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Frankfurt digital unterentwickelt

Vorlagentyp: B
6 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.07.2015, B 263

Betreff: Frankfurt digital unterentwickelt Vorgang: A 860/15 SPD zu Frage 1) Dem Magistrat ist die Studie selbstverständlich bekannt. Derartige Studien werden regelmäßig von unterschiedlichen Beratungsunternehmen erstellt und widmen sich einer begrenzten und zum Teil willkürlich erscheinenden Auswahl von Aspekten, weshalb die Ergebnisse zum Teil sehr unterschiedlich und widersprüchlich ausfallen. Bei mehreren dieser Studien musste zudem festgestellt werden, dass sich Fehler bei der Erhebung eingeschlichen haben. Da Frankfurt bereits über viele der anhand der 20 Indikatoren überprüften Dienstleistungen verfügt (z. B. Online-Terminvereinbarungen, Social Media, Handytickets, Fahrgastinformationssystem, Open-Data-Portal, Behördennummer 115, Ratsinformationssystem, E-Partizipation, Online-Urkundenbestellungen, Online-Anliegenmanagement, Ideenplattform in Nachfolge des Bürgerhaushalts, Digitalisierungsstrategie, Online-Gewerbeanmeldung), ist das Abschneiden im unteren Mittelfeld nicht nachvollziehbar. Methodisch schwierig ist beispielsweise, dass von den 20 Indikatoren 16 lediglich nach einem "vorhanden/nicht-vorhanden-Schema" bewertet wurden und qualitative Unterschiede daher keinerlei Berücksichtigung fanden. So wurde etwa außer Acht gelassen, dass Frankfurt nicht nur über Online-Anliegenmanagement verfügt, sondern für seine Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" gerade erst mit dem Online-Partizipationspreis ausgezeichnet worden ist. Auch machte es beim Indikator Breitbandversorgung keinen Unterschied, ob beispielsweise wie in Frankfurt 90 Prozent aller Haushalte Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen oder ob dies wie in zwei Teilnehmerstädten auf nicht einmal 75 Prozent aller Haushalte zutrifft. Da der von PwC definierte Schwellenwert von 95 Prozent in keinem dieser Fälle erreicht wurde, wurden jeweils 0 Punkte vergeben. Fragwürdig ist zudem, dass etwa die Unterstützung digitaler Signaturen reklamiert wird, während der Gesetzgeber plant, diese Hürde durch alternative Techniken zu senken. Methodisch zweifelhaft ist aufgrund mangelnder Repräsentativität auch die Operationalisierung des Indikators "digitale Willkommenskultur", bei dem eine identische E-Mail an alle untersuchten Städte geschickt und ausgewählte Serviceangebote bei einem Wohnortwechsel erfragt wurden. Als Bewertungsgrundlage dienten der Erhalt der Antwort, die Rückmeldezeit und die Ausführlichkeit der Auskunft. Der Magistrat teilt allerdings die Einschätzung der PWC-Studie hinsichtlich der Bedeutung der Digitalisierung als Standortfaktor und der zum Teil vorhandenen rechtlichen Hindernisse. Die sogenannte Störerhaftung behindert etwa den Aufbau und Betrieb öffentlicher WLAN-Netze und ist der maßgebliche Grund, warum es in Deutschland im internationalen Vergleich nur relativ wenige solcher Hotspots gibt. Daher begrüßt der Magistrat die Initiative der Bundesregierung, die Störerhaftung für geschäftsmäßige und öffentliche Diensteanbieter zu lockern. zu Frage 2) Die Stadt Frankfurt verfügt über eine E-Government-Strategie, die sukzessive umgesetzt wird. Der Magistrat entwickelt diese Strategie fortlaufend weiter und passt sie den gesetzlichen Erfordernissen sowie den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen an. Über viele Angebote wie Online-Terminvereinbarungen, Social Media, Handytickets, Fahrgastinformationssystem, Open-Data-Portal, Behördennummer 115, Ratsinformationssystem, E-Partizipation, Online-Urkundenbestellungen, Online-Anliegenmanagement, Ideenplattform in Nachfolge des Bürgerhaushalts, Digitalisierungsstrategie und Online-Gewerbeanmeldung verfügt Frankfurt bereits heute. Andere Dienste wie ein Online-Antragsmanagement befinden sich zurzeit in Arbeit und werden ebenfalls in Kürze zur Verfügung stehen. Insgesamt sieht sich der Magistrat durch die Studie daher darin bestärkt, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen und die städtischen E-Government-Dienstleistungen sukzessive weiter auszubauen. zu Frage 3) Die Stadt Frankfurt verfügt über eine von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene E-Government-Strategie (M 81 / 2013). zu Frage 4) Die E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt wird sukzessive umgesetzt. Der Magistrat entwickelt diese Strategie fortlaufend weiter und passt sie den gesetzlichen Erfordernissen sowie den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen an. Die Digitalisierung hat für den Magistrat eine hohe Priorität. Die Rolle des Chief Digital Officer wird in Frankfurt faktisch durch die Stabsstelle E-Government wahrgenommen, die mit der M 107 / 2014 eine E-Government-Roadmap mit dem entsprechenden Finanzierungsbedarf erarbeitet hat. Es ist dem Magistrat auch ein Anliegen, die digitale Kultur etwa durch umfassende Fortbildungsmaßnahmen zu unterstützen, dabei aber herkömmliche Zugangswege aufrecht zu erhalten, da nicht alle Bürgerinnen und Bürger elektronische Zugangswege nutzen. Der Magistrat versucht zudem z. B. durch die gemeinsame Nutzung von Großverfahren, Abstimmung von Geschäftsprozessen mit anderen Kommunen, Erfahrungsaustausch mit Unternehmen und Hochschulen sowie die Bereitstellung von E-Government-Querschnittsdiensten, Synergien zu nutzen und Skaleneffekte auszuschöpfen. Digitale Dienstleistungen sind für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen und die Verwaltung selbst von hohem Interesse. Der Magistrat trägt diesem Umstand Rechnung, indem er sein Angebote auf alle drei Nutzergruppen ausrichtet. Dies wird insbesondere mit der Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" sowie der bevorstehenden Einführung eines Online-Antragsmanagements gewährleistet. Darüber hinaus weist die Stadt Frankfurt natürlich auch bei der Digitalisierung regelmäßig auf den kommunalen Finanzbedarf hin. Der Magistrat teilt die Einschätzung, dass leistungsstarke Glasfasernetze die Voraussetzung für eine digitalisierte Gesellschaft sind, sieht aber die Verantwortung für die Bereitstellung bei den privaten Internetanbietern. Der Magistrat versucht jedoch selbstverständlich die Rahmenbedingungen für die Provider zu verbessern und arbeitet daher an der Verkürzung der Genehmigungszeiten. So wurde im Rahmen eines Runden Tisches zu dem Thema vereinbart, den Bearbeitungsprozess bei Aufbruchanträgen durch verschiedene Maßnahmen erheblich zu beschleunigen. Zu guter Letzt versucht der Magistrat auch durch eine offensive Informationspolitik die Fortschritte etwa beim E-Government proaktiv zu kommunizieren und damit den Digitalisierungsprozess insgesamt weiter voranzutreiben. zu Frage 5) Der Magistrat betreibt seit 2014 mit der Bürgerbeteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" (www.ffm.de) ein Online-Portal, auf dem die Bürgerinnen und Bürger Anliegen an die Verwaltung richten sowie auf infrastrukturelle Missstände im öffentlichen Raum hinweisen können. Auch besteht die Möglichkeit, sich über das Portal mit dem 115-Servicecenter in Verbindung zu setzen, da s etwaige Beschwerden und Anliegen an die fachlich zuständige Stelle weiterleitet. zu Frage 6) Frankfurter Bürgerinnen und Bürger können seit 2002 mit dem Kita-Wegweiser auf frankfurt.de nach Betreuungsplätzen für ihre Kinder suchen. Das Internetportal "kindernetfrankfurt", das sowohl Informationen zu Betreuungsangeboten, als auch eine elektronische zentrale Erfassung von Betreuungsbedarfen (sogenannte Vormerkungen) sowie die elektronische Vermittlung von Betreuungsplätzen in Einrichtungen und der Kindertagespflege bieten wird, ist bereits in Planung und wird noch in diesem Jahr online gehen. zu Frage 7) Die Online-Gewerbeanmeldung ist schon heute möglich. Der sogenannte "Ansprechpartner Frankfurt" bietet ein elektronisches Portal, mit dem Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung möglich sind. Das entsprechende "Unternehmensportal Ansprechpartner Frankfurt (APF)" ist über die Homepage der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen. zu Frage 8) Die Bereitstellung von Breitband-Datenleitungen ist nicht Aufgabe der Stadt Frankfurt, sondern der Internetanbieter. Der Magistrat verfügt daher über keine detaillierten Angaben über die in den Stadtteilen jeweils verfügbaren Bandbreiten. Es ist lediglich möglich, für konkrete Liegenschaften die Verfügbarkeit über die Webseiten der Provider abzufragen. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, hat der Magistrat jedoch unter der Adresse www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit eine Seite eingerichtet, auf der sich die Bürgerinnen und Bürger leicht einen Überblick verschaffen können, welcher Anbieter welche Bandbreite bereitstellen kann. Insgesamt ist die Breitbandversorgung in Frankfurt ausgezeichnet. So steht über 90 Prozent aller Haushalte ein Internetanschluss mit mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung. Hessen- und deutschlandweit liegt dieser Wert bei nicht einmal 65 Prozent. Ein Anschluss mit mindestens 30 Mbit/s steht sogar über 96 Prozent der Frankfurter Haushalte zur Verfügung. Auf diesen hervorragenden Werten möchte sich der Magistrat aber nicht ausruhen. Daher führt er regelmäßig Gespräche mit den verschiedenen Providern, wie die Breitbandversorgung weiter verbessert werden kann. In diesem Rahmen wurde z. B. von der Telekom angekündigt, ihre Infrastruktur in Bergen-Enkheim so auszubauen, dass dort bald Übertragungsraten von bis zu 100 Mbit/s verfügbar sein werden. Zudem hat die Telekom schon im Juli letzten Jahres das Neubaugebiet Harheim-Süd mit VDSL versorgt, sodass den Bürgerinnen und Bürgern dort Geschwindigkeiten von bis zu 50 Mbit/s zur Verfügung stehen. Inzwischen hat das Unternehmen angekündigt, auch die übrigen Bereiche Harheims sowie Nieder-Erlenbach voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres mit schnellem Internet ausbauen zu wollen. Genauso positiv verlaufen die Gespräche mit Unitymedia zur Verbesserung der Internetgeschwindigkeiten. Nachdem es am Riedberg Beschwerden verschiedener Bürgerinnen und Bürger über zu langsame Anschlüsse gegeben hatte, hat das Unternehmen durch entsprechende Baumaßnahmen in kurzer Zeit die Netzkapazität um ein Vierfaches gesteigert. Darüber hinaus arbeitet der Magistrat daran, die Rahmenbedingungen für die Internetanbieter zu verbessern und die Genehmigungszeiten in diesem Bereich zu verkürzen. So wurde im Rahmen eines Runden Tisches zu dem Thema vereinbart, den Bearbeitungsprozess bei Aufbruchanträgen durch verschiedene Maßnahmen erheblich zu beschleunigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2015AA 860Frankfurt digital unterentwickeltSTVV-Anfrage · SPD
  2. 10. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 6 Wochen
    BB 263Frankfurt digital unterentwickelt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 14
Sitzung 43 · 07.09.2015
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 43 · 08.09.2015
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 42 · 08.09.2015
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 43 · 11.09.2015
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 43 · 12.10.2015
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPBFF
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

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