minuten gemessen, was einer Jährlichkeit jenseits von 200 Jahren zuzuordnen ist. Die private Vorsorge gegen Starkregen liegt in der Verantwortung der Grundstückseigentümer*innen. Sie müssen sich um Objektschutzmaßnahmen kümmern, z.B. Aufmauerungen vor Kellerfenstern und Treppenabgängen vorsehen oder Ableitungswege auf dem Grundstück sichern, aber auch Ölheizungen und Elektroanlagen im Keller schützen sowie ggf. eine Elementar-Versicherung abschließen. Bei Planung und Bau von Gebäuden müssen die beauftragten Architekten und Handwerker die Anforderungen berücksichtigen. Der Schutz gegen Rückstau aus dem Kanalnetz in die Grundstücksentwässerungsanlagen ist auf Grundlage der Entwässerungssatzung Aufgabe der Grundstückseigentümer*innen. Die Rückstausicherung bis zur Straßenoberkante ist seit mehr als 100 Jahren der technische Standard beim Anschluss an ein Kanalnetz. Ein Rückstau kann nicht nur bei Starkregen, sondern auch bei betrieblichen Sondersituationen auftreten, z. B. bei Verstopfungen im Kanal. Bei defekten Grundstücksentwässerungsanlagen kann das Wasser in das Erdreich am Haus drücken und so durch die Kellerwand, Lichtschächte, Bodenabläufe oder den Boden in den Keller eindringen, wenn keine ausreichende Bauwerksabdichtung besteht. Die Entwässerung des Regenwassers erfolgt aufgrund der historischen Entwicklung und der begrenzten Flächen bislang vorwiegend über Kanäle. In der Wasserwirtschaft erfolgt seit 30 Jahren eine Abkehr von diesem "Ableitungsprinzip". Angesichts der ökologischen und gesundheitlichen Vorteile, der Wirtschaftlichkeit und der erwarteten Änderungen durch den Klimawandel, ist eine oberflächige, naturnahe und dezentrale Regenwasserbewirtschaftung, die sich am natürlichen Wasserkreislauf orientiert, seit Langem der neue Stand der Technik. Dies wird auch in Frankfurt am Main, insbesondere in Neubaugebieten, umgesetzt (Riedberg, Lindenviertel, Hilgenfeld u.a.). Die Abkopplung des Regenwassers vom Kanalnetz im bestehenden Stadtgebiet, womit die Kläranlagen und Gewässer entlastet werden, ist ein wichtiger Bestandteil des aktuellen Konzeptes "Abwasser 2035" der Stadtentwässerung Frankfurt am Main.
- Wann ist mit der Veröffentlichung der stadtweiten Starkregen-Gefährdungskarte zu rechnen? Die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten ist noch im Sommer 2021 vorgesehen.
- Wie hat sich die Anzahl der Starkregen-Ereignisse in Frankfurt seit dem Jahr 2000 entwickelt? Der Stadt Frankfurt am Main liegen keine dezidierten Aufzeichnungen zur Anzahl der Starkregenereignisse der vergangenen 20 Jahre in Frankfurt am Main vor. Diese Ereignisse werden aufgrund ihres in der Regel kleinräumigen Charakters von den vorhandenen Regenmessstationen häufig nicht erfasst. Ein Zeitraum von 20 Jahren wäre ohnehin zu kurz, um verlässliche statistische Aussagen zu treffen. Die allgemeine Starkregenentwicklung wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) untersucht und die Berechnungsgrundlagen angepasst. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich Intensität und Häufigkeit von Starkregen in den letzten 30 Jahren verstärkt haben. Nach einhelliger wissenschaftlicher Auffassung, u.a. des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie, ist zu erwarten, dass dies durch den Klimawandel weiter zunehmen wird.
- Wurden seit den Überschwemmungen in Bergen-Enkheim im Jahr 2016 dort bisher schon irgendwelche Gegenmaßnahmen umgesetzt - wenn ja, welche? Die Stadt Frankfurt am Main befasst sich seit über 10 Jahren mit der Starkregenvorsorge und bearbeitet dabei das gesamte Stadtgebiet. Der Aspekt Überflutung wird inzwischen - soweit möglich - bei nahezu allen Straßen-, Grünplanungs- und Hochbau-Maßnahmen berücksichtigt und ist ohnehin seit jeher Teilaufgabe bei Kanalnetzberechnungen und -sanierungen. Für bekannte Gefährdungsbereiche sind örtlich angepasste, integrierte Konzepte verschiedener Fachdisziplinen zu entwickeln. In Bergen-Enkheim ergeben sich durch die Hanglage besondere Abflussbedingungen an der Oberfläche. Die Starkregengefahrenkarte des Umweltamtes wird hierzu neue Erkenntnisse liefern.
- Seit wann sind die genannten hydraulischen Engstellen in der Kanalisation in Oberrad bekannt? UND
- Zu Frage 4: Wann kann mit einer Beseitigung dieser Engstelle gerechnet werden? Gemäß den vorangestellten Erläuterungen ist ein Ausbau der Kanalisation zur Ableitung von seltenen Starkregen nicht möglich. Für die Kanalisation in Oberrad liegt eine aktuelle Kanalnetzberechnung vor, die einige Überstaubereiche ausweist. Die Sanierungskonzepte werden nach Priorität entwickelt und umgesetzt. Weitere Informationen sind in der Stellungnahme ST 848 vom 19.04.2021 zur Anfrage V 1928/2021 des Ortsbeirats 5 zu finden. Im Hinblick auf die nötige Starkregenvorsorge wird begrüßt, dass Anwohnerinnen und Anwohner der Balduinstraße die nach der Entwässerungssatzung notwendigen Rückstausicherungen nachgerüstet und so das Überflutungsrisiko für ihre Liegenschaften verringert haben.
- In welchen Stadtteilen sind ebenfalls hydraulische Engstellen in der Kanalisation bekannt? UND
- Zu Frage 6: Wann kann mit einer Beseitigung dieser Engstellen gerechnet werden? Bei den Kanalnetzberechnungen, die in der Regel größere Gebiete mit mehreren Stadtteilen umfassen, ergeben sich einzelne Stellen, bei denen es beim Bemessungsregen rechnerisch zum Überstau auf die Oberfläche kommt. Diese Bereiche werden überprüft, priorisiert und die Sanierungslösungen im Rahmen der laufenden Kanalsanierung nach den personellen Möglichkeiten abgearbeitet. Eine Auswertung nach Stadtteilen wird nicht vorgenommen.
- Welche Stadtteile waren von Überschwemmungen und vollgelaufenen Kellern seit dem Jahr 2000 vor allem betroffen? UND
- Wie hat sich die Art und Höhe der Schäden aufgrund von Starkregen-Ereignissen seit dem Jahr 2000 entwickelt? Der Ort, an dem Starkregen fallen, ist zufällig und nicht vorhersagbar. Lokale Konzentrationen aufgrund von Berghängen oder Ähnlichem sind denkbar, aber besondere Muster sind für Deutschland bislang nicht erkennbar. Es ist davon auszugehen, dass jeder Ort getroffen werden kann und wird. Bezogen auf Frankfurt am Main kam es durchaus in manchen Stadtteilen zu mehreren Starkregenereignissen (z. B. Frankfurter Berg oder Sachsenhausen), was jedoch keine Rückschlüsse auf Schwerpunkte zulässt. Die Starkregenereignisse legen am jeweiligen Ort bestehende negative Randbedingungen offen, die in unterschiedlicher Ausprägung im gesamten Stadtgebiet zu finden sind: - Historische oder nachträglich bebaute Geländesenken - Verbaute Notwasserwege - Ungeschützte Tiefgaragen, Kellertreppen oder Souterrain-Ausbauten - Defekte Grundstücksentwässerungsanlagen bei fehlender Bauwerksabdichtung - Nicht gewartete, funktionsuntüchtige oder sogar fehlende Rückstausicherungen - Höherwertiger, schadensträchtiger Ausbau von Kellern (IT, Büros, Tiefgaragen) - u.a.m. Hanglagen oder beengte ebene Bereiche können verschärfend wirken. Eine konkrete Auswertung der vom Starkregen betroffenen Orte und bewirkten Schäden liegt der Stadt Frankfurt am Main nicht vor. Eine Auswertung von Einsätzen der Feuerwehr Frankfurt am Main der Jahre 2006, 2013, 2014, 2017 und 2018 durch das Umweltamt zeigte, dass es in nahezu allen Frankfurter Stadtteilen während oder nach einem Starkregenereignis zu überflutungsbedingten Einsätzen gekommen ist. Nach den Erfahrungen der Stadtentwässerung Frankfurt am Main ist ein großer Teil der Schäden auf Mängel bei der Rückstausicherung und an den Grundstücksentwäss erungsanlagen sowie fehlenden Objektschutz, gerade auch bei Neubauten, zurückzuführen.
- Wie viel Fläche in Hektar wurde seit dem Jahr 2000 in Frankfurt neu versiegelt und welche Stadtteile waren davon vor allem betroffen? Hierzu liegen keine Daten vor. Neubaugebiete im Außenbereich und Nachverdichtungen haben zwangsläufig zu einer erheblichen zusätzlichen Versiegelung geführt. Gleichzeitig kommt es jedoch seit einigen Jahren bei vielen Maßnahmen sogar zu einer Verbesserung der Situation. Dies passiert bei einzelnen privaten Baumaßnahmen wie auch bei großen öffentlichen Vorhaben. Z. B. entstehen bei Konversionsflächen auf ehemals versiegelten Industrieflächen durchgrünte Neubaugebiete (z.B. im Schönhofviertel). Das Umweltamt fördert seit Jahren mit dem Programm "Frankfurt frischt auf" Hinterhof-Entsiegelungen und Dachbegrünung. Das Stadtplanungsamt und das Grünflächenamt optimieren Stadtplätze und Grünflächen. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat durch die Einführung der Niederschlagswassergebühr einen Anreiz zum Entsiegeln gegeben.
- Wie wird vor der Genehmigung für die Versiegelung einer Fläche überprüft, welche Auswirkungen dies auf die örtliche Kanalisation hat? Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, Planfeststellungen und Bebauungskonzepten im Verfahren beteiligt. Die Auswirkungen auf die Kanalisation werden geprüft und ggf. Kanalnetzberechnungen veranlasst, um erforderliche Maßnahmen an den öffentlichen Abwasseranlagen planen und bauen zu können. Seit 2005 werden bei neuen Erschließungsgebieten standardmäßig Regenwasserbewirtschaftungs-Konzepte parallel zum Bebauungsplan erstellt. Diese sind Grundlage für Flächenfestsetzungen und eventuelle Einleitbeschränkungen. Für den Anschluss eines Bauvorhabens an die öffentliche Kanalisation - auch bei wesentlichen Umbauten - benötigt der Bauherr eine Anschlussgenehmigung der SEF. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird nicht nur die Einhaltung der bauplanungsrechtlichen Vorgaben überprüft, sondern auch grundsätzlich die Einhaltung der wasserwirtschaftlichen Ansprüche zur Regenwasserbewirtschaftung eingefordert und Planerinnen und Planer sowie Bauherrinnen und Bauherren dazu beraten. Auf das SEF-Merkblatt zum Antrag auf Anschlussgenehmigung wird verwiesen.
- In welchen Frankfurter Stadtteilen kommt das Kanalnetz bei Starkregen-Ereignissen am ehesten an die Kapazitätsgrenze? Bei seltenen Starkregenereignissen wird die Kapazität des Kanalnetzes in allen Stadtteilen überschritten. Zur Frage, inwieweit es beim Bemessungsregen zu Überschreitungen der Kapazität kommt, wird auf die Beantwortung der Fragen 6./7. verwiesen.
- Wird für diese Stadtteile von einer weiteren Flächen-Versiegelung abgeraten? Die Stadtverwaltung befasst sich seit Jahrzehnten im gesamten Stadtgebiet mit den Möglichkeiten, die vorhandene Versiegelung zu verringern und bei nötigen Versiegelungen diese zu minimieren. Durch den planungsrechtlichen Grundsatz "Nachverdichtung vor Außengebietsentwicklung" kann es sich ergeben, dass einzelne Stadtteile aus Klima- und Naturschutzgründen zusätzlich versiegelt werden. Durch moderne Konzepte (Stärkung der blau-grünen Infrastruktur, Schwammstadt etc.) kann nachteiligen Auswirkungen auf die Begrünung, das Klima und die Wasserwirtschaft entgegengewirkt werden. Städtische Grundlagen finden sich unter anderem in der Klimawandelanpassungsstrategie aus dem Jahr 2016, den Leilinien zur Nachverdichtung (2021) und dem aktuellen Konzept "Abwasser 2035" der SEF. Mit dem veränderten Umgang mit Regenwasser, der auf eine naturnahe, oberflächige Bewirtschaftung setzt, werden nicht nur die Aufenthaltsqualität und die Randbedingungen für Stadtgrün und Fauna verbessert, sondern auch die Belastungen für die Gewässer sowie das Kanalnetz und die Kläranlagen verringert.
- Welche Auswirkungen auf die Kanalisation in Frankfurt sind von den aktuell fünf größten Bauprojekten, die eine größere Flächenversiegelung beinhalten, zu erwarten? Eine Übersicht aller Großprojekte in Frankfurt am Main mit Rangordnung nach Größe und Flächenversiegelung ist nicht leistbar. Die systematische Einordnung von Autobahn-Ausbauten im Vergleich zu Neubaugebieten ist schwierig. Alle Großprojekte durchlaufen aufwändige und langwierige Genehmigungsverfahren, z.B. Planfeststellungsverfahren, in denen alle wichtigen Aspekte geprüft und notwendige Auflagen festgelegt werden. Dabei werden auch die wasserwirtschaftlichen Belange einschließlich der Entwässerung geprüft. Wasserrechtlich besteht inzwischen die Vorgabe einer Trennentwässerung und ein Verschlechterungsverbot für die Einleitung in die Gewässer, sodass bei aktuellen Bauprojekten entsprechende Konzepte berücksichtigt werden müssen. So wurden für die potentielle städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest schon in der Konzeptphase intensive Vorüberlegungen angestellt, um eine Belastung der Kanalisation und der Gewässer weitestgehend zu vermeiden. Bei Neubaugebieten besteht schon lange der Anspruch, dass das Regenwasser möglichst im Gebiet verbleibt und nur geringe Mengen gedrosselt in ein Gewässer abgeleitet werden. Somit wird die Kanalisation meist nur noch durch zusätzliches Schmutzwasser beaufschlagt (z.B. Riedberg oder Hilgenfeld).
- Welche Sanierungs- und Erweiterungsbauprojekte hinsichtlich der Frankfurter Kanalisation sind in den kommenden fünf Jahren geplant und wie viel Geld steht hierfür zur Verfügung? Für die Instandhaltung und die Erweiterung des Kanalnetzes und der Sonderbauwerke werden aktuell ca. 20 Mio. EUR jährlich eingeplant. Der Schwerpunkt der Baumaßnahmen wird für die kommenden 5 Jahre in den Stadtteilen Riederwald, Nieder-Erlenbach, Nordend, Griesheim, Zeilsheim und Seckbach liegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2021AA 5Das Kanalnetz und Starkregenereignisse in FrankfurtSTVV-Anfrage · AfD
- 3. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 307Das Kanalnetz und Starkregenereignisse in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen SPD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)