Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße
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Wilhelmshöher Straße — 19 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Installation fester Fahrradabstellbügel vor dem Nahkauf in FrankfurtSeckbach, Wilhelmshöher Straße14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherheit auf Bergen-Enkheimer Straßen erhöhen: Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee und der Abzweigung nach Seckbach (Wilhelmshöher Straße) sowie im FritzSchubertRing einrichten18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umsetzbare Varianten zur Erneuerung Wilhelmshöher Straße zweiter Bauabschnitt vorstellen10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Wilhelmshöher Straße per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165
Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3111 - OA 292/18 OBR 11 - Zu 1.: Zur Entlastung der Ortslage Seckbach von gebietsfremdem Durchgangsverkehr ist die Verbesserung des Verkehrsflusses auf alternativen Routen grundsätzlich ein geeigneter Ansatz. Eine bevorzugte Führung im Zuge der B 521 Nordumgehung Bergen - Vilbeler Landstraße - Friedberger Landstraße wäre insofern konsequent. Das Potenzial für eine Verkehrsverlagerung wird jedoch kurz- bis mittelfristig als begrenzt angesehen, da zu den Hauptverkehrszeiten sowohl auf der B 521 (nördliche Friedberger Landstraße) als auch auf der Hanauer Landstraße häufig Staus auftreten, die aus nicht auflösbaren Kapazitätsengpässen im weiteren innerstädtischen Netz resultieren und nicht ohne Weiteres aufgelöst werden können. Erst langfristig kann bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden.
Zu 2.: Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An den beiden genannten Örtlichkeiten liegen keine Unfallschwerpunkte vor.
Zu 3.: Wie auch die Städtische Verkehrspolizei muss die Landespolizei aufgrund der personellen Situation Prioritäten setzen. Die personalintensive Überwachung des Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ginge zulasten der Überwachung von zum Beispiel rotlichtbedingten Unfallschwerpunkten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2019 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 491 zurück — Anregung, beschlossen am 29. Oktober 2019. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 WBE, CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 1 WBE, BFF und FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung)