Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz
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Bericht des Magistrats vom 22.08.2016, B 205
Betreff: Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz Vorgang: A 35/16 AfD Zu
- In den zurückliegenden Jahren (2013 bis heute) wurden durchschnittlich 125 Anträge auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis pro Jahr gestellt. Im Jahr 2013 153 Anträge Im Jahr 2014 105 Anträge Im Jahr 2015 101 Anträge Im Jahr 2016 71 Anträge bis 30.06.2016 Zu
- Gemäß Punkt 3. der Hessischen Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes gehören zu den Antragsunterlagen die jeweiligen Lebensläufe, die mit dem Antrag an das Gesundheitsamt weiter geleitet werden. Es können keine detaillierten Angaben zu beruflichen Vorgeschichten bzw. zu Motivationsgründen gemacht werden, da die Lebensläufe im Rahmen der Kenntnisüberprüfung weder demografisch noch statistisch ausgewertet werden. Zu
- Beim ersten Versuch bestehen ca. 66 % der Antragsteller die schriftliche Überprüfung und ca. 91 % die mündliche Überprüfung. Zu
- Die Ursachen für ein Nichtbestehen sind mangelnde Kenntnisse, die nach den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes ersichtlich werden. Zu
- Darüber wird keine entsprechende Statistik geführt. Schätzungsweise melden sich 60 % erneut zu einer Überprüfung an. Zu
- Zur Erteilung der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz werden zunächst die Zugangsvoraussetzungen überprüft (§ 2 Abs. 1 Buchst. a, d, f und g HeilprGDV 1). Danach hat der Antragsteller das
- Lebensjahr vollendet zu haben, mindestens einen Volksschulabschluss nachzuweisen, beruflich zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet zu sein. Die o.g. Voraussetzungen werden mit Hilfe der geforderten Antragsunterlagen überprüft. Dazu zählen Lebenslauf, amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf, eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist und eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die antragstellende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist. Zu
- Die Fragen werden von den beteiligten Behörden länderübergreifend erstellt. Zu
- Die mündliche Überprüfung wird von Fachärztinnen und Fachärzten mit der Gebietsbezeichnung Psychiatrie und Psychotherapie und von Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes durchgeführt. Zu
- Die mündliche Prüfung erfolgt nach den Kriterien der Kenntnisüberprüfung, die in der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) und in den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes geregelt sind. Dabei soll die Kenntnisüberprüfung der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung und des einzelnen Menschen dienen und stellt keine Prüfung im Sinne einer Leistungskontrolle zur Feststellung einer bestimmten Befähigung dar. Durch die Überprüfung muss insbesondere auch festgestellt werden können, ob die antragstellende Person die Grenzen ihrer Fähigkeit und die der Handlungskompetenzen von Heilpraktikern klar erkennt, sich der Gefahren bei einer Überschreitung dieser Grenzen bewusst ist und bereit ist, ihr Handeln entsprechend einzurichten. Zu
- Bei der Kenntnisüberprüfung der ausschließlich auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkten Erlaubnis werden die Antragsteller in der schriftlichen Überprüfung (28 multiple choice Fragen in 50 Minuten) und in der mündlichen Überprüfung (maximal 1 Stunde) entsprechend Punkt 5.3.1 bis 5.3.4 der Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes befragt. Daneben gibt es in Hessen noch den Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie und den Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik (jeweils eine mündliche Überprüfung von maximal 45 Minuten). Die Überprüfung für die allgemeine Heilpraktikererlaubnis erfolgt gemäß den in Punkt 4.3.1 bis 4.3.12 der Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes festgelegten Gegenständen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2016AA 35Überprüfung nach dem HeilpraktikergesetzSTVV-Anfrage · AfD
- 22. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 205Überprüfung nach dem HeilpraktikergesetzMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER