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Stadtbahnlinie U.5 - Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße

Vorlagentyp: B
42 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 27.04.2007, B 239

Betreff:

Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2007, § 1356

- NR 100 FDP -

zu. 1.:

Die Kosten für den Bau eines Tunnels für die Stadtbahnlinie U 5 zwischen Anlagenring und Hauptfriedhof würden rund 170 Mio € betragen. Dabei wird von einem Tunnel mit einer Länge von 1900 m einschließlich Rampen nördlich der Adickes-/Nibelungenallee und zwei unterirdischen Stationen ausgegangen. Unter Zugrundelegung der im Gesamtverkehrsplan vorgesehenen Erschließungsradien für die U-Bahn von 400 m würde die Station Musterschule in ihrer heutigen Lage verbleiben, während die Haltestellen Glauburgstraße und Deutsche Bibliothek zu einer Station etwa in Höhe Holzhausen-/Nordendstraße zusammenzufassen wären. Wegen der beengten Situation in der Eckenheimer Landstraße müssten die Tunnelröhren voraussichtlich übereinander angeordnet werden.

Die Kostenangaben basieren auf groben Schätzungen, für die es keinerlei konkrete planerische Grundlagen gibt; sie orientieren sich an den Kosten bisheriger U-Bahntunnelanlagen.

zu 2.:

Der zu veranschlagende Zeitrahmen der Realisierung liegt selbst bei reibungslosem Ablauf bei über 10 Jahren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juli 2006MM 139Stadtbahnlinie U.5 - Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und GlauburgstraßeMagistratsvortrag
  2. 23. August 2006NRNR 100Stadtbahnlinie U 5STVV-Antrag · FDP
  3. 27. April 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 Wochen
    BB 239Stadtbahnlinie U.5 - Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 12 · 22.05.2007
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 13 · 24.05.2007
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinke.wasgFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.WASG und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 12 · 26.06.2007
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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