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Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald

Vorlagentyp: B
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt die Erstellung eines Lärmaktionsplans für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald vor, um mögliche Lärmkonflikte zu identifizieren und zu dokumentieren. Ziel ist es, die Öffentlichkeit über die Lärmminderungsplanung zu informieren und die Grundlagen für zukünftige Maßnahmen zu schaffen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Der Lärmaktionsplan ist ein Planungsinstrument des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Ziel ist es, Hinweise auf mögliche Lärmkonflikte zu geben. Das BImSchG hat leider keine Instrumente zur verpflichtenden Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen vorgesehen. Lärmaktionspläne entfalten keine unmittelbaren Maßnahmen, sie stellen vielmehr Hinweise dar.

Erschwerend kommt hinzu, dass das bundesdeutsche Recht die einzelnen Lärmverursacher, wie zum Beispiel Straßen- oder Schienenverkehrslärm, getrennt voneinander betrachtet. Zuständig für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sind in Hessen, anders als in den anderen Bundesländern, die Regierungspräsidien und nicht die Kommunen.

Aktuell liegen für Frankfurt am Main drei Lärmaktionspläne vor, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Die Lärmaktionspläne für den Straßenverkehr und den Flughafen Frankfurt werden vom Regierungspräsidium Darmstadt erstellt; der Lärmaktionsplan für den Schienenverkehr wird vom Eisenbahn-Bundesamt betreut.

Für die Stadtteile Riederwald und Fechenheim wurde bereits in den Jahren 2003 und 2004 nach damaligem Recht eine "Kommunale Lärmminderungsplanung" (KLMP) erarbeitet. Zu dieser Zeit lag die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung noch bei dem Magistrat. Über die Lärmminderungsplanung wurde die Öffentlichkeit damals in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim im Rahmen von zwei Ortsbeiratssitzungen informiert.

Die Bürgerbeteiligung zur Lärmminderungsplanung wurde mit zwei Workshops im Jahr 2004 durchgeführt. Durch die gesetzliche Veränderung im Bereich der Lärmminderungsplanung konnte das Projekt nicht mehr wie geplant abgeschlossen werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Stadtverordnetenversammlung zusammen mit dem Ortsbeirat die Maßnahmen der Lärmminderungsplanung beschließt.

Durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie) im Jahr 2005 wurde die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung an das Land Hessen übertragen. Die bereits erarbeiteten Grundlagen und Maßnahmenvorschläge wurden bei der Erstellung der ab diesem Zeitpunkt folgenden Lärmaktionspläne - Teilplan Straßenverkehr - vom Regierungspräsidium Darmstadt (2010) berücksichtigt.

Sofern vom Ortsbeirat gewünscht, können die Ergebnisse der vom Magistrat erstellten Lärmminderungsplanung sowie die aktuellen Lärmaktionspläne im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates vorgestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 2021OFOF 95/11Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-NordOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. November 2021OAOA 101Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und RiederwaldAnregung
  3. 29. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    BB 189Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 11 · 23.05.2022
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 189 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 9 · 30.06.2022
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 189 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Volt (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 9 · 04.07.2022
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 189 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)

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