Bebauungsplan Nr. 898 (Berger Straße/Höhenstraße): Für die Tonne oder was ist nun Sache?
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Anfrage vom 08.03.2017, A 174
Betreff: Bebauungsplan Nr. 898 (Berger Straße/Höhenstraße): Für die Tonne oder was ist nun Sache? Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 898 (Berger Straße / Höhenstraße) in Frankfurt-Bornheim wurde per Magistratsvorlage 126 vom 5. August 2013 beschlossen. Es sollte sogar zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet werden, doch der Vorgang wurde korrekterweise ausgedrückt "entschleunigt", denn bis dato ist äußerst wenig geschehen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 898 sollten "einerseits die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Berger Straße geschaffen werden, andererseits auch das Ziel verfolgt werden, die Wohnnutzung in diesem innerstädtischen Bereich zu stärken. Durch eine entsprechende Nutzungszonierung im Bebauungsplan sollte Rechtssicherheit für die verschiedenen Nutzergruppen und ihre Bedürfnisse" erreicht werden, so die Zielvorstellungen in der M 126 vom 5. August 2013. Laut Bebauungsbeschluss handelt es sich um das Gebiet zwischen Burgstraße, Eichwaldstraße, Berger Straße und Höhenstraße. Wesentlich geprägt wird das historische innenstadtnahe Areal durch zahlreiche Gründerzeitbauten, die Gesamtanlage der katholischen Pfarrgemeinde Sankt Josef, sowie das ehemalige Saturn-Kaufhaus-Gelände an der (noch?) zweitumsatzstärksten Frankfurter Einkaufsstraße, der Berger Straße. Die in diesem Gebiet befindlichen kleinteiligen Gründerzeithäuser - und andere - nehmen oft etwa Zweidrittel der einzelnen Grundstückflächen ein. Nach dem neuen Bebauungsplan sollte aber künftig eine Grundflächenzahl von 0,4 gelten, so dass nur noch 40 Prozent der Fläche überbaut werden dürfen. Gleichzeitig ist eine geschlossene Bebauung vorgeschrieben. Die Hauseigentümer jener historischen Gründerzeithäuser machen sich deshalb seit Jahren berechtigte Sorgen, dass beispielsweise nach einem altersbedingten Abriss oder durch Brand und andere Missstände ein Neubau in gleicher Größe nicht mehr möglich sein könnte. Hinzu kommt, dass die Eigentümer kleinerer Einheiten im Gebiet des Bebauungsplan Nr. 898, Einzelhändler und die Bürgerinnen und Bürger das subjektive Gefühl haben, dass "die Interessen der großen Investoren zu Lasten der Eigentümer kleiner Einheiten bedient würden". Gerade dies wurde durch den nun vierjährigen Stillstand auf dem Grundstück Berger Straße 125-129, bedingt durch den Auszug des Mieters Saturn, bestärkt. Wobei die Besitzerwechsel mit mehr oder weniger kryptisch agierenden und wenig kommunikativen Inhabern dieses Gefühl zusätzlich festigten. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:
- Fand eigentlich im Jahre 2015 gemäß § 3 (2) BauGB die seinerzeit geplante öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 898 statt?
- Wenn ja, mit welchen Erkenntnissen für den Magistrat?
- Wenn der Bebauungsplan noch nicht beschlossen ist, was bedeutet dies konkret für die Eigentümer/Bauherren der derzeit im Bau befindlichen Objekte innerhalb des Gebietes des Bebauungsplan Nr. 898?
- Die Eigentümer der historischen Gründerzeitbauten und kleinerer Einheiten im Gebiet des Bebauungsplan Nr. 898 haben noch immer das subjektive Gefühl, dass "die Interessen der großen Investoren zu Lasten der Eigentümer kleiner Einheiten bedient würden". Ist dieses subjektive Gefühl nach Ansicht des Magistrat berechtigt?
- Wurde der Bebauungsplan Nr. 898 nur deshalb noch nicht beschlossen und rechtsgültig, weil der Magistrat und die entsprechenden Fachämter noch immer auf eine Entscheidung über den Abriss, den Bau oder die Planung der jeweiligen Besitzer des Areals Berger Straße 125-129/Burgstraße gebannt entgegensahen?
- Oder ist nun nach all den Jahren der Bebauungsplan Nr. 898 für die Tonne?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2017Sie sind hierAA 174Bebauungsplan Nr. 898 (Berger Straße/Höhenstraße): Für die Tonne oder was ist nun Sache?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 9. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 186Bebauungsplan Nr. 898 (Berger Straße/Höhenstraße): Für die Tonne oder was ist nun Sache?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate