Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 286
Betreff: Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1456 - NR 253/12 CDU und GRÜNE - Zwischenbericht: Der o.g. Beschluss kann derzeit noch nicht umgesetzt werden, da einer Veröffentlichung gegenwärtig datenschutzrechtliche Belange im Wege stehen, die verfahrenstechnisch ausgeräumt werden müssen. So prüft der Magistrat z.B., ob die "Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen" dergestalt erweitert werden können, so dass die Zustimmung zur Internetveröffentlichung bereits dort grundsätzlich verankert ist, darüber hinausgehend wird zukünftig auch mittels der Bewilligungsbescheide und der zu erteilenden Einverständniserklärungen die Zustimmung zur Internetveröffentlichung eingeholt. Für die Änderung der "Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen" ist eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Der Magistrat wird, sobald die Verfahrensfragen geklärt sind, erneut berichten, spätestens im vierten Quartal 2012.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Juni 2012 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 253 zurück — STVV-Antrag von CDU, GRÜNE, beschlossen am 28. Februar 2012. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Piraten (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.