Profite vor demokratischen Prozessen?
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 27.08.2018, B 276
Betreff: Profite vor demokratischen Prozessen? Vorgang: A 341/18 LINKE. Die europaweite Ausschreibung der Postdienstleistungen wurde entsprechend der Vorschriften des geltenden Vergaberechts ausgeführt und die europarechtlich vorgegebenen Wettbewerbsregelungen eingehalten. Es handelt sich auch bei den Postdienstleistungen um auf dem Markt im Wettbewerb stehende Dienstleistungen.
Zu 2. Nein, die demokratischen Prozesse werden auch in Zukunft nicht von den Profitinteressen der Vertragspartner der Stadt Frankfurt abhängen.
Zu 3. - 7. Für die Postbeförderung ist eine Lizenz der Bundesnetzagentur erforderlich. Die Erteilung dieser Lizenz erfolgt nach Maßgabe des § 6 Postgesetz. Demnach ist eine Lizenz zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizensierten Bereich üblich sind, nicht unerheblich unterschreitet. Im Antrag zur Erteilung der Lizenz sind Angaben zur Beschäftigungsstruktur, den Löhnen sowie die Wochenarbeitszeit abgefragt. Der Firma Postcon wurde die erforderliche Lizenz durch die Bundesnetzagentur erteilt. Spezielle weitergehende soziale Kriterien wurden nicht abgefragt. Das Vorhandensein dieser Lizenz war Voraussetzung für die Vergabe der Postdienstleistung. Gemäß § 97 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können zusätzliche Anforderungen gestellt werden, die soziale Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und im Rahmen der Leistungsbeschreibung erfolgen. Andere weitergehende Anforderungen dürfen an den Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch ein Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist. Die Firma Postcon hat von der Bundesnetzagentur die Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen erhalten und damit das Prüfverfahren bestanden. Laut eigener Auskunft hält sie die Bestimmungen des Tarifgesetzes des Landes Nordrhein Westfalen ein. In Hessen besteht derzeit kein "allgemein verbindlicher Tarifvertrag" im Postdienstleistungssektor, sodass eine Anwendung des Arbeitnehmerentsendegesetzes insoweit entfällt. Die Einhaltung der sozialen Kriterien wurde bereits durch die Bundesnetzagentur bei Erteilung der Lizenz überprüft. Eine zusätzliche Überprüfung erfolgte durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Dienste der Firma Postcon werden von allen Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main in Anspruch genommen. Die Firma Mainversand legte als Nachunternehmer der Firma Postcon alle geforderten Lizenzen vor.
Zu 8. Der Vertrag läuft zum 31.05.2018 aus. Eine Verlängerung des Vertrags über den 31.05.2018 ist zunächst bis zum 31.08.2018 geplant, um die sehr umfangreiche Vergabe der Dienstleistung abschließen zu können.
Zu 9. Derzeit liegt das jährliche Postvolumen bei etwa 4,3 Mio. Sendungen pro Jahr. Die Mehrkosten können nicht genau beziffert werden, da vorab keine Entscheidung über die Zuschlagserteilung bei einer EU-weiten Vergabe gemacht werden kann. Bei der derzeitigen Sendungsmenge ist jedoch gegenüber dem Dienstleister Deutsche Post AG mit Einsparungen von ca. 900 T € im Jahr zu rechnen.
Zu 10. Im Amt für Wohnungswesen wird im Rahmen der Wohngeldermittlung nach dem Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit der Arbeitgeber von Antragstellerinnen und Antragstellern nicht gespeichert. Für die Berechnung von Wohngeldansprüchen ist dieser nicht entscheidungsrelevant. Die gewünschte Auswertung ist daher nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2018AA 341Profite vor demokratischen Prozessen?STVV-Anfrage · LINKE.
- 27. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 276Profite vor demokratischen Prozessen?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER