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Anpassung der GVP-Netzkonzeption im Bereich der geplanten Mainbrücke Ost

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.03.2005, B 273

Betreff:

Anpassung der GVP-Netzkonzeption im Bereich der geplanten Mainbrücke Ost

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2005, § 8630

- NR 1665 SPD, M 204/04 -

Für die beschlossene Vorzugsvariante ist im Rahmen der Variantenuntersuchung eine Entwurfsstudie durchgeführt worden, deren Aufgabe es war, die Machbarkeit einer besonders flächensparsamen Trassenführung in Lage- und Höhenplan zu überprüfen. Es konnte gezeigt werden, dass ein plangleicher Anschluss an die vorhandene Höhenlage des Deutschherrnufers technisch machbar ist. Eine Flächeninanspruchnahme in die Sportanlagen und Kleingärten südlich des Deutschherrnufers ist nach dieser Entwurfsstudie nicht erforderlich. Nördlich des Deutschherrnufers ergibt sich eine Flächeninanspruchnahme nur dort, wo die geplante Brücke die Kleingartenanlage überstreicht.

Auf der Grundlage des beschlossenen Wettbewerbs zur Gestaltung der Brücke werden die Planungen konkretisiert. Einfluss auf die Flächeninanspruchnahme können beispielsweise das Tragsystem der Brücke, die Gestaltung der Brückenköpfe und der Anschluss der Brücke an das Geh- und Radwegenetz haben.

Erst im Rahmen des Baurechtsverfahrens für die Brücke kann die unmittelbare Flächeninanspruchnahme und die Beeinträchtigung benachbarter Flächen – beispielsweise durch Verschattung – exakt quantifiziert werden. Im Baurechtsverfahren wird auch verbindlich festgelegt, wie die entsprechenden Eingriffe ausgeglichen werden sollen. Da im Rahmen des Baurechtsverfahrens Beschlüsse der parlamentarischen Gremien gefasst werden müssen, ist gewährleistet, dass der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit über die exakte Flächeninanspruchnahme und den Ausgleich berichtet werden wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Januar 2005NRNR 1665Auswirkungen der EZB-BrückeSTVV-Antrag · SPD
  2. 29. März 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 273Anpassung der GVP-Netzkonzeption im Bereich der geplanten Mainbrücke Ost
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 4
Sitzung 40 · 19.04.2005
TO II, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 273 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneREP
Ablehnung:
SPDPDS
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und PDS (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 43 · 29.04.2005
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 273 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 42 · 06.06.2005
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP

Verkehrsausschusses
Sitzung 41 · 07.06.2005
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 273 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPREP
Ablehnung:
SPDFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FAG (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 44 · 12.09.2005
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage B 273 wird auf den Verkehrsausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

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