Bebauungsplan Nr. 898 (Berger Straße/Höhenstraße): Für die Tonne oder was ist nun Sache?
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Bericht des Magistrats vom 09.06.2017, B 186
Betreff: Bebauungsplan Nr. 898 (Berger Straße/Höhenstraße): Für die Tonne oder was ist nun Sache? Vorgang: A 174/17 FRANKFURTER zu
- Ja, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes fand vom 21.01.2015 bis 23.02.2015 statt. zu
- Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind mehrere Stellungnahmen abgegeben worden, die sich kritisch mit dem Bebauungsplanentwurf auseinandersetzen, unter anderem wurde der vom Anfragesteller genannte Aspekt der beabsichtigten Grundflächenzahl thematisiert. Alle vorgebrachten Belange werden in die Abwägung eingestellt. zu
- Die planungsrechtliche Beurteilung aktueller Bauvorhaben im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 898 richtet sich nach dem bestehenden Bebauungsplan NO 21d Nr. 1 (Inkrafttreten 05.03.1966) sowie stellenweise ergänzend nach den Fluchtlinienplänen F 23 und F
- Ferner ist die Erhaltungssatzung E42 zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart (gemäß §172 (1) Nr. 1 BauGB) zu beachten. Die Erhaltungssatzung E51 zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (gemäß §172 (1) Nr. 2 BauGB) befindet sich aktuell in Aufstellung. zu
- Dieses subjektive Gefühl der Eigentümer ist nicht berechtigt. Das langjährige Brachliegen des ehemaligen "SATURN"-Areals mag Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 898 gegeben haben, um bei einer möglichen Entwicklung planerische "Leitplanken" vorgeben zu können. Da sich der räumliche Umgriff des Bebauungsplanentwurfes aber nicht nur auf die "SATURN"-Liegenschaft beschränkt, sondern auf den gesamten Baublock erstreckt, kann nicht davon die Rede sein, dass hier nur zugunsten eines oder einiger weniger Investoren geplant würde. Zumal die beiden weiteren größeren Bauvorhaben im westlichen Teil dieses Baublockes ("@home"; Heidestraße 54 und "Berger-Palais"; Berger Straße 115-119) bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes genehmigt und mittlerweile auch größtenteils realisiert wurden. Auch der vorgebrachte Aspekt der beabsichtigten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 in den allgemeinen Wohngebieten kann hier keine Zurücksetzung gegenüber Investoreninteressen bedeuten, da zum einen die geplante GRZ gegenüber dem bestehenden Planungsrecht mit einer GRZ von 0,3 eine höhere Ausnutzung zulässt, und zum anderen dieser Wert - so wie auch die GRZ der festgesetzten Misch- und Kerngebiete - keine Verschärfung der Regelungen der Baunutzungsverordnung darstellt. Unabhängig davon werden im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens grundsätzlich die ermittelten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. zu
- Da das ehemalige "SATURN"-Areal keinen unwesentlichen Teil der Fläche des Baublockes und somit des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 898 ausmacht, sind die beabsichtigten Planungsvorstellungen für dieses Grundstück bei der Erstellung des Bebauungsplanes natürlich besonders relevant. So ist man zu Beginn des Bauleitplanverfahrens noch davon ausgegangen, dass der "SATURN"-Komplex niedergelegt werden und eine neue bauliche Entwicklung an dessen Stelle treten würde. Die bislang vorgesehenen und so auch öffentlich ausgelegten Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf tragen diesen Planungsabsichten Rechnung. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens fand jedoch ein Wechsel in der Eigentümerschaft des "SATURN"-Areals statt, der mit der Planungsabsicht einhergeht, den Gebäudekomplex im Bestand zu erhalten und lediglich umzubauen. Somit reicht für das Vorhaben eine Genehmigung nach bestehendem Baurecht aus - zumal das Vorhaben die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes formulierten Ziele erreicht: Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Berger Straße sowie Stärkung der Wohnnutzung in diesem innerstädtischen Bereich. Das Bauleitplanverfahren wurde daher zunächst nicht weiterbetrieben. zu
- Da zurzeit größere bauliche Maßnahmen in dem Baublock abgeschlossen sind, bzw. sich auch der Umbau des ehemaligen "SATURN"-Komplexes aktuell im Genehmigungsverfahren befindet, stellt sich die Frage nach der weiteren Erforderlichkeit des Bebauungsplanes Nr.
- Dies wird der Magistrat mit Blick auf die Zielsetzung prüfen und das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung mitteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2017AA 174Bebauungsplan Nr. 898 (Berger Straße/Höhenstraße): Für die Tonne oder was ist nun Sache?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 9. Juni 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 186Bebauungsplan Nr. 898 (Berger Straße/Höhenstraße): Für die Tonne oder was ist nun Sache?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER