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Parkhaus-Test des ADAC

Vorlagentyp: B
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren8 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B 296

Betreff: Parkhaus-Test des ADAC Vorgang: A 1120 FAG, B 26/10 In einer Pressekonferenz am 03.12.2009 hat der ADAC seinen Parkhaus-Test Frankfurt, mit dem er zum ersten Mal die Parkhäuser in der Frankfurter Innenstadt getestet hat, vorgestellt. Die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH - PBG - hat den ADAC nach dieser Pressekonferenz mehrfach mündlich und schriftlich gebeten, die Testunterlagen mit den konkreten Kritikpunkten bezogen auf die einzelnen Parkhäuser zur Verfügung zu stellen. Der ADAC ist dieser Bitte bisher leider nicht nachgekommen. Die von der PBG betriebenen Innenstadtparkhäuser sind in dem ADAC Parkhaus-Test insgesamt mit den Noten gut bis ausreichend bewertet. Die mit mangelhaft bewerteten Parkhäuser werden hingegen von privaten Gesellschaften betrieben. Das Ranking macht deutlich, dass - wie nicht anders zu erwarten - die in den letzten zehn Jahren gebauten Häuser am besten abschneiden. Das heißt, es besteht eine deutliche Abhängigkeit zwischen den bewerteten Kriterien und den baulichen Gegebenheiten (hierzu gehört z. B. die Anzahl und Anordnung der Stützen in den Parkebenen, die die Übersichtlichkeit beeinträchtigen und die Verkehrsführung mit Kreuzungspunkten und Sackgassen bedingen). Das erklärt das schlechtere Abschneiden der älteren Parkhäuser. Die allgemeinen Anforderungen an den Betrieb von Parkhäusern sind in Hessen insbesondere durch die Verordnung über den Bau- und Betrieb von Garagen und Stellplätzen festgelegt. Hier finden sich auch z. B. Regelungen zu Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug sowie Brandmeldeanlagen. Nachdem die Garagenverordnung seit 1995 keine Feuerlöscher mehr vorschreibt, hat die Branddirektion auf Anfrage der PBG am 30. April 2003 mitgeteilt, dass aus Sicht der Feuerwehr Frankfurt am Main die Ausstattung der durch die PBG betriebenen Innenstadtparkhäuser mit Feuerlöschern nicht mehr erforderlich ist. Die in den Parkhäusern vorhandenen Brandmelde- und Löscheinrichtungen sowie der Umstand, dass die Innenstadtparkhäuser im Alarmfall in wenigen Minuten durch die Feuerwehr erreicht werden, gewährleisten einen adäquaten Sicherheitsstandard. Im Jahre 2009 wurden nachfolgende Parkhäuser einer Sicherheitsüberprüfung durch die Bauaufsicht der Stadt Frankfurt am Main unterzogen. Gleichzeitig fand eine Gefahrenverhütungsschau durch die Branddirektion statt. - Parkhaus "Schiller-Passage", Taubenstraße 11 - Parkhaus "Konstabler", Reineckstraße 7 - Parkhaus "Börse", Kaiserhofstraße 12-14 - Parkhaus "Hauptwache", Kornmarkt 10-20 - Parkhaus "Höchst", Billtalstraße - Parkhaus "Alt-Sachsenhausen", Walter-Kolb-Straße 16 - Parkhaus "Konrad-Adenauer-Str." Konrad-Adenauer-Straße 15 - P+R-Haus "Borsigallee", Borsigallee 24 A - Tiefgaragen Nordweststadt. Im dreijährigen Turnus finden Prüfungen durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige gemäß der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen statt. Die letzte Überprüfung war im Jahre 2008. Es wurden folgende Anlagen überprüft: - Lüftungsanlagen - CO-Warnanlagen - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen - selbsttätige Feuerlöschanlagen - nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen und Druckerhöhungsanlagen einschließlich des Anschlusses an die Wasserversorgungsanlage - Brandmeldeanlagen - Alarmierungsanlagen - Sicherheitsstromversorgung Durch Sachkundige findet jährlich eine Überprüfung folgender Gewerke statt: - Einrichtungen zum selbstständigen Schließen von Feuerschutzabschlüssen (z.B. Türen und Tore) - Druckerhöhungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung (Batterieanlagen) - Notstromversorgung (Aggregate) Im Auftrag der PBG führt eine Servicefirma wöchentlich Kontrolltätigkeiten an den Sprinkler- und Wassersprühflutanlagen in den Innenstadtparkhäusern durch. Vierteljährlich erfolgt eine Wartung der Brandmeldeanlagen durch ein hierauf spezialisiertes sicherheitstechnisches Unternehmen. Durch eine rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche besetzte Leitstelle können die Kunden der PBG über 426 auf die Parkhäuser verteilte Sprechstellen jederzeit ihr Anliegen/Wünsche und Beobachtungen mitteilen. Die meisten Sprechstellen sind auch durch eine der insgesamt 393 installierten Kameras überwacht, sodass die Leitstelle sich auch direkt ein Bild von der Situation vor Ort machen kann. Sofern das vor Ort im Parkhaus tätige Personal für den Kunden in einer konkreten Situation nicht zur Verfügung stehen kann, weil z. B. die mehrfach am Tag zur Überwachung der Sicherheit in den Parkhäusern durchzuführenden Begehungen stattfinden, wird über die Leitzentrale im Bedarfsfall Personal angefordert, das sich dann den Kundenwünschen annimmt. Die erwähnten Hauskontrollen werden mit einem so genannten "Wächterkontrollsystem" dokumentiert und auf Vollständigkeit überprüft. Bei diesen Rundgängen wird die komplette Betriebssicherheit zu der auch die Beleuchtung von Fluchtwegen, die Ausleuchtung des Parkhauses und die Verschmutzung des Bodenbelages, wodurch gegebenenfalls eine erhöhte Rutschgefahr bestehen könnte, kontrolliert. Das Parkhausreinigungspersonal sowie die Mitarbeiter vor Ort sorgen täglich für die Sauberkeit in den Parkhäusern. In gewissen Zeitabständen erfolgt eine komplette maschinelle Nassreinigung der Parkhäuser. Im Übrigen entsprechen die Asphalt- und Kunststoffböden auch in Punkto Rutschfestigkeit den technischen Normen. Monatlich erfolgt zusätzlich durch die Mitarbeiter des Betriebsbüros eine komplette Hausbegehung, bei der sowohl die Sauberkeit als auch technische Einrichtungen kontrolliert werden. Das Ergebnis der Begehung wird protokolliert. Mit der Abarbeitung der festgestellten Mängel werden die zuständigen Abteilungen der PBG und Frankfurter Aufbau AG (FAAG) beauftragt. Die Erledigung wird überwacht. Insgesamt wird im Rahmen der Bauunterhaltung durch entsprechende Schönheitsreparaturen und Wandanstriche für ein gepflegtes äußeres und inneres Erscheinungsbild der Parkhäuser gesorgt. Die FAAG als Eigentümerin der Parkhäuser und die Parkhaus- Betriebsgesellschaft als Betreiberin werden ihre Anstrengungen hierzu noch verstärken. Das im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Parkhaus "Römer" ist derzeit stark durch die im Zusammenhang mit dem Abriss des Technischen Rathaus stehenden Arbeiten und auch in Zukunft durch die anstehende Dom/Römerberg-Bebauung in den betrieblichen Abläufen als auch in der Nutzbarkeit beeinträchtigt. Dies wird auch auf absehbare Zeit das Erscheinungsbild dieses Parkhauses bestimmen. Im Parkhaus zur Durchführung anstehende bauliche Maßnahmen sind aus diesem Grund zurückgestellt. Die Anzahl der Behindertenparkplätze, der Parkplätze für Personen mit Kleinkindern sowie der Frauenparkplätze ergibt sich aus der beigefügten Tabelle. Der Zugang zu den Behindertenplätzen erfolgt über die Fahrstühle. Die Behindertenparkplätze sind grundsätzlich barrierefrei erreichbar. Dies wird u. a. durch abgeschrägte Bordsteinkanten gewährleistet. Im Parkhaus "Alte Oper" besteht keine Möglichkeit, direkt aus den Parketagen mit einem Rollstuhl auf den Opernplatz zu gelangen. Dies ist nur während der Veranstaltungen in der Alten Oper, über das Gebäude der Alten Oper möglich. Der Ausweis von Stellplätzen für Behinderte und für Personen mit Kleinkindern, die eine Breite von 3,50 m ausweisen müssen, wurde überprüft und die Markierung und Kennzeichnung erneuert. Diese Arbeiten sind bereits im Wesentlichen abgeschlossen. Eine Begehung nach dem Test hat ergeben, dass die barrierefreie Erreichbarkeit der Behindertenparkplätze stellenweise noch verbessert werden muss. Dies wird umgehend in Angriff genommen. Die bereits vorhandene gute Beleuchtung in den Parkhäusern wird weiter verbessert. Mit der jährlichen Fortschreibung des Investitionsprogramms erfolgt nach Maßgabe verfügbarer Mittel - auch im Sinne der Energieeffizienz - die Umrüstung auf LED-Leuchten, die bei geringerem Stromverbrauch für eine noch bessere Ausleuchtung sorgen. Die an den Wänden befindlichen beleuchteten Hinweise auf die Treppen oder zu den Ausgängen ins freie führender Wege werden durch Verbesserung der Markierung auf den Fußböden aufgewertet. Diese Arbeiten werden noch im Ersten Halbjahr 2010 in den getesteten Parkhäusern durchgeführt. Anlage 1 (ca. 8 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Dezember 2009AA 1120Parkhaus-Test des ADACSTVV-Anfrage · FAG
  2. 11. Januar 2010BB 26Parkhaus-Test des ADACMagistratsbericht
  3. 7. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    BB 296Parkhaus-Test des ADAC
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 5
Sitzung 44 · 11.06.2010
TO I, TOP 65
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 46 · 14.06.2010
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 11
Sitzung 42 · 14.06.2010
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 43 · 15.06.2010
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 1
Sitzung 45 · 15.06.2010
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 44 · 15.06.2010
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 43 · 17.06.2010
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 43 · 24.08.2010
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

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