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Corona-Dienste statt Hygienekontrollen

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats thematisiert die Hygienekontrollen im Gesundheitsamt Frankfurt am Main, insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie. Es wird dargelegt, dass Hygienekontrollen nach geltender Gesetzgebung durchgeführt werden und dass die Anzahl der Begehungen in den letzten Jahren variierte. Ziel ist es, die Transparenz über die Hygienekontrollen zu erhöhen und Missverständnisse auszuräumen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

Nach Angaben des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main werden Hygienekontrollen grundsätzlich nach der geltenden Gesetzgebung, allem voran dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) durchgeführt. Dies umfasst Kindergemeinschaftseinrichtungen (§33 IfSG), Gemeinschaftsunterkünfte (§36 IfSG) und medizinische Einrichtungen (§23 IfSG). Weitere Gesetzgebungen sind für die Überwachungstätigkeit wichtig, wie die Trinkwasserverordnung, die Hygiene- sowie die Infektionshygieneverordnung. Seit dem zweiten Quartal 2020 fanden viele einrichtungsbezogene Überwachungstätigkeiten auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie statt. Die Aussage "Für die dringlichsten Fälle der Trinkwasser- oder Badewasserhygiene und in sensiblen Einrichtungen wie beispielsweise Pflegeheimen ist eine Art Notfallteam bestehend aus drei Kontrolleuren im Einsatz" ist so unzutreffend. In allen Quartalen 2019 wurden seitens des Gesundheitsamtes jeweils zwischen 275 und 368 Begehungen ("Hygienekontrollen") durchgeführt. Im Jahr 2020 wurden 220 (1. Quartal), 126 (2. Quartal), 175 (3. Quartal) bzw. 51 (4. Quartal) Begehungen durchgeführt. Im Jahr 2021 wurden zwischen 41 und 69 Begehungen pro Quartal durchgeführt. Die Frage kann so nicht beantwortet werden. In aller Regel erfolgen Begehungen/Hygienekontrollen anhand von standardisierten Protokollen/Checklisten. Um die Frage zu beantworten, müsste definiert werden, was unter einem "Hygieneverstoß" zu verstehen ist. Es waren jeweils ca. 20 Vollzeitäquivalente im Einsatz. Die nachträgliche Berechnung von Krankheitszeiten, Elternzeit oder zwischenzeitlich unbesetzten Stellen, ebenso wie die Einbeziehung von Hilfskräften zum Beispiel aus anderen Ämtern etc. zur Unterstützung auf Vollzeitäquivalente, ist nicht möglich. Auch Begehungen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 müssen als Hygienekontrolle bezeichnet werden. Es wurden und werden im Gesundheitsamt keine Lebensmittelkontrollen durchgeführt. Die Lebensmittelkontrollen obliegen dem Ordnungsamt, das jedoch keine Corona-Dienste für das Gesundheitsamt geleistet hat. In der Abteilung 2 "Hygiene und Umwelt" des Gesundheitsamtes sind aktuell ca. 20 Vollzeitäquivalente mit "Hygienekontrollen" im weiteren Sinn beschäftigt. 4 weitere Stellen stehen aktuell zur Besetzung an. Das Ausbruchsmanagement (auch in Bezug auf Corona) ist Teil dieser Arbeitsinhalte und somit Bestandteil der Hygienekontrollen und Überwachungen von Einrichtungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Januar 2022AA 78Corona-Dienste statt HygienekontrollenSTVV-Anfrage · AfD
  2. 19. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 167Corona-Dienste statt Hygienekontrollen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 8 · 24.05.2022
TO I, TOP 91
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVolt
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 69
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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