Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort1 Sitzung

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Kultur verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.09.2017, B 300

Betreff: Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1456 - NR 253/12 CDU/GRÜNE, l. B 184/17 - Die auf Basis der Ziffer 1 des o. g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für 2016 wurden bereits mit dem Bericht des Magistrats vom 06.06.2017 (B 184) vorgelegt. Der Magistrat legt mit den in den Anlagen 1 bis 3 befindlichen Dokumenten die auf Basis der Ziffer 2 des o. g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für das Jahr 2016 vor. In der Berichterstattung zu Ziffer 2 ("Statusberichte") wurden diejenigen Institutionen berücksichtigt, die dem Magistrat die entsprechenden Unterlagen bis einschließlich 31.07.2017 vorgelegt haben, wobei an die Vorlage ausstehender Statusberichte bei den institutionell Geförderten mehrfach erinnert wurde. In den Anlagen 1a und 1b befinden sich die Statusberichte der institutionellen Förderung des Jahres 2016. Hier ist darauf hinzuweisen, dass für das Deutsche Filminstitut für den Betrieb des Deutschen Filmmuseums, das Städelsche Kunstinstitut sowie das Städelsche Kunstinstitut für den Betrieb des Liebieghauses aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen keine Verpflichtung zur Vorlage der Statusberichte bestand. In der Anlage 2 befinden sich die Statusberichte der projektbezogenen Förderungen des Jahres 2016. Die in der Anlage 3 befindlichen Dokumente beinhalten nachgereichte Meldungen der institutionellen Förderung des Jahres 2015. Auf einen Ausdruck der Anlagen wurde aufgrund des Umfanges von knapp 300 Seiten verzichtet. Diese werden in PARLIS veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Auf Wunsch können Papierausdrucke beim Kulturamt, Fachbereich Kulturförderung administrativ, angefordert werden. Anlage 1a_Nr1_bis_40_Institutionelle_Foerderung_2016 (ca. 4,2 MB) Anlage 1b_Nr41_bis_80_Institutionelle_Foerderung_2016 (ca. 4,7 MB) Anlage 2Projektbezogene_Foerderung_2016 (ca. 3,8 MB) Anlage 3Nachmeldung_Institutionelle_Foerderng_2015 (ca. 193 KB) Antrag vom 28.02.2012, NR 253 Bericht des Magistrats vom 06.06.2017, B 184 Bericht des Magistrats vom 30.07.2018, B 225 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 20.09.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. September 2017 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 253 zurück — STVV-Antrag von CDU, GRÜNE, beschlossen am 28. Februar 2012. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 15 · 02.11.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 300 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen