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Zukunftssicherung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.09.2007, B 728

Betreff:

Zukunftssicherung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2103

- B 216/07 -

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10875 vom 23.02.2006 wurde der Magistrat dazu aufgefordert, die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in wesentlichen Betriebsteilen in eine gemeinnützige GmbH zu überführen. Gleichzeitig sollte zur Herstellung der Wirtschaftlichkeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Tarifparteien Verhandlungen über eine besondere tarifliche Vereinbarung zur Zukunftssicherung aufgenommen werden

Der Personalrat der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hat mit Schreiben vom 26.04.2007 mitgeteilt:

[ … ]

"Wir teilen nicht Ihre Auffassung, dass der Abschluss einer Anwendungsvereinbarung zum Tarifvertrag Zukunftssicherung oder eines Sanierungstarifvertrages auch nur mittelfristig die wirtschaftlichen Probleme eines Krankenhauses lösen kann. [… ] Um eine Wiederholung unserer Argumentation zu vermeiden, verweise ich im Übrigen auf die Resolution vom 14.12.2006, die uneingeschränkt von der Personalversammlung am 24.04.2007 bestätigt wurde.“

In dieser Resolution heißt es:

"Wir [die Beschäftigten] lehnen es jedoch ab, im Rahmen der "Zukunftssicherung“ der Städt. Kliniken auf Gehaltsbestandteile zu verzichten oder gar eine Senkung der Gehälter hinzunehmen bzw. zu verhandeln.“

Die Verhandlung einer Anwendungsvereinbarung zum Tarifvertrag Zukunftssicherung hält der Magistrat unter den Umständen, dass eine solche Vereinbarung nur für den Zeitraum der Konvergenzphase bis 2009 (Anpassung des Budget an den Landesbasisfallwert) geschlossen werden kann, auf Grund der kurzen Laufzeit für nicht mehr sinnvoll.

Deshalb wurde die Gewerkschaft Ver.di und der Marburger Bund über die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände letztmalig aufgefordert, Gespräche über die Möglichkeit eines Sanierungstarifvertrags für die Städtischen Kliniken zu führen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. September 2007 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 17 · 30.10.2007
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 728 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 16 · 10.12.2007
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 728 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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