Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns
Zusammenfassung
Der Bericht informiert über den Status des Programms zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns. Der Magistrat bestätigt, dass sich seit dem letzten Bericht keine Veränderungen ergeben haben. Das Ziel ist die Fortsetzung der planungsrechtlichen Maßnahmen.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Der Magistrat verweist auf den letzten Bericht B 169 vom 18.05.2026. Der dort dargestellte Sachstand ist unverändert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2024EAEA 6Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher OrtskernsEtatanregung
- 4. November 2025OFOF 786/11Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher OrtskernsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2025EAEA 1Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher OrtskernsEtatanregung
- 18. Mai 2026BB 169Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher OrtskernsMagistratsbericht
- 23. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 132 WochenBB 300Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher OrtskernsMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis