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An- und Verkäufe von Grundstücken

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.01.2017, B 22

Betreff: An- und Verkäufe von Grundstücken Vorgang: A 114/16 FRAKTION Zu

  1. Die Stadt Frankfurt am Main hat in dem angefragten Zeitraum 86 Verkäufe beurkundet. Dabei wurden 160 Flurstücke mit einer Größe von insgesamt 74.111 m2 zu einem Kaufpreis von rund 46,3 Mio. € veräußert. Im gleichen Zeitraum wurden 69 Ankaufsverträge geschlossen. Dabei wurden 169 Flurstücke mit zusammen 142.731 m2 zu einem Kaufpreis von rund 39,7 Mio. € erworben. Für die Flächenbilanz bedeutet dies in diesem Zeitraum eine Steigerung des kommunalen Grundeigentums um 68.620 m2 bei gleichzeitig deutlich positivem Kaufpreissaldo. Zu
  2. Der Magistrat veräußert Grundstücke in der Regel im Wege der Erbbaurechtsbestellung. Verkäufe erfolgen ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen zum Verkehrswert. Die getätigten Verkäufe beziehen sich zum Großteil auf nicht baulich nutzbare Flächen sowie klassische Arrondierungen, die nur zusammen mit einem weiteren, nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehenden Grundstück nutzbar sind. Eine Ausnahme stellt die Veräußerung von Bauflächen an der Honsellstraße an einen inländischen Bauträger dar. Diese Veräußerung erfolgte im Zusammenhang mit einer außergerichtlichen Einigung in einem langjährigen Rechtsstreit auf Grundlage der Magistratsvorlagen M 172/2014, M 102/2015 sowie M 223/2015. Darüber hinaus wurden in wenigen Fällen Einfamilienhausgrundstücke an Privatpersonen veräußert, wenn eine entsprechende vertragliche Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main bestand oder das Gebäude nach Beendigung langjähriger Mietverhältnisse aufgrund des baulichen Zustandes nur schwer im Erbbaurecht zu vergeben gewesen wäre.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Oktober 2016AA 114An- und Verkäufe von GrundstückenSTVV-Anfrage · FRAKTION
  2. 20. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 22An- und Verkäufe von Grundstücken
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 21.02.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 22 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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