Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen

Vorlagentyp: B
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, umzäunte Plätze für Sperrmüll in der Nordweststadt einzurichten, um die Müllsituation zu verbessern und das Wohnumfeld sauberer zu halten. Dies soll durch verstärktes Kümmern der Wohnungsbaugesellschaften und die Erhöhung der Bußgelder für Müllsünder unterstützt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Bericht

Der Magistrat befürwortet die Einrichtung von umzäunten Plätzen für den Sperrmüll in den Siedlungsbereichen. Dementsprechend werden die Wohnungsbaugesellschaften durch die Standplatzberatung der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH beraten, insbesondere damit die Plätze den Vorgaben der Arbeitssicherheit entsprechen aber auch gut für die Mieter*innen handhabbar sind. In einem gemeinsamen Arbeitskreis zwischen den Wohnungsbaugesellschaften, dem Umweltamt, dem Ordnungsamt, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES GmbH wird das Thema Sperrmüll intensiv beraten ebenso wie weitere Probleme rund um das Thema Müll. Leider hat Corona bedingt in 2020 kein Treffen des Arbeitskreises, der 2x jährlich tagt, stattgefunden. Momentan ist auch der Termin im ersten Halbjahr 2021 gefährdet. Es wird angestrebt, im vierten Quartal des Jahres eine Sitzung des Arbeitskreises zu terminieren. Der Magistrat begrüßt ein verstärktes Kümmern der Wohnungsbaugesellschaften bei ihren Liegenschaften. Dies hilft, das Wohnumfeld sauberer zu halten. Sprachlich würden wir empfehlen von "Kümmerern" statt "Sheriffs" zu sprechen. Zur Unterstützung können auch die Siedlungshelfer der SFG herangezogen werden. Ansprechpartner ist hier die Stabsstelle Sauberes Frankfurt. Aufgrund der Müllsituation wurde bereits im Juni die Erhöhung der Bußgelder für Müllsünder beschlossen. Die Stadtpolizei hat es sich nun zur Aufgabe gemacht Müllvergehen entsprechend zu verfolgen und zu sanktionieren. Dementsprechend wurde eine im Ordnungsamt angesiedelte Sondereinheit Task-Force-Umwelt gegründet, die u.a. eine spürbare Verhaltensänderung der Bürger*innen bewirken soll. Folglich werden auch Problembereiche in der Nordweststadt stichprobenartig kontrolliert. Eine tägliche, permanente Überwachung bzw. die Errichtung eines abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunktes ist aus personellen Gründen nicht möglich. Sofern konkrete Beschwerden aus der Bevölkerung zu wilden Ablagerungen eingehen, wird diesen jedoch ausnahmslos nachgegangen. Sofern ein/e Verursacher/in festgestellt werden kann, wird ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Herausstellen von Sperrmüll ohne Termin bzw. das zu frühe Herausstellen ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt. Die Höchstgeldbuße beträgt bei vorsätzlichem Handeln gemäß § 24 Abs. 2 Abfallsatzung 1.000,00 Euro. Bereits zum 01.07.2020 wurde eine Erhöhung der Bußgelder vorgenommen, die Bemessung der Geldbußen richtet sich nach der Menge des illegal entsorgten Mülls. Bei Bereitstellungen von Sperrmüll ohne Termin wird eine Regelgeldbuße in Höhe von 250,00 Euro bereits für den ersten angefangenen Kubikmeter verhängt. Eine pauschale Festsetzung des nach Bußgeldrahmen höchstmöglichen Betrages ist nicht möglich. Zu beachten ist hierbei § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz. Grundlage für die Zumessung der Geldbuße ist demnach die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter / die Täterin trifft. Die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit lässt sich bei illegal abgestelltem Sperrmüll in der Regel durch die Menge bemessen. Insofern sieht der Magistrat eine weitere Anhebung der Bußgelder aktuell für unverhältnismäßig an. Zudem würde die pauschale Festsetzung der Höchstgeldbuße einer gerichtlichen Überprüfung der Bußgeldbescheide nicht standhalten. Gerne können alle auffälligen Ablagerungen direkt an das Umweltamt (Telefon 069 212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder an die FES GmbH (Telefon 0800 2008007-0 / E-Mail services@fes-frankfurt.de) gemeldet werden. Für ordnungsrechtlich relevante Meldungen steht das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes zur Verfügung: 069 212-44044.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2020OFOF 613/8Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. November 2020OAOA 641Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommenAnregung
  3. 19. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    BB 158Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 8
Sitzung 1 · 06.05.2021
TO I, TOP 34
Beraten
a) Die Vorlage B 158 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 2 · 10.06.2021
TO I, TOP 7
Beraten
a) Die Vorlage B 158 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 3 · 08.07.2021
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 158 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 176
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 158 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen