Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße: Bestandsschutz für Eigentümer von historischen Gründerzeitbauten?
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Bericht des Magistrats vom 20.04.2015, B 160
Betreff: Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße: Bestandsschutz für Eigentümer von historischen Gründerzeitbauten? Vorgang: A 776/15 RÖMER Zu 1.) Es erscheint nicht notwendig den Bestandschutz im Bebauungsplan explizit zu formulieren. Es handelt sich beim Bestandschutz um ein bundeseinheitliches Grundrecht, das unanfechtbar ist. Eine entsprechende Formulierung kann dennoch zur Untermauerung in die Begründung des Bebauungsplanes B 898 - Berger Straße / Höhenstraße aufgenommen werden.
Zu 2.) Da es sich- wie bereits unter 1.) formuliert- bei dem Bestandschutz um ein Grundrecht basierend auf dem Grundgesetz handelt, hat der Bestandschutz grundsätzlich für alle bestehenden und genehmigten Gebäude Gültigkeit.
Zu 3.) Es ist korrekt, dass die im Entwurf des Bebauungsplanes B 898 vorgesehenen Festsetzungen noch keine Rechtsgültigkeit für die im Bau oder im Baugenehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben besitzen. Würde ein aktuelles Bauprojekt jedoch die Durchführung der künftigen Planung unmöglich machen oder erheblich erschweren, so wäre eine Zurückstellung auf Grundlage des Baugesetzbuches möglich.
Zu 4.) Das beschriebene subjektive Gefühl der Bevor- bzw. Benachteiligung entsteht vermutlich aus der Ausweisung der unterschiedlichen Gebietskategorien (MK, MI und WA) und den dazugehörigen Ausnutzungsgraden (0,7, 0,6, 0,4). Diese gehen jedoch aus der städtebaulichen Zielsetzung- Sicherung des zentralen Versorgungsbereiches Berger Straße mit Nutzungen mit hohem Flächenbedarf einerseits und Sicherung eines qualitätsvollen Wohngebietes andererseits- hervor. Insofern steckt hinter den im Bebauungsplanentwurf enthaltenen Festsetzungen keine Bevor- oder Benachteiligung verschiedener Nutzergruppen, sondern die rechtliche Sicherung einer städtebaulichen Konzeption.
Zu 5.) Die Erhaltungssatzung E 42 - Nordend II enthält eine Kartierung der denkmalgeschützten und darüber hinaus der erhaltenswerten Bausubstanz. Ein stark überwiegender Teil der Bestandsbebauung unterliegt diesem Schutz. Der Abriss eines derart geschützten Gebäudes erscheint vor diesem Hintergrund äußerst unwahrscheinlich. Weitere Effekte für die genannte Problematik ergeben sich aus Sicht des Magistrates aus der Erhaltungssatzung nicht.
Zu 6.) Der Magistrat hält eine Überarbeitung der Erhaltungssatzung E 42 - Nordend II zu den angesprochenen Zwecken für nicht notwendig oder sachdienlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2015AA 776Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße: Bestandsschutz für Eigentümer von historischen Gründerzeitbauten?STVV-Anfrage · RÖMER
- 20. April 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 160Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße: Bestandsschutz für Eigentümer von historischen Gründerzeitbauten?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis)