Solarstrom für Mieterinnen und Mieter attraktiver machen
Zusammenfassung
Die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH plant in Zusammenarbeit mit der Mainova die Erhöhung der PV-Anlagen auf Dächern der Bestandsgebäude, um Mieterinnen und Mietern vergünstigten Strom zur Verfügung zu stellen. Dies wird unter Berücksichtigung der Erhöhung des jährlichen Ausbaus von 1 MWh auf 1,5 MWh ab 2023 umgesetzt.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Zu 1: Mieterstrommodell
Zusammen mit der Mainova wird im Zusammenhang mit anstehenden Modernisierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (AB) die Umsetzung von Aufstellungen von PV-Anlagen auf den Dächern jeweils geprüft. Bei zusammenhängenden Anlagen größer als 40 m² und ausreichenden Abnehmern in der sanierten Liegenschaft, prüft die Mainova als Energieversorger die Aufstellung und Inbetriebnahme einer PV-Anlage. Der erzeugte Strom dieser Anlage wird den Bewohnern der Liegenschaft zu einem vergünstigten Strompreis zur Verfügung gestellt.
Die ABG und die Mainova haben die Geschäftsmodelle nach den Kernkompetenzen getrennt. Die Mainova vermarktet den Strom, die ABG kümmert sich um die Vermietung. Eine Vermischung ist bei den Wohngebäuden nicht vorgesehen.
In Bezug auf eine Erhöhung des Ausbaus von PV-Anlagen erfolgten bereits Abstimmungen mit der Mainova. Der Ausbau wird ab 2023 von 1 MWh auf 1,5 MWh pro Jahr erhöht werden.
Eine weitere Erhöhung des Ausbaus ist nach Abstimmung mit der Mainova in Bezug auf Materiallieferungen, Personal und Kostendeckung nicht weiter möglich.
Auch die ABG hat gemeinsam mit der Mainova die potentiellen Dachflächen auf den Liegenschaften ermittelt und diese in einem Gesamtkonzept bewertet. Zusammen mit der Mainova wird die ABG in den nächsten Jahren den Ausbau fortsetzen.
Zu 2: Balkon-/Solarpaneele
Die ABG genehmigt Balkon- und Solarpaneele nach einer festgelegten Vorgabe (Prüfung der Befestigungsart und Beschränkung der Abmessungen in Bezug auf die Balkonbrüstung). Eine Verweigerung besteht nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2022NRNR 416Solarstrom für Mieterinnen und Mieter attraktiver machenSTVV-Antrag · Linke
- 28. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenBB 174Solarstrom für Mieterinnen und Mieter attraktiver machenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)