Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Zukunftssicherung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 27.04.2007, B 216

Betreff:

Zukunftssicherung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2007, § 1256

- B 436/06 -

Zwischenbericht:

Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hat den Weg eröffnet, den Erhalt öffentlicher Krankenhäuser und ihrer Tarifbindung im TVöD zu sichern. Dazu können im Einzelfall abweichende Regelungen vom TVöD auf der Grundlage eines Zukunftskonzepts möglich sein.

Am 14.02.2006 stimmte die Betriebskommission des Klinikums der Erteilung eines Mandates an den KAV Hessen zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Gewerkschaft Ver.di mit dem Ziel des Abschlusses einer landesbezirklichen tariflichen Anwendungsvereinbarung auf der Basis der Tarifverträge ZUSI und TV Service zu.

Ein erstes Gespräch der Betriebsleitung und dem Referat Beteiligungen mit der Gewerkschaft und dem KAV fand am 19.06.2006 statt.

Im Rahmen dieses Gespräches wurden ausführlich die Voraussetzungen besprochen, unter denen die Gewerkschaft Ver.di zum Abschluss einer Anwendungsvereinbarung auf Basis des TV ZUSI für die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst bereit ist. Eine dieser Voraussetzungen war und ist unter anderem die Bereitschaft des Personalrates und der Beschäftigten, durch einen zeitlich befristeten Verzicht auf tarifliche Ansprüche ihren Beitrag zur Behebung der Notlage zu leisten. Zusätzlich verlangt die Gewerkschaft Ver.di ein zukunftsfähiges Sanierungskonzept zur dauerhaften Konsolidierung der Städtischen Kliniken.

Die Betriebsleitung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hat auf mehreren Personalversammlungen und Gesprächen mit dem Personalrat bei den Beschäftigten für den Abschluss einer landesbezirklichen Anwendungsvereinbarung im Sinne eines TV ZUSI geworben. Der Personalrat hat dies abgelehnt. Das Dezernat für Umwelt und Gesundheit hat in mehreren Besprechungen mit dem Personalrat die Möglichkeit einer Einwilligung zu einem Tarifvertrag zur Zukunftssicherung erörtert.

Auf Veranlassung des Personalrats wurde auf einer Dienstversammlung am 14. Dezember 2006 eine Resolution verabschiedet, die u. a. folgende Festlegung getroffen hat:

"Wir [die Beschäftigten] lehnen es jedoch ab, im Rahmen der "Zukunftssicherung“ der Städt. Kliniken auf Gehaltsbestandteile zu verzichten oder gar eine Senkung der Gehälter hinzunehmen bzw. zu verhandeln.“

Der Magistrat hält an der Absicht fest, einen Tarifvertrag zur Zukunftssicherung gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu erwirken. Deshalb hat der Magistrat den Personalrat nunmehr aufgefordert, verbindlich zu erklären, ob er einer Vereinbarung zur Zukunftssicherung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst zustimmt. Der Magistrat wird weiter berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. April 2007 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 12 · 22.05.2007
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 216 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 12 · 28.06.2007
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 216 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen