Kombitickets für den Zoo
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 289
Betreff: Kombitickets für den Zoo Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, § 4062 - NR 815/19 LINKE. - Es bestehen keine grundsätzlichen Hinderungsgründe für die Einführung eines Kombi-Tickets für den Zoo. Dabei ist Folgendes zu beachten: Bei einem Kombi-Ticket wird der "Zuschlag" für die Eintrittskarte gemäß der Vorgabe der Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) so kalkuliert, dass beim Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) keine Einnahmenverluste entstehen. Die Fahrgeldeinnahmen durch die Zoobesucher, die bislang mit dem ÖPNV zum Zoo gefahren sind, würden solidarisch auf alle Eintritte umgelegt werden, sodass sich die Erlössituation des RMV in der Summe nicht verschlechtert. Bei einem derartigen Kombi-Ticket besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer verbundweiten Gültigkeit oder einer auf das Stadtgebiet Frankfurt beschränkten Gültigkeit, was sich selbstverständlich auch auf die Höhe des o.g. "Zuschlags" auswirkt. Zwei weitere Aspekte sind zu beachten: Anders als bei Oper und Schauspiel, wo es aufgrund der festgelegten Dauer der Veranstaltung wenigstens ungefähre Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt gibt, schwankt die Verweildauer im Zoo zwischen "nur ganz kurz" und "den ganzen Tag". Die Erfahrungen beim RMV zeigen, dass Eintrittskarten bzw. die damit verbundene Fahrtberechtigung vergleichsweise oft missbräuchlich weiterverkauft werden und somit doppelt genutzt werden. Da - wie oben dargelegt - die Wirtschaftlichkeit beim RMV durch Kombi-Tickets nicht geschmälert werden darf, ist davon auszugehen, dass der RMV als Kalkulationsbasis die Tageskarte heranziehen wird und die erwähnte missbräuchliche Doppelnutzung zu einem gewissen Anteil mitkalkulieren wird. Der Zoo verkauft Eintrittskarten zwar inzwischen auch online, ein mehr oder weniger hoher Anteil der Eintrittskarten dürfte aber nach wie vor an der Kasse vor Ort verkauft werden. Die Gäste, die nicht online ihre Eintrittskarte erwerben können oder wollen, können die Eintrittskarte nur für die Rückfahrt als ÖPNV-Ticket verwenden; für die Hinfahrt muss ein (Einzel-) Fahrschein erworben werden. Dies wird mit Sicherheit von den betroffenen Zoobesuchern als "Ungerechtigkeit" empfunden werden, was seitens des Zoos kommunikativ aufgefangen werden muss. Bei Einführung eines Kombi-Tickets wird entweder der Eintritt in den Zoo für alle Gäste teurer oder der Zoo erhält weniger Geld aus dem Verkauf einer Eintrittskarte. Geringere Einnahmen sind aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation jedoch nicht hinnehmbar. Um solche sinnvollen Beiträge zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs gestalten und mittragen zu können, bedarf die Tarifstruktur der Eintrittspreise einer grundlegenden Überarbeitung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2019NRNR 815Kombitickets für den ZooSTVV-Antrag · LINKE.
- 16. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 289Kombitickets für den ZooMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Kenntnis)