Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 18.09.2017, B 300
Betreff: Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1456 - NR 253/12 CDU/GRÜNE, l. B 184/17 - Die auf Basis der Ziffer 1 des o. g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für 2016 wurden bereits mit dem Bericht des Magistrats vom 06.06.2017 (B 184) vorgelegt. Der Magistrat legt mit den in den Anlagen 1 bis 3 befindlichen Dokumenten die auf Basis der Ziffer 2 des o. g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für das Jahr 2016 vor. In der Berichterstattung zu Ziffer 2 ("Statusberichte") wurden diejenigen Institutionen berücksichtigt, die dem Magistrat die entsprechenden Unterlagen bis einschließlich 31.07.2017 vorgelegt haben, wobei an die Vorlage ausstehender Statusberichte bei den institutionell Geförderten mehrfach erinnert wurde. In den Anlagen 1a und 1b befinden sich die Statusberichte der institutionellen Förderung des Jahres 2016. Hier ist darauf hinzuweisen, dass für das Deutsche Filminstitut für den Betrieb des Deutschen Filmmuseums, das Städelsche Kunstinstitut sowie das Städelsche Kunstinstitut für den Betrieb des Liebieghauses aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen keine Verpflichtung zur Vorlage der Statusberichte bestand. In der Anlage 2 befinden sich die Statusberichte der projektbezogenen Förderungen des Jahres 2016. Die in der Anlage 3 befindlichen Dokumente beinhalten nachgereichte Meldungen der institutionellen Förderung des Jahres 2015. Auf einen Ausdruck der Anlagen wurde aufgrund des Umfanges von knapp 300 Seiten verzichtet. Diese werden in PARLIS veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Auf Wunsch können Papierausdrucke beim Kulturamt, Fachbereich Kulturförderung administrativ, angefordert werden. Anlage 1a_Nr1_bis_40_Institutionelle_Foerderung_2016 (ca. 4,2 MB) Anlage 1b_Nr41_bis_80_Institutionelle_Foerderung_2016 (ca. 4,7 MB) Anlage 2Projektbezogene_Foerderung_2016 (ca. 3,8 MB) Anlage 3Nachmeldung_Institutionelle_Foerderng_2015 (ca. 193 KB) Antrag vom 28.02.2012, NR 253 Bericht des Magistrats vom 06.06.2017, B 184 Bericht des Magistrats vom 30.07.2018, B 225 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 20.09.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. September 2017 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 253 zurück — STVV-Antrag von CDU, GRÜNE, beschlossen am 28. Februar 2012. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER