Bepflanzung des Mainbogens mit Bäumen - Aufstellung von Sitzmöglichkeiten
Zusammenfassung
Im Bericht wird die Aufforstung des Fechenheimer Mainbogens und die Aufstellung von Sitzmöglichkeiten vorgeschlagen. Das Fachamt unterstützt die Aufforstung, die Flächen sind jedoch noch in der Zuständigkeit des Liegenschaftsamtes. Nach der Aufforstung sollen die Flächen dem Stadtforst übergeben werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBericht
Der Fechenheimer Mainbogen liegt noch nicht in der Zuständigkeit des Grünflächenamtes. Das Fachamt steht der Aufforstung positiv gegenüber.
Die meisten Flächen des Fechenheimer Mainbogens sind bereits mit Pflanzungen im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen für Bauprojekte beplant. Die Flächen im Fechenheimer Mainbogen sind jetzt noch in der Zuständigkeit des Liegenschaftsamtes.
Ein Großteil der Flächen wird im Zuge von Ausgleichsmaßnahen aufgeforstet. Die Waldflächen werden dann, wahrscheinlich sobald aufgeforstet, an den Stadtforst gehen. Dieser übernimmt demnach alle Waldflächen. Ein Teil der Flächen wird zudem der natürlichen Sukzession überlassen. Über Kurz oder lang wird sich auch hier ein Wald einfinden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch diese Flächen dem Stadtforst zugeordnet werden.
Sobald die Flächen in die Zuständigkeit des Grünflächenamtes übergegangener sind, werden Bänke und Abfallbehälter aufgestellt und schattenspendende Bäume gepflanzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2021OFOF 48/11Bepflanzung des Mainbogens mit Bäumen Aufstellung von SitzmöglichkeitenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021OAOA 75Bepflanzung des Mainbogens mit Bäumen Aufstellung von SitzmöglichkeitenAnregung
- 31. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 24Bepflanzung des Mainbogens mit Bäumen - Aufstellung von SitzmöglichkeitenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen CDU und LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)