Klinikverbund: Wie ist der aktuelle Stand der Kooperation?
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Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 266
Betreff: Klinikverbund: Wie ist der aktuelle Stand der Kooperation? Vorgang: A 357/18 FDP Auf Anforderung des Magistrat hat die Geschäftsführung des Klinikverbundes zu den Fragen im Einzelnen wie folgt Stellung genommen:
- Gibt es ein gemeinsames Konzept für die Zusammenarbeit der sogenannten "weißen Bereiche" (Ärzte, Pflege, Apotheke, Hygiene, Qualitätsmanagement, Medizincontrolling)? Im ersten Halbjahr 2018 wurde der Prozess zur Erstellung eines gemeinsamen medizinischen Konzeptes im Klinikverbund intensiviert. Die Geschäftsführung betont, dass es nach dem gegenwärtigen Konzeptstand zu keiner Zusammenlegung ganzer Fachbereiche kommen wird. Jeder Standort benötigt weiterhin eine Abdeckung der Basisversorgung im Rahmen des im Landeskrankenhausplan abgestimmten Versorgungsauftrags. Ziel ist es daher, die Profile der einzelnen Standorte in ihrer fachlichen Ausprägung zu definieren und zu schärfen, um somit Synergieeffekte zu generieren. Durch das Herausarbeiten von Schwerpunkten soll auch die regionale und überregionale Bedeutung einzelner Fachabteilungen und der Krankenhäuser deutlich verbessert und Marktanteile gewonnen werden. Ferner werden perspektivisch Kooperationen in Bereichen wie der Apothekenversorgung, der Hygiene, dem Qualitätsmanagement oder dem Medizincontrolling geprüft und gegebenenfalls vollzogen.
- Wenn nein, warum nicht und wann soll mit einem Konzept und konkret mit dessen Umsetzung begonnen werden? Entfällt
- Wenn ja, wie sieht das Konzept aus und welche Maßnahmen wurden bereits oder werden in naher Zukunft umgesetzt? Folgende medizinische Schwerpunktthemen wurden als geeignete Bereiche der Zusammenarbeit identifiziert: 1) Onkologie 2) Palliativ-Zentrum 3) Pathologie 4) Radiologie 5) Intensiv- und Notfallmedizin 6) Traumatologie 7) Innere Medizin 8) Kopf-Neuro-Zentrum 9) Kinder- und Jugendmedizin 10) Interventionelle Kardiologie Zu diesen Themenfeldern wurden Arbeitsgruppen, die mit Chefärzten der Kliniken besetzt sind, ins Leben gerufen. Aufgabe dieser Gruppen ist es, Konzepte für die standortübergreifende Zusammenarbeit zu erarbeiten. Ziele sind dabei u.a. die Steigerung der Produktivität, die Verbesserung der Qualität, die Angleichung von medizinischen Standards sowie ein erhöhter Marktanteil. Es ist vorgesehen, bis Ende des Jahres ein standortübergreifendes "Medizinisches Gesamtkonzept" für den Klinikverbund zu erstellen und dieses dem Aufsichtsrat vorzulegen, um anschließend zeitnah die Umsetzung voranzutreiben. Umgesetzt wird derzeit die Sicherstellung der ärztlichen Besetzung der "Stroke Unit" des Krankenhauses Hofheim sowie die neurologisch-konsiliarische Versorgung der Patienteninnen und Patienten im Klinikum Bad Soden durch die Neurologische Fachabteilung des Klinikums Höchst.
- Wie hoch sind die Kosteneinsparungen, die durch ein gemeinsames Konzept in den "weißen Bereichen" erzielt werden könnten (Aufschlüsselung der Kosteneinsparungen in den einzelnen Bereichen)? Diese Frage kann heute noch nicht abschließend beantwortet werden.
- Welche Auswirkungen hat ein gemeinsames Konzept in den "weißen Bereichen" für die einzelnen Kliniken (z. Bsp. Personalzahl etc.)? Auch diese Frage kann erst nach Abschluss der Konzeptphase beantwortet werden.
- Welche weiteren Kooperationen - zum Beispiel in den Bereichen Küche und Speisenversorgung, Gebäudereinigung, Zentralsterilisation oder Materialwirtschaft und Logistik - zur Kostensenkung sind schon erfolgt? Derzeit wird an folgenden Kooperationen in den sogenannten Tertiärbereichen auf Grundlage des Konsortialvertrags und von Grundsatzbeschlüssen gearbeitet: - Küche und Speisenversorgung - Gebäudereinigung - Logistik / Materialwirtschaft - Zentrale Sterilgutversorgung. - Küche und Speisenversorgung Im Neubau des Klinikums Frankfurt-Höchst ist keine eigene Küche mehr vorgesehen. Mit Bezug des Neubaus wird die Speisenversorgung für Patienten und Mitarbeiter durch die Zentralküche in Kelkheim erfolgen, die durch die Servicegesellschaft der Main-Taunus-Kliniken betrieben wird. Hierfür ist eine bauliche und technische Kapazitätsaufstockung der Zentralküche notwendig, die sich derzeit in Planung befindet. Gebäudereinigung Die Gebäudereinigung des Klinikums Frankfurt-Höchst erfolgt heute durch einen externen Dienstleister. Mit Inbetriebnahme des Neubaus soll diese Leistung durch die Servicegesellschaft der Main-Taunus-Kliniken durchgeführt ("Insourcing") und dadurch Umsatzsteuer gespart werden. Logistik/Materialwirtschaft Mit Bezug des Neubaus des Klinikums Frankfurt-Höchst erfolgt eine Optimierung der gesamten internen logistischen Prozesse. Weiterhin entfällt das bislang noch betriebene Zentrallager für medizinischen Sach- und Wirtschaftsbedarf. Somit wird, wie in den Main-Taunus-Kliniken, die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten externen Krankenhauslogistiker notwendig. Zur Harmonisierung der externen logistischen Prozesse wurde für alle Standorte des Klinikverbundes die Dienstleistung der externen Logistik ausgeschrieben. Die Auswahl des Dienstleister erfolgt in Kürze. Der Zeitplan sieht die Umstellung der externen Logistik am Standort Frankfurt-Höchst ab Anfang 2019 sowie an den Standorten des Main-Taunus-Kreises ab Mitte 2019 vor. Zentrale Sterilgutversorgung Im Rahmen des II. Bauabschnittes am Standort Frankfurt-Höchst soll bis Ende 2022 ein Funktionsgebäude errichtet werden, in dem unter anderem eine hochmoderne Zentralsterilisation für alle Standorte des Klinikverbundes umgesetzt werden soll.
- Wie hoch waren jeweils die Einsparungen, die durch die Kooperationen erzielt werden konnten? Folgende jährliche Kosteneinsparungen werden der Berechnung für die Kooperationen in den Tertiärbereichen zugrunde gelegt: - Küche und Speisenversorgung: ca. 750.000 € - Gebäudereinigung: ca. 630.000 € - Zentrale Sterilgutversorgung: ca. 140.000 €.
- Welche Auswirkungen hatten die Kooperationen (zum Beispiel auf Personalzahl etc.)? Im Zusammenhang mit dem neubaubedingten Verzicht auf eine Küche werden künftig 42 Arbeitsplätze am Klinikum Frankfurt-Höchst wegfallen. Durch die Übernahme der Gebäudereinigung durch die Servicegesellschaft der Main-Taunus-Kliniken wird ein Personalaufbau zur Erbringung der Leistungen notwendig sein. Durch die Zentralisierung der Sterilgutversorgung werden keine Personaleinsparungen erwartet.
- Welche Kooperationen zur Kostensenkung sind weiter geplant und wann sollen diese umgesetzt werden? Über die oben genannten Maßnahmen hinaus sind bereits erste Schritte einer engen und synergistischen Zusammenarbeit in zentral verwaltenden Bereichen eingeleitet. So ist seit Anfang Juli 2018 standortübergreifend eine gemeinsame Leitung für Finanzen - und Rechnungswesen sowie Personalmanagement etabliert. In weiteren Bereichen wie z.B. IT, Einkauf, Medizintechnik, Controlling sind Zusammenlegungen vorgesehen um fachliche, organisatorische und personelle Synergien gezielt zu heben.
- Wie hoch sind die zu erwartenden Einsparungen, die durch die zukünftigen Kooperationen erzielt werden könnten? Diese Frage kann heute noch nicht beantwortet werden.
- Welche weiteren Auswirkungen sind von den zukünftigen Kooperationen (zum Beispiel Personalzahl etc.) zu erwarten? Die Geschäftsführung geht davon aus, dass durch die Umsetzung synergistischer Maßnahmen in den verwaltenden Bereichen in den nächsten Jahren durch Fluktuation ca. 10 % der personellen Kapazitäten reduziert werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2018AA 357Klinikverbund: Wie ist der aktuelle Stand der Kooperationen?STVV-Anfrage · FDP
- 17. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 266Klinikverbund: Wie ist der aktuelle Stand der Kooperation?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)