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Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde

Vorlagentyp: B
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde zu gewähren, um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Dies erfolgt durch die Anpassung der Satzung, die eine Nachweispflicht für die Eignung der Hunde einführt. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Unterstützung für hilfsbedürftige Personen durch qualifizierte Assistenzhunde.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung) wurde im Hinblick auf Steuerbefreiungen zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2020 geändert. Unter anderem wurde der § 6 Abs. 1 wie folgt neu abgefasst: "Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde mit nachgewiesener entsprechender Eignung, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber Personen oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "Bl", "aG" oder "H" besitzen".

Im Gegensatz zur bis zum 31.12.2019 gültigen Hundesteuersatzung, ist es für die Gewährung einer Steuerbefreiung nicht mehr ausreichend, dass die Steuerpflichtigen allein einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "Bl", "aG" oder "H" besitzen. Das Gewähren einer Steuerbefreiung wird seit dem 01.01.2020 zusätzlich an die Eignung des von der Hundesteuer zu befreienden Hundes geknüpft.

Dies hat zur Folge, dass die Steuerpflichtigen der Stadt Frankfurt am Main nachweisen müssen, dass ihr Hund hinsichtlich der jeweils vorliegenden Behinderung/-en über eine entsprechende Qualifikation/Ausbildung verfügt und der Hund den Steuerpflichtigen ausschließlich zum Schutz oder der Hilfe dient.

Die Stadt Frankfurt am Main gewährt auf Grundlage des § 6 Abs. 1 eine Steuerbefreiung nicht nur für Blindenhunde, sondern auch für Assistenz-, Diabeteswarn-, Epilepsiewarnhunde etc., wenn der Hund nachweislich über eine adäquate und zur Behinderung des Steuerpflichtigen passende Ausbildung/Qualifikation verfügt.

Von daher ist eine Satzungsänderung nicht erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. April 2022NRNR 354Hundesteuerbefreiung für AssistenzhundeSTVV-Antrag · CDU
  2. 18. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    BB 292Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 10 · 08.09.2022
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

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