Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten Sportanlagen

Vorlagentyp: B
142 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 262

Betreff: Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten Sportanlagen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2013, § 2784 - A 1281/10 SPD, l. B 304/12 -

  1. Welche Erfahrungen hat die Stadt Frankfurt mit der Betreuung städtischer ungedeckter Sportstätten durch die darauf angewiesenen Vereine gemacht und ist die Stadt Frankfurt bereit, dieses Verfahren grundsätzlich fortzusetzen? Zu 1.): Die seit rund 20 Jahren gemachten Erfahrungen zur Vereinsbetreuung sind positiv zu bewerten. Der Großteil der Vereine ist sehr engagiert und leistet eine gute Arbeit, so dass es keinen Grund gibt, von der Vereinsbetreuung der ungedeckten Sportanlagen abzurücken.
  2. Wie hoch schätzt der Magistrat den finanziellen Vorteil für die Stadt Frankfurt durch die Vereinsbetreuung ein? Zu 2.): Durch die Betreuung der ungedeckten Sportanlagen durch die Vereine konnten in der Vergangenheit die Personalkosten auf den mittlerweile 55 städtischen Sportanlagen reduziert werden. Darüber hinaus übernehmen die Vereine mit den Nutzungs- und Betreuungsverträgen Aufgaben des Facility-Managements und führen kleinere Reparaturen selbst aus. Zu der Höhe der Einsparung liegen keine belastbaren Angaben vor.
  3. Wie groß ist nach Ansicht des Magistrats der nicht-finanzielle Gewinn durch die Vereinsbetreuung, weil sich die Nutzerinnen und Nutzer möglicherweise stärker mit "ihrem" Sportplatz identifizieren? Zu 3.): Von Seiten des zuständigen Fachamtes wird beobachtet, dass Vereine die Betreuung einer Sportanlage als großen Imagegewinn ansehen und sich im Anschluss stark mit der Anlage identifizieren.
  4. Ist die Bereitschaft der Vereine, ihre Sportplätze zu betreiben eher rückläufig, gleichbleibend oder gar gestiegen, seit die ersten Vereine damit angefangen haben? Zu 4.): Die Bereitschaft ist nach wie vor gleich hoch.
  5. Welche definitiven Vorteile hätte ein unabhängiger Betreiber verglichen mit einer Vereinsbetreuung des Stadions am Bornheimer Hang durch den FSV?
  6. Ist daran gedacht, den Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang europaweit auszuschreiben und / oder denkt die Stadt eventuell dabei an ein so genanntes ÖPP-Projekt? Zu 5.) und 6.): Die dem Betreuungs- und Nutzungsvertrag aus dem Jahre 2004 (befristet bis 31.12.13) zugrunde liegenden Fakten entsprachen aufgrund der umfangreichen Rekonstruktionsmaßnahmen nicht mehr der heutigen Situation. Es wurde daher ein Nachtrag zu dem bestehenden Betreuungsvertrag mit dem FSV Frankfurt 1899 e.V. mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2016 geschlossen, der die bisherigen Veränderungen und Investitionen berücksichtigt und es der Stadt Frankfurt am Main ermöglicht, einen angemessenen Mietzins vom FSV Frankfurt 1899 e. V. zu erwirtschaften. Dieser setzt sich aus einem fixen und einem variablen Mietanteil zusammen. Gleichzeitig übernimmt der FSV die Betriebs- und Unterhaltungskosten, wodurch der Etat des Sportamtes entlastet wird. Vor Ablauf des Vertrages soll im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ein Betreiber für die Sportanlage Bornheimer Hang ermittelt werden.
  7. Ist eine kommerzielle Betreuung bisher vereinsbetreuter Sportanlagen nach Ansicht des Magistrats ein Gewinn für die Sportstadt Frankfurt? Zu 7.): Eine kommerzielle Betreuung bisher vereinsbetreuter Sportanlagen ist nicht vorgesehen. Siehe auch Ausführungen zu Punkt 1.).
  8. Seit zwei Jahren schiebt der Magistrat eine Lösung der Haupttribünenanfrage vor sich her. Ist er überhaupt an einer Lösung interessiert? Zu 8.): Die Rekonstruktion der Haupttribüne des Stadions am Bornheimer Hang ist inzwischen abgeschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2010AA 1281Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und den anderen ungedeckten SportanlagenSTVV-Anfrage · SPD
  2. 3. Dezember 2010BB 749Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten SportanlagenMagistratsbericht
  3. 27. Mai 2011BB 289Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten SportanlagenMagistratsbericht
  4. 18. November 2011BB 470Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten SportanlagenMagistratsbericht
  5. 2. Juli 2012BB 304Zukünftiger Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten SportanlagenMagistratsbericht
  6. 17. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 142 Wochen
    BB 262Zukünftige Betreiber des Stadions am Bornheimer Hang und der anderen ungedeckten Sportanlagen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 4
Sitzung 22 · 18.06.2013
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 15 · 26.08.2013
TO II, TOP 63
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 22 · 29.08.2013
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO a) Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Emmerling gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen