Bekanntgabe des Schlussberichts der 222. Vergleichenden Prüfung "Haushaltsstruktur 2020: Großstädte" des Hessischen Rechnungshofes gemäß § 6 des Gesetzes zur…
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Bekanntgabe des Schlussberichts der 222. Vergleichenden Prüfung "Haushaltsstruktur 2020: Großstädte" des Hessischen Rechnungshofes gemäß § 6 des Gesetzes zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG)
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Schlussbericht zur 222. Vergleichenden Prüfung des Hessischen Rechnungshofes erhalten und wird aufgefordert, die Empfehlungen bis zum 13. Dezember 2021 umzusetzen. Die Prüfungsergebnisse zeigen, dass die Stadt rechtmäßig und wirtschaftlich geführt wurde.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erhielt am 28.05.2021 den Schlussbericht zur 222. Vergleichenden Prüfung des Hessischen Rechnungshofes. Der Schlussbericht wurde den Dezernaten und Fachbereichen am 11. Juni 2021 in digitaler Form übersandt. Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 5 ÜPKKG ist der Schlussbericht der Stadtverordnetenversammlung und jeder Fraktion auszuhändigen. Dem Hessischen Rechnungshof ist bis zum 13. Dezember 2021 zu berichten, inwieweit die Empfehlungen des Schlussberichtes durch den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main umgesetzt werden. Prüfungsschwerpunkte waren im Einzelnen die Beurteilung der Haushaltslage der fünf geprüften Großstädte (Frankfurt am Main, Darmstadt, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden), die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung, Disparitäten sozialer Problemlagen ("Sozialindex"), Personalmanagement, Stadtentwicklung und Sonderaufgaben wie zum Beispiel Metropolregion oder Landeshauptstadt. Darüber hinaus wurden die Prüffelder Ordnungsmäßigkeit, Modellfamilie, Beteiligungsmanagement, internes Kontrollsystem und Digitalisierung des Verwaltungshandelns erfasst. Ebenso wurden die Themenbereiche Umwelt-/Klimaschutz und Mobilität sowie die Nachschau der voran gegangenen Vergleichenden Prüfung betrachtet. Die Prüfung umfasste den Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2019. Zusätzlich wurden die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf den Haushalt beleuchtet. Unter Gesamtwürdigung der Prüfungsergebnisse konnte festgestellt werden, dass die Stadt Frankfurt am Main rechtmäßig und auf vergleichenden Grundlagen sachgerecht und wirtschaftlich geführt wurde. Der Magistrat nimmt zu den Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen des Schlussberichtes wie folgt Stellung: Kapitel 7 - Wirtschaftlichkeit ausgewählter Aufgabenbereiche Kapitel 7.4 - Sicherheit und Ordnung und Kapitel 7.11 - Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste i. V. m. den Kapiteln 1.4 und 2.2 Für den Bereich Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst ist festzuhalten, dass insbesondere aufgrund der Heterogenität der untersuchten Großstädte Vergleiche nur bedingt möglich sind. Insbesondere führt das aufgezeigte Ergebnisverbesserungspotential bzw. die rein monetäre Betrachtung der dargelegten Wirtschaftlichkeit anhand von Ergebnispositionen in Relation gesetzt zu den Einwohnerzahlen zu fehlerhaften Rückschlüssen auf die Aufstellung und Bemessung des entsprechenden Bereichs. Vielmehr sind hier die gesetzlichen Zielerreichungsgrade und die unterschiedlichen Risikopotentiale (Größe und Topografie des Stadtgebietes) maßgeblich. Schon aufgrund seiner Bebauung weist Frankfurt am Main gegenüber den anderen Städten ein deutlich höheres Risiko aus. Beispielhaft seien hier die aus brandschutztechnischer Sicht hoch komplexen Tief- und Kreuzungsbahnhöfe des ÖPNV, die unterirdischen Verkehrswege, die hohe Anzahl an Gefahrstoff verarbeitenden Betrieben sowie an Sonderbauten, große Verkehrsknotenpunkte wie der Flughafen usw. genannt. Im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gibt es eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben die zu beachten sind und deren Monitoring über entsprechende Kennzahlen ein dezidiertes Bild über die Leistungsfähigkeit und Qualität der Produkte des Bereiches Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst gibt. Insofern sollte sich der Fokus von Benchmarks und sonstigen Quervergleichen ausschließlich auf die Output Orientierung richten und nicht auf das geleistete Input. Eine Aussage über Ergebnisverbesserungspotentiale sollte erst dann getroffen werden, wenn Erkenntnisse darüber vorliegen, ob und in welchem Umfang mittels des geleisteten Inputs gesetzliche Vorgaben im Quervergleich eingehalten werden. Kapitel 7.5 - Kinderbetreuung von Schulkindern und Kapitel 7.8 - Schulträgerschaft Der Prüfbericht enthält bezogen auf den Produktbereich 20 "Bildung" - speziell für den Themenbereich Kinderbetreuung und Schulträgerschaft - Empfehlungen, die ein fiktives finanzielles Einsparpotential suggerieren. Die vom Dezernat XI Integration und Bildung, insbesondere vom Stadtschulamt, umgesetzten und im Prüfbericht kritisierten Standards fußen auf Beschlussfassungen der städtischen Gremien. Das Dezernat XI Integration und Bildung wird gegebenenfalls in Abhängigkeit des politischen Willensbildungsprozesses zu gegebener Zeit einen gesonderten Bericht hinsichtlich der vorliegenden Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen vorlegen. Kapitel 9 - Digitalisierung des Verwaltungshandelns Kapitel 9.1 - Organisation der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Die Steuerung der OZG-Umsetzung obliegt dem Land Hessen und nicht der Stadt Frankfurt am Main; die Festlegung der Umsetzungstiefe des Online-Antrags den hessischen Digitalisierungsfabriken. Bei der Umsetzung über das OZG hinausgehender Online-Antragsverfahren (OZG+), die durch Unterstützung der Sachbearbeitung Bürgerinnen, Bürger und die Verwaltung entlasten, wäre eine Reduktion auf ein Minimalprodukt kontraproduktiv. Kapitel 9.2 - Digitalisierung ausgewählter Verwaltungsleistungen Die Generierung eines digitalen Dokuments aus Online-Antrag ist unzureichend und aus Sicht des Magistrates kritisch zu betrachten. Durch den Einsatz von Civento bei der Hundesteuer soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet werden, eine Hundeanmeldung, eine Hundeabmeldung oder eine Verlustanzeige einer Hundesteuermarke einschließlich der Anforderung einer neuen Hundesteuermarke künftig auch online durchführen zu können. Über das Antragsportal von Civento sollen künftig die Steuerpflichtigen die jeweils erforderlichen Daten übermitteln. Die Daten werden im "Backend", im sogenannten Sachbearbeiter Portal, weiterbearbeitet und bei Vollständigkeit und Plausibilität von dort in die Fachanwendung "newsystem" von der Firma ekom21 übertragen. Das Antragsportal ist mittlerweile aufgebaut, jedoch nicht freigegeben. Die Freigabe soll erst erfolgen, wenn auch das Sachbearbeiter Portal funktionsfähig ist, damit eine medienbruchfreie Bearbeitung erfolgen kann. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2021 der Fall sein. Die Änderung der Hundesteuersatzung in Bezug auf das Schrifterfordernis ist aktuell im parlamentarischen Geschäftsgang. Die Neufassung des § 8 Abs. 1 und 2 der Hundesteuersatzung ermöglicht neben der schriftlichen auch die elektronische An- und Abmeldung eines Hundes. Schließlich sollen künftig für die Hundesteuer und andere wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen, die aus Online-Prozessen vom Bürger angestoßen wurden, auch medienbruchfrei Sepa-Lastschriftmandate online erteilt werden können. Die Änderung der Hundesteuersatzung in Bezug auf das Schrifterfordernis ist beabsichtigt, insofern ist das Einscannen eines unterschriebenen Antrags unnötig. Kapitel 10 - Umwelt-/Klimaschutz und Mobilität Unter die in Abbildung 199 genannten Konzeptbereiche sind aus dem Bereich des Dezernates VI Verkehr insbesondere der Beschluss zur "Fahrradstadt" sowie die "Umrüstung der Gasbeleuchtung" zu subsummieren. Zu sämtlichen Teilprojekten der vielschichtigen und zahlreichen Handlungsfelder des betreffenden Beschlusses § 4424 vom 28.08.2021 der Stadtverordnetenversammlung zur "Fahrradstadt Frankfurt am Main" ist erstmals im Jahr 2021 ein Statusbericht vorzulegen und anschließend alle zwei Jahre fortzuschreiben. Im Kontext mit dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umrüstung von Gasleuchten § 4832/2014 berichtet der Magistrat jährlich (zuletzt mit dem B 311/2020) über den Sachstand. In beiden Fällen erfolgt die Berichterstattung detailliert und maßnahmenbezogen. Nach dem Muster der Stadt Offenbach am Main kann der Umsetzungsstand nicht annähernd vergleichbar differenziert beschrieben werden, so dass daraus im Grunde kein ausreichender Kenntniszuwachs hergeleitet werden könnte. Kapitel 11 - Ordnungsmäßigkeitsprüfungen Kapitel 11.4 - Prüfung von Zuschüssen Für die Zuschussgewährungen im Bereich Soziales ist aufgeführt, dass in zwei der aufgeführten Sachverhalte der Stadt Frankfurt am Main sowie in allen drei Fällen der überörtlichen Prüfung keine Prüfrechte eingeräumt wurden. Eine Notwendigkeit zusätzliche Prüfrechte einzuräumen besteht nicht, da durch die jeweils von den Zuschussempfängern ausgesprochene Anerkenntnis der "Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung" (Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze) und der darin unter Ziffer 8 festgelegten Prüfrechte für die bewilligende Stelle, das Revisionsamt und die überörtliche Prüfung die notwendigen Prüfrechte vorliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. August 2021 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION