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Planungen - Raiffeisenstraße 70 - Evangelische Philippusgemeinde

Vorlagentyp: B
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Entwicklung des Grundstücks Raiffeisenstraße 70 in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Regionalverband. Ziel ist es, die Interessen des Stadtteils zu berücksichtigen und eine Gemeinbedarfsnutzung zu gewährleisten, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung. Die bisherigen Planungen sehen eine Erweiterung der bestehenden Kita und die Schaffung eines Hortangebots vor.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Cäcilie-Breckheimer-Platz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.08.2026.

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Neues zu Cäcilie-Breckheimer-Platz per E-Mail

Bericht

Der Magistrat steht im Rahmen der Bauberatung in Kontakt mit dem Evangelischen Regionalverband und wirkt auch künftig daraufhin, dass die Interessen des Stadtteils bei der Planung berücksichtigt werden. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und bei weiteren Beratungen mit dem Evangelischen Regionalverband entsprechend übermittelt.

Für das Grundstück Raiffeisenstraße 70 gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan No 23a Nr. 1, welcher ‚Baugrundstück für den Gemeinbedarf' festsetzt. Daher wird auch für die Zukunft eine Gemeinbedarfsnutzung angestrebt.

Erste Entwicklungsabsichten äußerte der Evangelische Regionalverband als Grundstückseigentümer gegenüber dem Stadtplanungsamt, mit dem Ziel, verschiedene Nutzungen (u.a. Wohnen) auf dem Grundstück unterzubringen. Daraufhin fand eine Abfrage beim Amt für Bau und Immobilien und dem Stadtschulamt statt, um den aktuellen Bedarf an gemeinnützigen Flächen zu erfahren. Diese Abfrage hat einen Versorgungsbedarf in der U3 Kinderbetreuung, bei Kita-Plätzen sowie im Bereich der Angebote für Grundschulkinder ergeben.

Im Frühjahr 2022 stellte der Evangelische Regionalverband mit einem Planungsbüro eine Machbarkeitsstudie mit 3 Varianten zur Entwicklung des Grundstücks vor. Die Entwürfe variierten in der Anordnung der Gebäudekörper, der Anordnung von verschiedenen Nutzungen, der zukünftigen Rolle des Cäcilie-Breckheimer-Platzes, der Anordnung von Freiflächen sowie Teilflächen zur Vermarktung unterzubringen. Die bestehende Kita soll erweitert und durch ein Hortangebot ergänzt werden. Im Zuge der Beratung wurden zunächst folgende städtebauliche Rahmenbedingungen für die weiteren Planungen übermittelt: - Der Cäcilie-Breckheimer-Platz ist inkl. Baumpflanzung für die öffentliche Nutzung zu erhalten/ zu gestalten

- Aufgrund der Versorgungsbedarfe im sozialen Bereich kann eine Befreiung von der Festsetzung ‚Baugrundstück für den Gemeinbedarf' nicht in Aussicht gestellt werden

- Wirkung des Kirchengebäudes ist beizubehalten, Nutzung als Kita inkl. Erweiterung möglich

- Die Unterbringung der geplanten Kindertagesstätte mit Hortangebot wird befürwortet

- Die Anordnung der Gebäudekörper sowie zukünftige weitere soziale Nutzungen sind mit Stadtplanungsamt und Bauaufsicht abzustimmen

Weitergehende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Eine der vorgestellten Varianten konnte aus städtebaulicher Sicht als zustimmungsfähig bewertet werden. Seit Sommer 2022 ruht der Beratungsvorgang und es gibt keine weiteren Informationen über den Fortschritt der Planungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Dezember 2022OFOF 370/11Planungen - Raiffeisenstraße 70 - evangelische PhillipusgemeindeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. Januar 2023OAOA 302Planungen - Raiffeisenstraße 70 - Evangelische PhilippusgemeindeAnregung
  3. 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    BB 216Planungen - Raiffeisenstraße 70 - Evangelische Philippusgemeinde
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 22 · 03.07.2023
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 216 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 20 · 18.09.2023
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 216 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 20 · 19.09.2023
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 216 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Annahme)BFF-BIG (Annahme)Gartenpartei (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

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