Lehren aus Corona ziehen - Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen in den Mittelpunkt stellen
Zusammenfassung
Der Bericht thematisiert die Lehren aus der Corona-Pandemie, insbesondere im Hinblick auf die Teststrategien und Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen. Es wird vorgeschlagen, gezielte Testungen durchzuführen und die Wachsamkeit in den Heimen zu erhöhen, um die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.
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Thema Senioren verfolgenBericht
In der Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2020 haben wir den Magistrat nach dem für 21 Menschen tödlichen Corona-Ausbruch in einem Altenheim in Praunheim gefragt. Der Gesundheitsdezernent antwortete, der Magistrat habe gemeinsam mit dem DRK Anfang April das Testmobil vorgestellt, mit dem Reihentestungen in allen Alten- und Pflegeeinrichtungen "möglich seien". Wurden diese Tests tatsächlich in allen Heimen durchgeführt und in welchem Zeitraum geschah das? Werden jetzt, wo die Infektionszahlen wieder steigen, die Pflegekräfte regelmäßig und in welchem Turnus getestet? Zu
- Allen Altenpflegeheimen in Frankfurt wurde eine Reihentestung angeboten, nicht alle haben das Angebot angenommen. Zum Teil wurde die Reihentestung wiederholt. Die Ergebnisse dieser auf freiwilliger Basis durchgeführten Testungen auf SARS-CoV-2 sind im Hygienebericht I Hygiene- und Ausbruchsmanagement in der Corona Pandemie I Krankenhäuser, Altenpflegeheime, soziale Einrichtungen, Schulen und Kitas - Berichtszeitraum Frühjahr bis Sommer 2020 - (siehe unter. https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/publikationen/gesundheitsamt /infektionskrankheiten-hygiene-und-infektionspraevention/hygiene-und-ausbruchsma nagement-in-der-corona-pandemie-1) auf Seite 49 aufgeführt: "Auf Veranlassung des Gesundheits- und Sozialdezernats führten das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) zwischen dem 07.04.2020 und 30.04.2020 auf freiwilliger Basis SARS-CoV-2-Testungen bei Bewohner_innen und Mitarbeiter_innen durch. In 9 Heimen wurden diese Tests als gezielte Testungen nach bekannten Fällen vorgenommen, in weiteren 24 Einrichtungen wurden ungezielte Testungen durchgeführt. Bewohner_innen oder Mitarbeiter_innen, die bereits zuvor SARS-CoV-2-positiv getestet worden waren, wurden nicht nochmals getestet. Bei insgesamt fast 6.000 Abstrichen wurden 84 (2,5 %) Bewohner_innen und 32 (1,5 %) Mitarbeitende positiv getestet. Während bei der gezielten Testung in Heimen, in denen bereits zuvor bekannte Fälle aufgetreten waren, 8,1 % der getesteten Bewohner_innen und 6,6 % der getesteten Mitarbeiter_innen positiv getestet wurden, wurden bei der ungezielten Testung in weiteren 24 Einrichtungen nur jeweils 0,2 % der beiden Personengruppen positiv getestet. Bei der Nachtestung stellten sich mehrere dieser Tests als falsch positiv heraus. In 18 der 33 untersuchten Heime wurde überhaupt keine Person positiv getestet. Aus diesen Ergebnissen schließen wir, dass gezielte Testungen in Altenpflegeheimen sinnvoll sind, jedoch nicht ungezielte Testungen. Wichtiger als - ggf. auch wiederholte - ungezielte Testungen sind u. E. eine hohe Wachsamkeit in den Heimen (Symptom-Surveillance bei den Bewohner_innen, gute Information von Personal und Besucher_innen mit Zutrittsverbot bei Verdacht auf COVID-19) und eine rasche Testung bei Verdacht auf COVID-19 im Heim. Aktuell erfolgen Testungen in Häusern anlassbezogen durch Testmobile der Hilfsorganisationen auf Veranlassungen des Gesundheitsamtes (siehe u. https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/publikationen/gesundheitsamt /infektionskrankheiten-hygiene-und-infektionspraevention/hygiene-und-ausbruchsma nagement-in-der-corona-pandemie-2). Zudem erfolgen Antigenschnelltestungen entsprechend der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cor onavirus/Verordnungen/Corona-TestV_BAnz_AT_09.03.2021_V1.pdf) sowie der Einrichtungsschutzverordnung des Landes Hessens https://www.hessen.de/sites/default/files/media/02_corona-einrichtungsschutzvero rdnung_stand_15.05.21_barrierefrei.pdf
- Wie sah und sieht die Besuchsregelung für Angehörige in den Alten- und Pflegeheimen in Frankfurt konkret aus? Zu
- Die Einrichtungsschutzverordnung des Landes Hessen legt Besuchsregelungen fest. Die aktuelle Einrichtungsschutzverordnung des Landes Hessen ist unter diesem link zu finden (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/02_corona-einrichtungsschutzver ordnung_stand_15.05.21_barrierefrei.pdf)
- Sind die Zugangs-/Besuchsregelungen der verschiedenen Träger von Alten- und Pflegeeinrichtungen mit dem Gesundheitsamt und dem Sozialdezernat in Frankfurt abgestimmt? Zu
- Zuständige Behörde beim Thema Besuchsregelungen ist das hessische Amt für Versorgung und Soziales. Das Gesundheitsamt kann bei Infektionsfällen Besuche aussetzen und tut dies auch in enger Abstimmung mit den Häusern.
- Welche Alten- und Pflegeheime haben die von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen von Anfang Mai nicht umgesetzt? Zu
- Im vergangenen Jahr gab es mehrfach Änderungen an der Einrichtungsschutzverordnung. In diesem Zusammenhang waren mehrfach Anpassungen der Hygienekonzepte der Einrichtungen notwendig. Der genaue Umfang in den Einrichtungen ist stark abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Hierzu liegen dem Magistrat keine Informationen vor.
- Wird die Stadt mit den Trägern über die von Expertin Meyer vorgeschlagenen Lösungen in Pandemie-Zeiten (Hotel-ähnliche Arrangements für Angehörige, zeitweises nach Hause- Holen der Heimbewohner*innen, Vereinbarung zu Krankenhauseinweisungen) beraten? Zu
- Das Gesundheitsamt ist in regelmäßigen Abstimmungen mit den Häusern/Trägern zu Hygieneregelungen, Besuchsregelungen, Teststrategien, Infektionsmanagement. Es finden anlassbezogene sowie Routinebegehungen in den Häusern statt in denen dies besprochen wird. Zudem gibt es eine separate Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes sowie regelmäßige Webex-Meetings mit den Einrichtungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2020AA 774Lehren aus Corona ziehen - Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen in den Mittelpunkt stellenSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 28. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 225Lehren aus Corona ziehen - Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen in den Mittelpunkt stellenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)