Anpassung der GVP-Netzkonzeption im Bereich der geplanten Mainbrücke Ost
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Bericht des Magistrats vom 29.03.2005, B 273
Betreff:
Anpassung der GVP-Netzkonzeption im Bereich der geplanten Mainbrücke Ost
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2005, § 8630
- NR 1665 SPD, M 204/04 -
Für die beschlossene Vorzugsvariante ist im Rahmen der Variantenuntersuchung eine Entwurfsstudie durchgeführt worden, deren Aufgabe es war, die Machbarkeit einer besonders flächensparsamen Trassenführung in Lage- und Höhenplan zu überprüfen. Es konnte gezeigt werden, dass ein plangleicher Anschluss an die vorhandene Höhenlage des Deutschherrnufers technisch machbar ist. Eine Flächeninanspruchnahme in die Sportanlagen und Kleingärten südlich des Deutschherrnufers ist nach dieser Entwurfsstudie nicht erforderlich. Nördlich des Deutschherrnufers ergibt sich eine Flächeninanspruchnahme nur dort, wo die geplante Brücke die Kleingartenanlage überstreicht.
Auf der Grundlage des beschlossenen Wettbewerbs zur Gestaltung der Brücke werden die Planungen konkretisiert. Einfluss auf die Flächeninanspruchnahme können beispielsweise das Tragsystem der Brücke, die Gestaltung der Brückenköpfe und der Anschluss der Brücke an das Geh- und Radwegenetz haben.
Erst im Rahmen des Baurechtsverfahrens für die Brücke kann die unmittelbare Flächeninanspruchnahme und die Beeinträchtigung benachbarter Flächen – beispielsweise durch Verschattung – exakt quantifiziert werden. Im Baurechtsverfahren wird auch verbindlich festgelegt, wie die entsprechenden Eingriffe ausgeglichen werden sollen. Da im Rahmen des Baurechtsverfahrens Beschlüsse der parlamentarischen Gremien gefasst werden müssen, ist gewährleistet, dass der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit über die exakte Flächeninanspruchnahme und den Ausgleich berichtet werden wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2005NRNR 1665Auswirkungen der EZB-BrückeSTVV-Antrag · SPD
- 29. März 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 273Anpassung der GVP-Netzkonzeption im Bereich der geplanten Mainbrücke OstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und PDS (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FAG (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP