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Benennung der neuen Niddaquerung (Brücke) zwischen der Willi-Brundert-Siedlung und der Praunheimer Hohl in Willi-Petri-Steg

Vorlagentyp: B
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 26.04.2011, B 205

Betreff: Benennung der neuen Niddaquerung (Brücke) zwischen der Willi-Brundert-Siedlung und der Praunheimer Hohl in Willi-Petri-Steg Vorgang: OI 103/11 OBR 7 Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Benennung einer Brücke über die Nidda nach dem Praunheimer Kunstmaler Wilhelm Petri (20.02.1916 - 23.11.2009). Der Aufforderung des Ortsbeirats, den Bereich der Niddaquerung (Brücke) zwischen der "Willi-Brundert-Siedlung" und der Straße "Praunheimer Hohl" in "Willi-Petri-Steg" zu benennen, kann allerdings nicht unmittelbar nachgekommen werden. Nach Auskunft des mit der Planung und dem Bau befassten Amtes für Straßenbau und Erschließung ist voraussichtlich Ende 3. Quartal 2011 mit der Fertigstellung der zu benennende Brücke und der Freigabe für den öffentlichen Verkehr zu rechnen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nach Abschnitt 2.5.3 des Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main eine amtliche Benennung nach Personen grundsätzlich erst fünf Jahre nach deren Tode zulässig ist. Daher kann die Benennung erst im November 2014 vollzogen werden. Der Magistrat wird zu diesem Zeitpunkt die Benennung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt machen und die Beschilderung vornehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2011OFOF 799/7Praunheimer StegOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 18. Januar 2011OIOI 103Willi-Petri-StegInitiative
  3. 26. April 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    BB 205Benennung der neuen Niddaquerung (Brücke) zwischen der Willi-Brundert-Siedlung und der Praunheimer Hohl in Willi-Petri-Steg
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 2 · 31.05.2011
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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