An- und Verkäufe von Grundstücken
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Anfrage vom 31.10.2016, A 114
Betreff: An- und Verkäufe von Grundstücken Die Stadt Frankfurt kauft und verkauft regelmäßig Grundstücke. In letzter Zeit hat der Magistrat augenscheinlich die Anzahl der Ankäufe gesteigert. Wir begrüßen diese Entwicklung. Davon ausgehend möge der Magistrat gemäß § 50 II Satz 5 HGO folgende Fragen beantworten:
- In welchem Verhältnis standen die durch die Stadt Frankfurt getätigten An- und Verkäufe von Grundstücken in den Quartalen der Jahre 2014 bis 2016 (inkl.
- Quartal), aufgelistet nach 1.1 dem finanziellen Wert? 1.2 der Flächengröße?
- An welche Vertragspartner veräußerte die Stadt im in Frage 1 genannten Zeitraum Grundstücke und welche Grundstückspreise (pro Quadratmeter) wurden dabei erzielt, insbesondere im Hinblick auf Verkäufe an 2.1 stadteigene Gesellschaften? 2.2 Dritte (aufgeschlüsselt nach Rechtsform und Domizilland) mit der Absicht des Wohnungsbaus? 2.3 Dritte (aufgeschlüsselt nach Rechtsform und Domizilland) mit der Absicht der gewerblichen Nutzung?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2016Sie sind hierAA 114An- und Verkäufe von GrundstückenSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 20. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 22An- und Verkäufe von GrundstückenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate