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Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung

Vorlagentyp: B
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Thema Kultur verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.09.2016, B 250

Betreff: Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1456 - NR 253/12 CDU/GRÜNE, l. B 179/16 - Zwischenbericht: Die auf Basis der Ziffer 1 des o. g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für 2015 wurden bereits in dem Zwischenbericht B 179 von 18.07.2016 vorgelegt. Der Magistrat legt mit den in den Anlage 1 bis 3 befindlichen Dokumenten die auf Basis der Ziffer 2 des o. g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für das Jahr 2015 vor. In der Berichterstattung zu Ziffer 2 ("Statusberichte") wurden diejenigen Institutionen berücksichtigt, die dem Magistrat die entsprechenden Unterlagen bis einschließlich 04.07.2016 vorgelegt haben, wobei an die Vorlage ausstehender Statusberichte bei den institutionell Geförderten mehrfach erinnert wurde. In der Anlage 1 befinden sich die Statusberichte der institutionellen Förderung des Jahres 2015. Hier ist darauf hinzuweisen, dass für das Deutsche Filminstitut für den Betrieb des Deutschen Filmmuseums, das Städelsche Kunstinstitut sowie das Städelsche Kunstinstitut für den Betrieb des Liebieghauses aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen keine Verpflichtung zur Vorlage der Statusberichte bestand. In der Anlage 2 befinden sich die Statusberichte der projektbezogenen Förderungen des Jahres 2015. Die in der Anlage 3 befindlichen Dokumente beinhalten Nachmeldungen aus dem Jahr 2014. Anlage 1_Institutionelle_Foerderung_2015 (ca. 7,6 MB) Anlage 2_Projektfoerderungen_2015 (ca. 5 MB) Anlage 3_Nachmeldung_2014_Foerderung (ca. 421 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. September 2016 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 253 zurück — STVV-Antrag von CDU, GRÜNE, beschlossen am 28. Februar 2012. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 8 · 31.10.2016
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 250 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 5 · 03.11.2016
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 250 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 9 · 09.03.2017
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 250 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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