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Erweiterungsgelände für die Firma Contargo Rhein-Main GmbH im Osthafen

Vorlagentyp: B
55 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 180

Betreff: Erweiterungsgelände für die Firma Contargo Rhein-Main GmbH im Osthafen Vorgang: A 548/14 SPD Frage 1: Stimmt es, dass die Firma Waibel KG, die vor kurzem noch den Osthafen verlassen wollte, einen langfristigen Mietvertrag mit der HFM abgeschlossen hat?

Zu 1: Es ist richtig, dass die HFM einen langfristigen Mietvertrag mit der Firma Waibel Frankfurt GmbH über Flächen abgeschlossen hat, die allerdings teilweise schon seit Jahrzehnten von Waibel angemietet waren. Grundlage ist ein entsprechender Beschluss des Aufsichtsrates der HFM vom 21.11.2013. Die Firma Waibel hat jedoch nicht beabsichtigt, den Osthafen zu verlassen. Frage 2: Stimmt es, dass durch diesen Mietvertrag die von der Firma Contargo Rhein-Main GmbH geplante Erweiterung ihres Containerterminals im Frankfurter Osthafen unmöglich gemacht wird?

Zu 2: Nein. Durch Abschluss eines Erbpachtvertrages ist es bereits im Jahr 2011 zu einer Erweiterung des Terminals um rd. 5.500 m2 gekommen (Schmickstraße 2). Eine von der Firma Contargo Rhein-Main GmbH geplante weitere Erweiterung der Terminalflächen ist nach wie vor möglich. Es stehen andere Grundstücke der Firma Contargo und auch des Mutterkonzerns der Firma Rhenus zur Verfügung. Frage 3: Stimmt es, dass die HFM vor Abschluss des Mietvertrags mit der Firma Waibel keinen Versuch unternahm, die beiden Firmen Waibel und Contargo an einen Tisch zu bekommen, um nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen, die beiden Firmen eine langfristige Perspektive im Osthafen ermöglicht? Falls ja, warum nicht?

Zu 3: Die HFM steht mit ihren Hafenanliegern direkt oder über die Interessengemeinschaft der Hafenanlieger im regelmäßigen Austausch und greift Chancen für Entwicklungen auf. Da beide Firmen über ausreichend eigene Flächenkapazitäten und damit eine langfristige Perspektive im Hafen verfügen, gab es für einen solchen vertiefenden Dialog aus der Sicht der HFM seinerzeit keine Veranlassung. Frage 4: Stimmt es, dass der Geschäftsführer der Firma Contargo den Wirtschaftsdezernenten bereits am

  1. November 2013 über seine Erweiterungspläne informierte? Zu 4: Nein. Der Geschäftsführer der Firma Contargo hat am 01.11.2013 am Rande eines Ortstermins in anderer Sache in ganz allgemeiner Form und ohne konkreten Bezug auf Erweiterungsüberlegungen hingewiesen. Frage 5: Für wie wahrscheinlich hält es der Magistrat, dass die Firma Contargo aufgrund der fehlenden Erweiterungsperspektive im Frankfurter Osthafen Containerkapazitäten aus dem Frankfurter Osthafen an andere Niederlassungen im Rhein-Main-Gebiet, wie z. B. Mainz-Gustavsburg oder Koblenz, verlagern könnte? Zu 5: Unwahrscheinlich. Mit dem aktuell eingereichten Bauantrag der Firma Contargo zum Abriss des früheren Getreidesilos hat die Firma Contargo eine weitere wichtige Investition in den Standort vorbereitet. Auch die Äußerungen der Geschäftsführung von Contargo sind insofern eindeutig, sodass von einem weiteren Ausbau des Standortes ausgegangen werden kann Frage 6: Sieht der Magistrat Möglichkeiten, für beide Firmen, Waibel und Contargo, den Standort im Osthafen zu sichern und, soweit gewünscht, auszubauen? Zu 6: Ja. Siehe Antwort zu Frage
  2. Frage 7: Welche anderen Flächen stehen im Osthafen für die Firma Waibel einerseits und für die Firma Contargo andererseits zur Verfügung? Zu 7: Der Osthafen 1 (Unterhafen) ist in den relevanten Bereichen aktuell zu 100 % vermietet oder verpachtet. Mit beiden Unternehmen wurden Möglichkeiten einer Arrondierung, z. B. in Form weiterer Flächennutzungen und Tauschoptionen besprochen und ausgelotet. Eine abschließende Aussage über die künftige Verteilung der Flächen ist derzeit noch nicht möglich, da die Gespräche und insbesondere auch der Abriss des Getreidesilos abzuwarten sind. Frage 8: Welche Bedeutung misst der Magistrat dem Osthafen als Standort eines Containerterminals zu? Zu 8: Der Standort des Container-Terminals hat für den Osthafen in vielerlei Hinsicht überragende Bedeutung. Zum einen sichert er die Ver- und Entsorgung der Stadt und des Umlandes durch das trimodal erschlossene Terminal. Insbesondere der hier stattfindende umfangreiche Schiffs- und Bahnverkehr hat deshalb eine sehr hohe Bedeutung - nicht nur für den Umschlag im Hafen. Zum anderen führt die zunehmende Nutzung von Containern für Güter jeglicher Art zu stetig steigenden Umschlagszahlen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2014AA 548Erweiterungsgelände für die Firma Contargo Rhein-Main GmbH im OsthafenSTVV-Anfrage · SPD
  2. 24. April 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 Wochen
    BB 180Erweiterungsgelände für die Firma Contargo Rhein-Main GmbH im Osthafen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 41 · 19.05.2015
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 41 · 07.07.2015
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

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