Drogenszene am Hauptbahnhof
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Bericht des Magistrats vom 20.01.2017, B 20
Betreff: Drogenszene am Hauptbahnhof Vorgang: A 107/16 AfD Die Bekämpfung der Drogenkriminalität fällt in den Zuständigkeitsbereich der Landespolizei, der Bundespolizei (auf Bahngelände) und den Staatsanwaltschaften. Hierbei unterstützt die Stadtpolizei des Ordnungsamtes Landes- und Bundespolizei durch gemeinsame Einsätze und Streifengänge im Bahnhofsgebiet. Dies erfolgt unter strenger Berücksichtigung der eigenen Zuständigkeiten der Stadtpolizei des Ordnungsamtes, da es der Stadtpolizei an den rechtlichen Befugnissen fehlt, rein kriminalitätsbekämpfend tätig zu werden. Dem Magistrat liegen keine Zahlen vor, die eine Berechnung von Drogenhändlern mit Asylbewerberstatus ermöglichen würden. Bei der für die Bekämpfung der Drogenkriminalität zuständigen Landespolizei gibt es nur Schätzungen, die den Tageszeitungen zu entnehmen waren. In den einschlägigen polizeilichen Statistiken erfolgen keine Erhebungen nach aufenthaltsrechtlichem Status oder Ethnien. Strafverfolgung und hoheitliche Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr werden ohne Ansehen der Person, der Herkunft oder der Staatsangehörigkeit durchgeführt. Freiheitsentziehende Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens, welche über die Befugnisse der Polizei bei Gefahr im Verzuge hinausgehen, unterliegen der richterlichen Anordnung. Es gilt die richterliche Unabhängigkeit, sie sind nur dem Gesetz verpflichtet. Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft wurden die gemeinsamen Aktivitäten der Sicherheitsbehörden intensiviert. Im Zuge dieser Maßnahmen bekämpft die Stadtpolizei des Ordnungsamtes die unliebsamen Begleiterscheinungen dieser Szene (Vermüllungen, Verwahrlosungen und Lagern). Ein Schwerpunkt stadtpolizeilichen Handelns liegt in der sichtbaren Präsenz und der Verunsicherung der Szene. Ein Eindämmen der Situation wird aber nur gelingen, wenn alle beteiligten Stellen von Stadt, Polizei und Justiz einen Konsens finden, wie zukünftig erfolgreich der unerwünschten Situation begegnet werden kann. An entsprechenden Konzepten wird derzeit mit Nachdruck gearbeitet. Das Thema wurde bereits in der 5. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016 ausführlich behandelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2016AA 107Drogenszene am HauptbahnhofSTVV-Anfrage · AfD
- 20. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 20Drogenszene am HauptbahnhofMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)