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Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße

Vorlagentyp: B
9 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Wilhelmshöher Straße — 19 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165

Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3111 - OA 292/18 OBR 11 - Zu 1.: Zur Entlastung der Ortslage Seckbach von gebietsfremdem Durchgangsverkehr ist die Verbesserung des Verkehrsflusses auf alternativen Routen grundsätzlich ein geeigneter Ansatz. Eine bevorzugte Führung im Zuge der B 521 Nordumgehung Bergen - Vilbeler Landstraße - Friedberger Landstraße wäre insofern konsequent. Das Potenzial für eine Verkehrsverlagerung wird jedoch kurz- bis mittelfristig als begrenzt angesehen, da zu den Hauptverkehrszeiten sowohl auf der B 521 (nördliche Friedberger Landstraße) als auch auf der Hanauer Landstraße häufig Staus auftreten, die aus nicht auflösbaren Kapazitätsengpässen im weiteren innerstädtischen Netz resultieren und nicht ohne Weiteres aufgelöst werden können. Erst langfristig kann bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden.

Zu 2.: Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An den beiden genannten Örtlichkeiten liegen keine Unfallschwerpunkte vor.

Zu 3.: Wie auch die Städtische Verkehrspolizei muss die Landespolizei aufgrund der personellen Situation Prioritäten setzen. Die personalintensive Überwachung des Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ginge zulasten der Überwachung von zum Beispiel rotlichtbedingten Unfallschwerpunkten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2019 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 491 zurück — Anregung, beschlossen am 29. Oktober 2019. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 11
Sitzung 32 · 17.06.2019
TO II, TOP 11
Beraten
Die Vorlage B 165 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDLinkeGrüneFDP
Ablehnung:
CDUBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Kenntnis)

OBR 4
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUBFFdFfm
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung GRÜNE (= Enthaltung)

OBR 10
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO II, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 30 · 18.06.2019
TO I, TOP 21
Beraten
a) Die Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 31 · 20.08.2019
TO I, TOP 6
Beraten
a) Die Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 32 · 20.08.2019
TO I, TOP 64
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Verkehrsausschusses
Sitzung 33 · 17.09.2019
TO I, TOP 22
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION

OBR 16
Sitzung 32 · 17.09.2019
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 WBECDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
1 WBEBFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: 3 WBE, CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 1 WBE, BFF und FDP (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 34 · 29.10.2019
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

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