WLAN in den Bussen und Bahnen der VGF
Zusammenfassung
Der Bericht empfiehlt, WLAN in den Stadtbahnfahrzeugen und Stationen aufgrund hoher Kosten und unzureichendem Nutzen nicht auszustatten. Es wird jedoch vorgeschlagen, zentrale Haltestellen mit langen Wartezeiten und hohem Fahrgastaufkommen mit WLAN auszustatten, um den Zugang zu digitalen Mobilitätsangeboten zu erleichtern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Der Nutzen für die Fahrgäste durch die Ausstattung der Fahrzeuge und Stationen mit WLAN ist vorwiegend abhängig von der durchschnittlichen Reisedauer je Verkehrsmittel. Die durchschnittlichen Reisezeiten in den S-Bahnen des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) liegen deutlich über den durchschnittlichen Reisezeiten im Schienenverkehr im Frankfurter Nahverkehr. Der städtische Busverkehr dient oftmals als Zu- oder Abbringer zum schienengebundenen Nahverkehr, mit entsprechend deutlich kürzeren Beförderungszeiten pro Fahrgast. Gleichzeitig verfügt die Stadt Frankfurt am Main bei allen Netzbetreibern über eine große Flächenabdeckung mit hohen Datenraten, welche bei dem RMV-X-Bus-Linien mit WLAN-Ausstattung nicht gewährleistet ist.
Durch die VGF wurde dennoch eine Machbarkeitsstudie zum WLAN im Stadtbahnsystem beauftragt. Diese kommt zu der Empfehlung, die Stadtbahnfahrzeuge und Stationen unter anderem aufgrund hoher Kosten und dazu in keinem vertretbaren Verhältnis stehenden Nutzen nicht mit einem Internetzugang per WLAN auszurüsten. Das Thema wurde zusätzlich mit dem traffiQ Fahrgastbeirat diskutiert, welcher ebenfalls die Auffassung vertritt, dass WLAN in den städtischen Verkehrsmitteln nicht erforderlich ist.
Eine kürzlich durchgeführte Neuevaluation des Verhältnisses von Kosten und Nutzen von WLAN im ÖPNV hat die in der Machbarkeitsuntersuchung der VGF genannten hohen Investitionskosten erneut bestätigt. Voraussetzung für eine verlässliche, durchgängige und leistungsfähige Internetverbindung in Fahrzeugen und Stationen per WLAN ist eine entsprechende Internetversorgung durch einen Mobilfunkanbieter im Fahrzeug bzw. einen Telekommunikationsanbieter in den Stationen. Hierfür muss sowohl in den Fahrzeugen, als auch an den Stationen die entsprechende Hardware nachgerüstet werden. Darüber hinaus gibt es durch die Varianz der Verkehrsmittel im Frankfurter Nahverkehr technische Herausforderungen, die nur durch einen hohen finanziellen Aufwand zu bewältigen wären. Dafür stehen die erforderlichen finanziellen Mittel für Investition und Betrieb derzeit leider nicht zur Verfügung.
Für spezielle Zielgruppen und Anwendungsfälle kann ein Nutzen gegeben sein, doch die im Durchschnitt niedrige Verweildauer in den Fahrzeugen des Nahverkehrs schränkt diesen im Vergleich zum Regionalverkehr des RMV maßgeblich ein. Zudem würden zur Regulation der laufenden Kosten des WLAN-Systems Datenvolumen und/oder Datenübertragungsgeschwindigkeit gedrosselt werden, was in der Praxis dazu führt, dass eine Vielzahl von Anwendungen auf mobilen Endgeräten im öffentlichen WLAN-Netz nicht abrufbar ist.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse, wird WLAN nicht zur Pflichtvorgabe bei Ausschreibung von Busverkehrsleistungen gemacht. Es soll jedoch geprüft werden, zentrale Haltestellen mit langen Wartezeiten und großem Fahrgastaufkommen mit WLAN auszustatten. Zudem erfolgte ein Prüfauftrag für WLAN an ausgewählten multimodalen Verknüpfungspunkten, um den Zugang zum digitalen Mobilitätsangebot zu erleichtern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2021NRNR 117WLAN in den Bussen und Bahnen der VGFSTVV-Antrag · FRAKTION
- 17. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 82 WochenBB 163WLAN in den Bussen und Bahnen der VGFMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)