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Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten Sportanlagen

Vorlagentyp: B
142 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B 289

Betreff: Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten Sportanlagen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9419 - A 1281 SPD, l. B 749/10 - Zwischenbericht: Die Fragen 1 bis 4 und 7 der Anfrage A 1281 wurden mit Bericht B 749 vom 03.12.2010 abschließend beantwortet. Zu 5 - 6): Zurzeit läuft das Ausschreibungsverfahren für eine Rekonstruktion der Haupttribüne. Es ist vorgesehen, einen Generalübernehmer mit der Planung und Ausführung der Gesamtmaßnahme zu beauftragen. Die Ausschreibung für die Suche nach einem geeigneten Betreiber wird derzeit vorbereitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2010AA 1281Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und den anderen ungedeckten SportanlagenSTVV-Anfrage · SPD
  2. 3. Dezember 2010BB 749Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten SportanlagenMagistratsbericht
  3. 27. Mai 2011Sie sind hier
    BB 289Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten Sportanlagen
    Magistratsbericht
  4. 18. November 2011BB 470Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten SportanlagenMagistratsbericht
  5. 2. Juli 2012BB 304Zukünftiger Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten SportanlagenMagistratsbericht
  6. 17. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 142 WochenBB 262Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten SportanlagenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 3 · 09.08.2011
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 2 · 11.08.2011
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 289 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Bunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung)

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