Erklärung zur Grundsteuerreform: Hilfe für Grundstückseigentümer
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, keine zusätzliche Hotline für die Grundsteuerreform einzurichten, da die bestehenden Strukturen ausreichend sind. Stattdessen werden umfangreiche Informationen online bereitgestellt, um Grundstückseigentümer:innen zu unterstützen.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Aus Sicht des Magistrats ist es nicht zweckmäßig, neben der bereits seit vielen Jahren bestehenden Hotline für Fragen rund um die Grundsteuerfestsetzung, eine weitere Hotline beim Kassen- und Steueramt einzurichten, um den Grundstückseigentümer:innen bei der Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag oder bei der dazu notwendigen Registrierung in Elster zu helfen.
Zum einen können rechtsverbindliche Auskünfte für die Erklärung zum Grundsteuermess-betrag ausschließlich durch die hierfür zuständigen Finanzämter erteilt werden. Zum anderen ist das Kassen- und Steueramt nicht befugt, bei der Registrierung auf Elster und der Abgabe von Steuererklärungen im Einzelfall zu helfen.
Um die Grundstückseigentümer:innen jedoch zu unterstützen, sind auf den Internetseiten des Kassen- und Steueramtes der Stadt Frankfurt am Main und der Hessischen Steuerverwaltung (https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform) umfangreiche Informationen zur Grundsteuerreform abrufbar. Zudem verfügt die Hessische Steuerverwaltung diesbezüglich bereits über eine Servicehotline unter der Rufnummer 0800 522 533
5.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2022NRNR 302Erklärung zur Grundsteuerreform: Hilfe für GrundstückseigentümerSTVV-Antrag · CDU
- 30. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 240Erklärung zur Grundsteuerreform: Hilfe für GrundstückseigentümerMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)