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Busbahnhof am Hauptbahnhof

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.06.2019, B 214

Betreff: Busbahnhof am Hauptbahnhof Vorgang: A 470/19 AfD Die Investition in einen und der Betrieb von einem Fernbusbahnhof ist keine originäre Aufgabe einer Kommune. Dennoch ist es gut, dass der Magistrat erreichen konnte, dass an der Örtlichkeit südlich des Hauptbahnhofs ein Fernbusbahnhof am 9. April 2019 provisorisch seinen Betrieb aufgenommen hat. Hier ist der Busfernverkehr bestens mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und die Anbindung an das überörtliche Straßennetz ist ausreichend. Mit der Inbetriebnahme des Fernbusbahnhofs konnten wesentliche Verbesserungen im Straßenverkehr in dem angesprochenen Bereich erreicht werden. Über die Errichtung weiterer Infrastruktur wie Dach, Wartehalle, Kiosk, WC etc. entscheiden der Investor und der Betreiber. Solange die Stadt Frankfurt am Main oder eine ihrer Gesellschaften nicht ins Eigentum und/oder in den Betrieb des Fernbusbahnhofs eingetreten ist, hat sie keinen Einfluss auf die Bereitstellung weiterer Infrastruktur. Über die Frage nach dem Erwerb des Fernbusbahnhofs und den voraussichtlichen Kosten wird der Magistrat keine Auskunft geben, um seine Verhandlungsposition nicht zu schwächen, sollte er die Absicht haben, den Fernbusbahnhof zu erwerben bzw. durch eine städtische Gesellschaft erwerben zu lassen. Sofern zukünftig ein Erwerb durch die Stadt Frankfurt am Main in Betracht kommt, wird der Magistrat dies der Stadtverordnetenversammlung wie üblich zur Entscheidung vorlegen. Es gab bislang keine Notwendigkeit seitens der Stadt Frankfurt am Main eine Expertise zum Betrieb eines Fernbusbahnhofes aufzubauen. Lediglich eine Gesellschaft, an der die Stadt Frankfurt am Main beteiligt ist, hat einen Fernbusbahnhof betrieben, nämlich die Fraport AG. Sollte es notwendig werden, ist die Stadt Frankfurt am Main in der Lage, die notwendige Expertise aufzubauen oder ggf. einzukaufen. Presseberichten zufolge soll der Vertrag zwischen der Bahntochter CA Immo und Flixbus für den provisorischen Betrieb des Fernbusbahnhofs eine sehr kurze Laufzeit haben. Es liegen dem Magistrat keine Beschwerden von Markteilnehmern vor, dass sie von dem Betreiber des Busbahnhofs diskriminiert werden. Es bestehen keine rechtlichen Schwierigkeiten. Die Zahl der den Frankfurter Hauptbahnhof ansteuernden Fernbusse schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 110.000 und 130.000 Bussen. Für 2019 rechnet der Magistrat mit ca. 120.000 Bussen. Zur Frage nach den Passagieren kann der Magistrat keine gesicherten Zahlen liefern. Es werden wahrscheinlich zwischen 4 und 5 Mio. Fahrgäste zusammenkommen. Hierbei werden Umsteigende allerdings doppelt gezählt. Über die Anzahl der lediglich umsteigenden Fernbusnutzenden können keine Aussagen getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. März 2019AA 470Busbahnhof am HauptbahnhofSTVV-Anfrage · AfD
  2. 14. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 214Busbahnhof am Hauptbahnhof
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 33 · 20.08.2019
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 33 · 17.09.2019
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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